6.12.2013   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 326/44


BESCHLUSS DES RATES

vom 2. Dezember 2013

zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union auf der Ministerkonferenz der Welthandelsorganisation zum Beitritt der Republik Jemen zur WTO zu vertretenden Standpunkts

(2013/715/EU)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 91, Artikel 100 Absatz 2 und Artikel 207 Absatz 4 Unterabsatz 1 in Verbindung mit Artikel 218 Absatz 9,

auf Vorschlag der Europäischen Kommission,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Am 12. April 2000 stellte die Regierung der Republik Jemen einen Antrag auf Beitritt zum Übereinkommen von Marrakesch zur Errichtung der Welthandelsorganisation (WTO) nach Artikel XII dieses Übereinkommens.

(2)

Am 17. und 19. Juli 2000 wurde eine Arbeitsgruppe für den Beitritt der Republik Jemen zur WTO eingesetzt, um eine Einigung über Beitrittsbedingungen zu erzielen, die für die Republik Jemen und alle WTO-Mitglieder annehmbar sind.

(3)

Die Kommission handelte im Namen der Union eine Reihe umfassender von der Republik Jemen zu erfüllender Marktöffnungsverpflichtungen aus, die den Anforderungen der Union gerecht werden.

(4)

Diese Verpflichtungen sind nun in dem Protokoll über den Beitritt der Republik Jemen zur WTO enthalten.

(5)

Mit dem Beitritt der Republik Jemen zur WTO verbindet sich die Erwartung, dass der Prozess der wirtschaftlichen Reformen und die nachhaltige Entwicklung des Landes dauerhaft gefördert werden.

(6)

Das Beitrittsprotokoll sollte daher genehmigt werden.

(7)

Artikel XII des Übereinkommens zur Errichtung der WTO bestimmt, dass die Beitrittsbedingungen zwischen dem Beitrittskandidaten und der WTO zu vereinbaren sind und dass die WTO-Ministerkonferenz die Beitrittsbedingungen auf Seiten der WTO genehmigt.

(8)

Daher sollte der auf der WTO-Ministerkonferenz zum Beitritt der Republik Jemen zur WTO im Namen der Union zu vertretende Standpunkt festgelegt werden —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Der Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union auf der WTO-Ministerkonferenz zu vertreten ist, ist, den WTO-Beitritt der Republik Jemen zu befürworten.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 2. Dezember 2013.

Im Namen des Rates

Der Präsident

E. GUSTAS