31999D0169

1999/169/EG: Entscheidung des Rates vom 25. Januar 1999 über ein spezifisches Programm für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration auf dem Gebiet "Wettbewerbsorientiertes und nachhaltiges Wachstum (1998-2002)"

Amtsblatt Nr. L 064 vom 12/03/1999 S. 0040 - 0057


ENTSCHEIDUNG DES RATES vom 25. Januar 1999 über ein spezifisches Programm für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration auf dem Gebiet "Wettbewerbsorientiertes und nachhaltiges Wachstum (1998-2002)" (1999/169/EG)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION -

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 130i Absatz 4,

auf Vorschlag der Kommission (1),

nach Stellungnahme des Europäischen Parlaments (2),

nach Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses (3),

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Mit dem Beschluß Nr. 182/1999/EG (4) haben das Europäischen Parlament und der Rat das Fünfte Rahmenprogramm der Europäischen Gemeinschaft (nachstehend "Fünftes Rahmenprogramm" genannt) im Bereich der Forschung, technologischen Entwicklung und Demonstration (nachstehend "FTE" genannt) für den Zeitraum 1998-2002 angenommen, in dem die Struktur und die wissenschaftlichen und technologischen Ziele der auf dem Gebiet des wettbewerbsorientierten und nachhaltigen Wachstums durchzuführenden Maßnahmen aufgeführt sind.

(2) Gemäß Artikel 130i Absatz 3 des Vertrags erfolgt die Durchführung des Rahmenprogramms durch spezifische Programme, die innerhalb einer jeden Aktion entwickelt werden; in jedem spezifischen Programm werden die Einzelheiten seiner Durchführung, seine Laufzeit und die für notwendig erachteten Mittel festgelegt.

(3) Gemäß Artikel 4 Absatz 2 des Beschlusses Nr. 1110/94/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. April 1994 über das Vierte Rahmenprogramm der Europäischen Gemeinschaft im Bereich der Forschung, technologischen Entwicklung und Demonstration (1994-1998) (5) und Artikel 4 Absatz 2 der Entscheidungen des Rates über die spezifischen Programme des Vierten Rahmenprogramms veranlaßte die Kommission eine externe Bewertung, die sie zusammen mit ihren Schlußfolgerungen und Bemerkungen dem Europäischen Parlament, dem Rat, dem Wirtschafts- und Sozialausschuß und dem Ausschuß der Regionen übermittelt hat.

(4) Gemäß Artikel 130j des Vertrags gilt der Beschluß 1999/65/EG des Rates vom 22. Dezember 1998 über Regeln für die Teilnahme von Unternehmen, Forschungszentren und Hochschulen sowie für die Verbreitung der Forschungsergebnisse zur Umsetzung des Fünften Rahmenprogramms der Europäischen Gemeinschaft (1998-2002) (6) (nachstehend "Regeln für die Teilnahme und die Verbreitung der Ergebnisse" genannt) für das vorliegende spezifische Programm. Diese Regeln gestatten die Beteiligung der Gemeinsamen Forschungsstelle an den indirekten Aktionen dieses Programms.

(5) Bei der Durchführung dieses Programms kann neben der Zusammenarbeit im Rahmen des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder im Rahmen eines Assoziierungsabkommens die internationale Zusammenarbeit mit dritten Ländern oder internationalen Organisationen zweckmäßig sein; Grundlage hierfür ist insbesondere Artikel 130m des Vertrags.

(6) Die Durchführung dieses Programms umfaßt auch Maßnahmen und Mechanismen zur Mehrung, Verbreitung und Verwertung der FTE-Ergebnisse, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), sowie Maßnahmen zur Förderung der Mobilität und der Aus- und Weiterbildung von Wissenschaftlern.

(7) Es ist wichtig, daß die Wissenschaft, die Industrie und die Anwender einen wesentlichen Beitrag zur Festlegung der durchzuführenden Tätigkeiten leisten und, soweit angezeigt, in die Durchführung dieses Programms einbezogen werden.

(8) Die Forschungstätigkeiten des Fünften Rahmenprogramms sollten auch auf Innovation ausgerichtet sein, um unter anderem einen Beitrag zu den Zielen des Ersten Aktionsplans für Innovation zu leisten.

(9) Besonderes Gewicht sollte auf die Förderung der Teilnahme von KMU gelegt werden.

