02021D0486 — DE — 23.03.2021 — 000.001
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BESCHLUSS (EU) 2021/486 DES RATES vom ►C1 15. Februar 2021 ◄ (ABl. L 100 vom 23.3.2021, S. 11) |
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BESCHLUSS (EU) 2021/486 DES RATES
vom ►C1 15. Februar 2021 ◄
über den im Namen der Europäischen Union von den Teilnehmern der in Anhang III des Übereinkommens über öffentlich unterstützte Exportkredite enthaltenen Sektorvereinbarung über Exportkredite für zivile Luftfahrzeuge im schriftlichen Verfahren zu vertretenden Standpunkt betreffend die Gemeinsame Haltung zur vorübergehenden Stundung der Tilgung des Darlehenskapitals
Artikel 1
Der im Namen der Union von den Teilnehmern der in Anhang III des Übereinkommens über öffentlich unterstützte Exportkredite enthaltenen Sektorvereinbarung über Exportkredite für zivile Luftfahrzeuge im schriftlichen Verfahren zu vertretende Standpunkt betreffend die Gemeinsame Haltung zur vorübergehenden Stundung der Tilgung des Darlehenskapitals beruht auf dem Entwurf des Vorschlags für eine Gemeinsame Haltung ( *1 ).
Artikel 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
( *1 ) Siehe Dokument ST 5390/2021 unter http://register.consilium.europa.eu