72/106/EGKS: Beschluß des Rates vom 31. Januar 1972 über die Bestimmung der maßgebenden Organisationen, denen es obliegt, Listen der Kandidaten für den Beratenden Ausschuß der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl aufzustellen
Amtsblatt Nr. L 045 vom 21/02/1972 S. 0002 - 0004
Finnische Sonderausgabe: Kapitel 1 Band 1 S. 0074
Schwedische Sonderausgabe: Kapitel 1 Band 1 S. 0074
BESCHLUSS DES RATES vom 31. Januar 1972 über die Bestimmung der maßgebenden Organisationen, denen es obliegt, Listen der Kandidaten für den Beratenden Ausschuß der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl aufzustellen (72/106/EGKS) DER RAT DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - gestützt auf Artikel 18 des Vertrages über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl, in Erwägung nachstehender Gründe: Der Rat hat durch seinen Beschluß vom 17. Oktober 1969 (1) die Mitglieder des Beratenden Ausschusses für die Zeit vom 17. Oktober 1969 bis zum 16. Oktober 1971 ernannt und für den gleichen Zeitraum die Personen bestellt, die mit besonderem Status zu den Arbeiten des Beratenden Ausschusses hinzugezogen werden. Es ist notwendig, die maßgebenden Organisationen zu bestimmen, denen es obliegt, Listen mit zwei Kandidaten für jeden der ihnen zugewiesenen Sitze aufzustellen, auf Grund deren die neuen Mitglieder des Beratenden Ausschusses für einen Zeitraum von zwei Jahren ernannt werden - BESCHLIESST: Einziger Artikel Die in der Aufstellung im Anhang aufgeführten maßgebenden Erzeuger- und Arbeitnehmerorganisationen sind berufen, die Kandidatenlisten aufzustellen, auf Grund deren - in der in dieser Aufstellung bei jeder genannten Organisation angegebenen Zahl - a) die Mitglieder des Beratenden Ausschusses der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl und b) die Personen ernannt werden, die mit besonderem, in der Geschäftsordnung des Beratenden Ausschusses festgelegtem Status an den Arbeiten dieses Ausschusses teilnehmen. Geschehen zu Brüssel am 31. Januar 1972. Im Namen des Rates Der Präsident G. THORN (1)ABl. Nr. L 286 vom 14.11.1969, S. 31. ANHANG >PIC FILE= "T0004365""PIC FILE= "T0004366">