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17.3.2011 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 83/4 |
BESCHLUSS DES RATES
vom 7. März 2011
über die Ernennung der griechischen, französischen, italienischen, ungarischen und slowakischen Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Verwaltungsrates der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen
2011/C 83/04
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EWG) Nr. 1365/75 des Rates vom 26. Mai 1975 über die Gründung einer Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen (1), insbesondere auf Artikel 6,
nach Kenntnisnahme der Kandidatenlisten, die dem Rat von den Regierungen der Mitgliedstaaten sowie den Arbeitnehmerorganisationen und Arbeitgeberverbänden vorgelegt wurden,
in Erwägung nachstehender Gründe:
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(1) |
Mit Beschluss vom 22. November 2010 (2) hat der Rat — mit einigen Ausnahmen — die Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Verwaltungsrates der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen für den Zeitraum vom 1. Dezember 2010 bis zum 30. November 2013 ernannt. |
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(2) |
Die Regierungen Griechenlands, Frankreichs, Italiens, Ungarns und der Slowakei sowie die Arbeitnehmerorganisationen haben für eine Reihe der noch zu besetzenden Posten Kandidaten vorgeschlagen — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Zu Mitgliedern beziehungsweise stellvertretenden Mitgliedern des Verwaltungsrates der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen werden für die Zeit bis zum 30. November 2013 folgende Personen ernannt:
I. REGIERUNGSVERTRETER
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Land |
Mitglieder |
Stellvertretende Mitglieder |
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Italien |
Herr Michele TIRABOSCHI |
Herr Francesco CIPRIANI |
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Ungarn |
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Frau Eszter ENYEDI |
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Slowakei |
Frau Lilit MAMIKONYAN |
Frau Silvia GREGORCOVÁ |
II. VERTRETER DER ARBEITNEHMERORGANISATIONEN
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Land |
Mitglieder |
Stellvertretende Mitglieder |
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Griechenland |
Herr Alexandros KALIVIS |
Herr Konstantinos ISSYCHOS |
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Frankreich |
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Herr Jean-Jacques DANIS |
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Ungarn |
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Herr László GYIMESI |
Artikel 2
Der Rat ernennt die noch vorzuschlagenden Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder zu einem späteren Zeitpunkt.
Artikel 3
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Geschehen zu Brüssel am 7. März 2011.
Im Namen des Rates
Der Präsident
CZOMBA S.
(1) ABl. L 139 vom 30.5.1975, S. 1.
(2) ABl. C 322 vom 27.11.2010, S. 8.