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Amtsblatt |
DE Reihe L |
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2025/346 |
19.2.2025 |
BESCHLUSS (GASP) 2025/346 DES RATES
vom 18. Februar 2025
zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2020/1999 über restriktive Maßnahmen gegen schwere Menschenrechtsverletzungen und -verstöße
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,
auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
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(1) |
Der Rat hat am 7. Dezember 2020 den Beschluss (GASP) 2020/1999 (1) angenommen. |
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(2) |
Die Angaben zu zwei im Anhang des Beschlusses (GASP) 2020/1999 aufgeführten Person sollten aktualisiert werden. |
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(3) |
Der Beschluss (GASP) 2020/1999 sollte daher entsprechend geändert werden — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Der Anhang des Beschlusses (GASP) 2020/1999 wird gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert.
Artikel 2
Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Geschehen zu 18. Februar 2025
Im Namen des Rates
Der Präsident
A. DOMAŃSKI
(1) Beschluss (GASP) 2020/1999 des Rates vom 7. Dezember 2020 über restriktive Maßnahmen gegen schwere Menschenrechtsverletzungen und -verstöße (ABl. L 410 I vom 7.12.2020, S. 13. ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2020/1999/oj).
ANHANG
Im Anhang des Beschlusses (GASP) 2020/1999 erhalten die Einträge 80 und 105 in Abschnitt A („Natürliche Personen“) folgende Fassung:
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Namen (Transliteration in das lateinische Alphabet) |
Namen |
Angaben zur Identität |
Gründe für die Aufnahme in die Liste |
Datum der Aufnahme in die Liste |
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„80. |
Alexander Valerievich OBRAZTSOV* |
Александр Валерьевич ОБРАЗЦОВ (russische Schreibweise) |
Position(en): Stellvertretender Leiter der Strafkolonie IK-3 Geburtsdatum: 1980-1990 Geburtsort: Russland Staatsangehörigkeit: russisch Geschlecht: männlich Anschrift: Priuralisky District, Yamalo-Nenets Autonomous Okrug, Russia, 629420 |
Alexander Valerievich Obraztsov ist stellvertretender Leiter der Strafkolonie IK-3. In dieser Position ist er unmittelbar für die Haftbedingungen in der Strafkolonie IK-3 verantwortlich. Die Strafkolonie IK-3, gemeinhin als ‚Polarwolf‘ bekannt, ist der Ort, an dem der inhaftierte Oppositionspolitiker Alexej Nawalny unter unbekannten Umständen starb. Zu den Bedingungen einer Inhaftierung in der Strafkolonie IK-3 gehörten körperliche Gewalt wie etwa Folter und das Vorenthalten von warmem Wasser und angemessener Kleidung im Winter, von medizinischer Versorgung sowie von Nahrung und Wasser. Daher ist Alexander Valerievich Obraztsov verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen in Russland, darunter Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe, willkürliche Inhaftierungen sowie die systematische Verletzung des Rechts auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung. |
22.3.2024 |
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105. |
Vladimir Sergeevich SHVEDOV* |
Владимир Сергеевич ШВЕДОВ (russische Schreibweise) |
Position(en): Leiter der Abteilung für Staatspolitik im Bereich der Vollstreckung strafrechtlicher Urteile im russischen Justizministerium Geburtsdatum: 26.10.1980 Geburtsort: Moskau, Russland Reisepass-Nr.: 4506085659 Steuer-Identifikationsnummer: 773320017740 Staatsangehörigkeit: russisch Geschlecht: männlich Anschrift: Moscow City, Russian Federation Verbundene Personen: Vsevolod Lvovich Vukolov Verbundene Organisationen: Russisches Justizministerium |
Vladimir Sergeevich Shvedov ist ein hochrangiger russischer Beamter. Er ist Leiter der Abteilung für Staatspolitik im Bereich der Vollstreckung strafrechtlicher Urteile im russischen Justizministerium. In dieser Position ist er für die Vollstreckung von Haftstrafen des russischen Oppositionspolitikers Alexej Nawalny verantwortlich, da er die staatliche Politik im Bereich der Vollstreckung strafrechtlicher Urteile lenkt und Berufungen von Bürgern prüft. Daher ist Vladimir Sergeevich Shvedov verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen in Russland, darunter Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe, willkürliche Inhaftierungen sowie die systematische Verletzung des Rechts auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung. |
22.3.2024“ |
ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2025/346/oj
ISSN 1977-0642 (electronic edition)