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Amtsblatt
der Europäischen Union

DE

Reihe C


C/2024/7536

27.12.2024

BESCHLUß DES RATES

vom 16. Dezember 2024

zur Ernennung von zwei Stellvertretern für den Verwaltungsrat der Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden

(C/2024/7536)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) 2019/942 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juni 2019 zur Gründung einer Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (1), insbesondere auf Artikel 18,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Die Verordnung (EU) 2019/942 sieht vor, dass fünf Mitglieder des Verwaltungsrates der Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (im Folgenden „Verwaltungsrat“) und ihre Stellvertreter vom Rat ernannt werden.

(2)

Die Verordnung (EU) 2019/942 sieht vor, dass ein Mitglied des Verwaltungsrates nicht zugleich Mitglied des Regulierungsrates der Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden sein kann und dass die Mitglieder des Verwaltungsrates im Interesse der Union in ihrer Gesamtheit unabhängig und objektiv handeln.

(3)

Am 8. Dezember 2023 hat der Rat einen Beschluss (2) zur Ernennung von drei Mitgliedern und drei Stellvertretern des Verwaltungsrates für einen Zeitraum von vier Jahren ab dem 28. Januar 2024 ernannt. Eine dieser Stellvertreter, Frau Karin LUNNING, ist am 12. Oktober 2024 als Stellvertreterin des Verwaltungsrats zurückgetreten.

(4)

Am 24. Mai 2024 hat der Rat einen Beschluss (3) zur Ernennung von zwei Stellvertretern des Verwaltungsrates für einen Zeitraum bis zum 28. Januar 2026 ernannt. Einer dieser Stellvertreter, Herr Wouter RAAB, ist am 27. September 2024 als Stellvertreter des Verwaltungsrats zurückgetreten.

(5)

Der Rat sollte zwei Stellvertreter ernennen, die Frau Karin LUNNING und Herrn Wouter RAAB für die jeweilige verbleibende Amtszeit ersetzen —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Folgende Personen werden zu Stellvertretern für den Verwaltungsrat ernannt:

—

Frau Emmanuela TRULI, Griechenland, für eine Amtszeit, die am 28. Januar 2028;

—

Herr Atanas GEORGIEV, Bulgarien, für eine Amtszeit, die am 28. Januar 2026.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 16. Dezember 2024.

Im Namen des Rates

Der Präsident

LANTOS C.


(1)   ABl. L 158 vom 14.6.2019, S. 22, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2019/942/oj.

(2)  Beschluss des Rates vom 8. Dezember 2023 zur Ernennung von drei Mitgliedern und drei Stellvertretern des Verwaltungsrates der Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ABL. C, C/2023/1525, 13.12.2023, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2023/1525/oj).

(3)  Beschluss des Rates vom 24. Mai 2024 zur Ernennung von zwei Stellvertretern für den Verwaltungsrat der Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ABl. C, C/2024/3502, 29.5.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/3502/oj).


ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/7536/oj

ISSN 1977-088X (electronic edition)