DOKUMENTE BETREFFEND DEN BEITRITT DES KOENIGREICHS SPANIEN UND DER PORTUGIESISCHEN REPUBLIK ZU DEN EUROPAEISCHEN GEMEINSCHAFTEN, AKTE UEBER DIE BEDINGUNGEN DES BEITRITTS DES KOENIGREICHS SPANIEN UND DER PORTUGIESISCHEN REPUBLIK UND DIE ANPASSUNGEN DER VERTRAEGE, ARTIKEL 184
Amtsblatt Nr. L 302 vom 15/11/1985 S. 0079
++++ Artikel 184 ( 1 ) Der Beschluß vom 21 . April 1970 über die Ersetzung der Finanzbeiträge der Mitgliedstaaten durch eigene Mittel der Gemeinschaften , im folgenden " Beschluß vom 21 . April 1970 " genannt , findet nach Maßgabe der Artikel 185 bis 188 Anwendung . ( 2 ) Bezugnahmen in den Artikeln dieses Kapitels auf den Beschluß vom 21 . April 1970 gelten ab dem Inkrafttreten des Beschlusses des Rates vom 7 . Mai 1985 über das System der eigenen Mittel der Gemeinschaften als Bezugnahmen auf diesen Beschluß .