23.11.2006   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 324/7


BESCHLUSS DES RATES

vom 13. November 2006

über die Erklärung zur Kulturhauptstadt Europas für 2010

(2006/796/EG)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

gestützt auf den Beschluss Nr. 1419/1999/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Mai 1999 über die Einrichtung einer Gemeinschaftsaktion zur Förderung der Veranstaltung „Kulturhauptstadt Europas“ für die Jahre 2005 bis 2019 (1), insbesondere auf Artikel 2 Absatz 3 und Artikel 4,

nach Kenntnisnahme des Berichts der Jury vom April 2006, der der Kommission, dem Europäischen Parlament und dem Rat nach Artikel 2 Absatz 2 des Beschlusses Nr. 1419/1999/EG vorgelegt wurde,

in der Erwägung, dass die in Artikel 3 und in Anhang II des Beschlusses Nr. 1419/1999/EG festgelegten Kriterien vollständig erfüllt sind,

gestützt auf die Empfehlung der Kommission vom 23. Oktober 2006 —

BESCHLIESST:

Artikel 1

Essen und Pécs werden nach Artikel 2 Absatz 1 des Beschlusses Nr. 1419/1999/EG, geändert durch den Beschluss Nr. 649/2005/EG, zu „Kulturhauptstädten Europas 2010“ erklärt.

Artikel 2

Istanbul wird nach Artikel 4 des Beschlusses Nr. 1419/1999/EG, geändert durch den Beschluss Nr. 649/2005/EG, zur „Kulturhauptstadt Europas 2010“ erklärt.

Artikel 3

Alle genannten Städte treffen die erforderlichen Maßnahmen, um die wirksame Durchführung der Artikel 1 und 5 des Beschlusses Nr. 1419/1999/EG, geändert durch den Beschluss Nr. 649/2005/EG, zu gewährleisten.

Geschehen zu Brüssel am 13. November 2006.

Im Namen des Rates

Die Präsidentin

S. HUOVINEN


(1)   ABl. L 166 vom 1.7.1999, S. 1. Beschluss geändert durch den Beschluss Nr. 649/2005/EG (ABl. L 117 vom 4.5.2005, S. 20).