90/346/EWG: Entscheidung der Kommission vom 25. Juni 1990 zur Änderung der Entscheidung 89/471/EWG zur Zulassung von Verfahren der Einstufung von Schweineschlachtkörpern in Deutschland (Nur der deutsche Text ist verbindlich)
Amtsblatt Nr. L 170 vom 03/07/1990 S. 0048 - 0048
***** ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION vom 25. Juni 1990 zur Änderung der Entscheidung 89/471/EWG zur Zulassung von Verfahren der Einstufung von Schweineschlachtkörpern in Deutschland (Nur der deutsche Text ist verbindlich) (90/346/EWG) DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, gestützt auf die Verordnung (EWG) Nr. 2759/75 des Rates vom 29. Oktober 1975 über die gemeinsame Marktorganistion für Schweinefleisch (1), zuletzt geändert durch die Verordnung (EWG) Nr. 1249/89 (2), insbesondere auf Artikel 4 Absatz 6, gestützt auf die Verordnung (EWG) Nr. 3220/84 des Rates vom 13. November 1984 zur Bestimmung des gemeinschaftlichen Handelsklassenschemas für Schweineschlachtkörper (3), geändert durch die Verordnung (EWG) Nr. 3530/86 (4), insbesondere auf Artikel 5 Absatz 2, in Erwägung nachstehender Gründe: Mit der Entscheidung 89/471/EWG (5) hat die Kommission die Anwendung der Entscheidung 87/43/EWG (6) auf den 30. Juni 1990 befristet. Ausserdem wurden mit ihr in Deutschland Verfahren der Einstufung von Schweineschlachtkörpern zugelassen, welche unter anderem die Verwendung eines »Ultrasound-Scanner" genannten Gerätes vorsehen. Die Messergebnisse dieses Gerätes bilden die Grundlage für ein Eichverfahren, dem andere Geräte zur Einstufung von Schweineschlachtkörpern unterzogen werden. Es hat sich gezeigt, daß diese anderen Geräte in technischer Hinsicht noch angepasst werden müssen, damit sie die für das Eichverfahren geltenden Bedingungen erfuellen. Aus diesem Grund ist die Gültigkeitsdauer der Entscheidung 87/43/EWG vom 30. Juni 1990 bis zum 31. Dezember 1990 zu verlängern. Die in dieser Entscheidung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Verwaltungsausschusses für Schweinefleisch - HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN: Artikel 1 In Artikel 4 der Entscheidung 89/471/EWG wird das Datum »30. Juni 1990" durch das Datum »31. Dezember 1990" ersetzt. Artikel 2 Diese Entscheidung ist an die Bundesrepublik Deutschland gerichtet. Brüssel, den 25. Juni 1990 Für die Kommission Ray MAC SHARRY Mitglied der Kommission (1) ABl. Nr. L 282 vom 1. 11. 1975, S. 1. (2) ABl. Nr. L 129 vom 11. 5. 1989, S. 12. (3) ABl. Nr. L 301 vom 20. 11. 1984, S. 1. (4) ABl. Nr. L 326 vom 21. 11. 1986, S. 8. (5) ABl. Nr. L 233 vom 10. 8. 1989, S. 30. (6) ABl. Nr. L 17 vom 20. 1. 1987, S. 38.