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13.7.2016 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 188/25 |
BESCHLUSS (GASP) 2016/1137 DES RATES
vom 12. Juli 2016
über die Einleitung einer militärischen Ausbildungsmission im Rahmen der GSVP der Europäischen Union in der Zentralafrikanischen Republik (EUTM RCA)
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 28, Artikel 42 Absatz 4 und Artikel 43 Absatz 2,
gestützt auf den Beschluss (GASP) 2016/610 des Rates vom 19. April 2016 über eine militärische Ausbildungsmission im Rahmen der GSVP der Europäischen Union in der Zentralafrikanischen Republik (EUTM RCA) (1), insbesondere auf Artikel 4,
auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
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(1) |
Am 19. April 2016 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2016/610 erlassen. |
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(2) |
Entsprechend der Empfehlung des Befehlshabers der EU-Mission sollte die EUTM RCA am 16. Juli 2016 eingeleitet werden. |
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(3) |
Nach Artikel 5 des dem Vertrag über die Europäische Union und dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union beigefügten Protokolls Nr. 22 über die Position Dänemarks beteiligt sich Dänemark nicht an der Ausarbeitung und Durchführung von Beschlüssen und Maßnahmen der Union, die verteidigungspolitische Bezüge haben. Dänemark beteiligt sich daher nicht an der Annahme dieses Beschlusses, ist weder durch diesen gebunden noch zu seiner Anwendung verpflichtet und beteiligt sich nicht an der Finanzierung der Mission — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Der Missionsplan und die Einsatzregeln für die militärische Ausbildungsmission im Rahmen der GSVP der Europäischen Union in der Zentralafrikanischen Republik (EUTM RCA) werden gebilligt.
Artikel 2
Die EUTM RCA beginnt am 16. Juli 2016.
Artikel 3
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Geschehen zu Brüssel am 12. Juli 2016.
Im Namen des Rates
Der Präsident
P. KAŽIMÍR