(10) Die von der Gemeinschaft verfolgte Politik der Chancengleichheit muß bei der Durchführung dieses Programms berücksichtigt werden.

(11) Eine effiziente und transparente Verwaltung erhöht die Wirksamkeit und die Benutzerfreundlichkeit des Programms.

(12) Die Verwaltungsausgaben sollten im Gemeinschaftshaushalt in transparenter Weise ausgewiesen werden.

(13) Die Durchführung dieses Programms sollte überprüft werden, damit das Programm gegebenenfalls an die wissenschaftliche und technologische Entwicklung angepaßt wird. Die Fortschritte des Programms sollten zu gegebener Zeit von unabhängigen Sachverständigen bewertet werden.

(14) Der Ausschuß für wissenschaftliche und technische Forschung (CREST) ist zum wissenschaftlichen und technologischen Inhalt der spezifischen Programme gehört worden -

HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Gemäß Artikel 3 Absatz 1 des Fünften Rahmenprogramms wird das spezifische Programm "Wettbewerbsorientiertes und nachhaltiges Wachstum" (nachstehend "das spezifische Programm" genannt) für den Zeitraum vom 25. Januar 1999 bis zum 31. Dezember 2002 beschlossen.

Artikel 2

(1) Gemäß Anhang III des Fünften Rahmenprogramms belaufen sich die zur Durchführung des spezifischen Programms für notwendig erachteten Mittel auf 2 705 Millionen EUR - einschließlich höchstens 6,5 % für Verwaltungsausgaben der Kommission.

Die vorläufige Aufteilung dieses Betrags ist Anhang I zu entnehmen.

(2) Von dem in Absatz 1 genannten Betrag sind

- 646 Millionen EUR für den Zeitraum 1998-1999

und

- 2 059 Millionen EUR für den Zeitraum 2000-2002 vorgesehen.

In dem in Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe c) des Fünften Rahmenprogramms genannten Fall paßt der Rat den letztgenannten Betrag gemäß Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe c) zweiter Gedankenstrich des Fünften Rahmenprogramms an. Bis zu einem Beschluß des Rates dürfen die Grenzen, die sich aus Unterabsatz 1 erster Gedankenstrich ergeben, bei der Durchführung dieses spezifischen Programms nicht überschritten werden.

(3) Die Haushaltsbehörde legt vorbehaltlich der Verfügbarkeit von Mitteln im Rahmen der mehrjährigen Finanziellen Vorausschau und in Einklang mit den wissenschaftlichen und technologischen Zielen und den Prioritäten dieser Entscheidung die Mittel für jedes Haushaltsjahr fest.

Artikel 3

(1) Die Grundzüge, die wissenschaftlichen und technologischen Ziele des spezifischen Programms und seine Prioritäten sind in Anhang II enthalten. Sie wurden gemäß den Grundsätzen und den drei Kategorien von Auswahlkriterien laut Anhang I des Fünften Rahmenprogramms festgelegt.

(2) Entsprechend diesen Grundsätzen und Kriterien gelten bei der Auswahl der vorgesehenen FTE-Maßnahmen die Auswahlkriterien gemäß Artikel 10 der Regeln für die Teilnahme und die Verbreitung der Ergebnisse.

Außerdem sollte jegliche Beteiligung von Rechtspersonen aus der Industrie an industriebezogenen Aktionen auf Kostenteilungsbasis in der Regel dem Charakter und dem Zweck dieser Aktionen entsprechen.

Bei der Durchführung des Programms, auch des in Artikel 5 Absatz 1 genannten Arbeitsprogramms, sind alle diese Kriterien zu erfuellen, wenn auch gegebenenfalls mit unterschiedlicher Gewichtung.

(3) Die Regeln für die Teilnahme und die Verbreitung der Ergebnisse gelten für das spezifische Programm.

(4) Die Modalitäten für die finanzielle Beteiligung der Gemeinschaft an dem spezifischen Programm sind in Artikel 4 des Fünften Rahmenprogramms festgelegt.

Die indirekten FTE-Aktionen des spezifischen Programms sind in den Anhängen II und IV des Fünften Rahmenprogramms definiert.

Die spezifischen Modalitäten für die Durchführung des Programms sind Anhang III zu entnehmen.

Artikel 4

Anhand der in Artikel 3 genannten Kriterien und der in Anhang II festgelegten wissenschaftlichen und technologischen Ziele und Prioritäten

a) prüft die Kommission mit entsprechender Unterstützung durch unabhängige externe Sachverständige den Stand der Durchführung des spezifischen Programms und legt dem Rat gemäß Artikel 5 Absatz 1 des Fünften Rahmenprogramms erforderlichenfalls Anpassungsvorschläge vor;

b) veranlaßt die Kommission die in Artikel 5 Absatz 2 des Fünften Rahmenprogramms vorgesehene externe Bewertung der Maßnahmen in den Bereichen des spezifischen Programms.

Artikel 5

(1) Die Kommission erstellt ein Arbeitsprogramm, das folgende Einzelheiten enthält:

a) die näher ausgeführten Ziele und FTE-Prioriäten des Anhangs II;

b) den vorläufigen Zeitplan für die Durchführung des spezifischen Programms;

c) die Koordinierungsmodalitäten gemäß Anhang III und Vorkehrungen, die gewährleisten, daß die Ziele des dritten Aktionsbereichs des Fünften Rahmenprogramms betreffend Innovation und Teilnahme von KMU erreicht werden;

d) bei Bedarf die Auswahlkriterien und ihre Anwendungsmodalitäten für die einzelnen indirekten FTE-Aktionen.

(2) Im Arbeitsprogramm ist den einschlägigen Interessen insbesondere der Wissenschaft, der Industrie und der Anwender Rechnung zu tragen. Es dient als Grundlage für die Durchführung der indirekten FTE-Maßnahmen nach den in den Regeln für die Teilnahme und die Verbreitung der Ergebnisse festgelegten Verfahren.

(3) Das Arbeitsprogramm wird bei Bedarf aktualisiert und von der Kommission allen Interessenten in benutzerfreundlicher Form, einschließlich elektronischer Form, zur Verfügung gestellt.

Artikel 6

(1) Für die Durchführung dieses spezifischen Programms ist die Kommission zuständig.

(2) Das Verfahren des Artikels 7 gilt für die Annahme der folgenden Maßnahmen:

- Aufstellung und Aktualisierung des Arbeitsprogramms gemäß Artikel 5 Absatz 1, auch im Hinblick auf den Inhalt der Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen;

- Billigung von für eine Finanzierung vorgeschlagenen FTE-Aktionen, einschließlich der Beteiligung von Rechtspersonen aus Drittländern, soweit sich der im Rahmen dieses Programms für die Gemeinschaftsbeteiligung veranschlagte Betrag auf

- 1,5 Mio. EUR im Fall von Leitaktionen, die unter die Ziffern i), iii) und iv) fallen,

- 0,75 Mio. EUR für alle anderen Maßnahmen

oder mehr beläuft;

- Ausarbeitung des Auftrags für die externe Bewertung gemäß Artikel 5 Absatz 2 des Fünften Rahmenprogramms;

- Anpassung der vorläufigen Mittelaufteilung gemäß Anhang I.

Artikel 7

(1) Die Kommission wird von einem Programmausschuß (nachstehend "der Ausschuß" genannt) unterstützt, der sich aus Vertretern der Mitgliedstaaten zusammensetzt und in dem der Vertreter der Kommission den Vorsitz führt.

(2) In den in Artikel 6 Absatz 2 genannten Fällen unterbreitet der Vertreter der Kommission dem Ausschuß einen Entwurf der zu treffenden Maßnahmen. Der Ausschuß gibt seine Stellungnahme zu diesem Entwurf innerhalb einer Frist ab, die der Vorsitzende unter Berücksichtigung der Dringlichkeit der betreffenden Frage festsetzen kann. Die Stellungnahme wird mit der Mehrheit abgegeben, die in Artikel 148 Absatz 2 des Vertrags für die Annahme der vom Rat auf Vorschlag der Kommission zu fassenden Beschlüsse vorgesehen ist. Bei der Abstimmung im Ausschuß werden die Stimmen der Vertreter der Mitgliedstaaten gemäß dem vorgenannten Artikel gewogen. Der Vorsitzende nimmt an der Abstimmung nicht teil.

(3) a) Die Kommission erläßt die beabsichtigten Maßnahmen, wenn sie mit der Stellungnahme des Ausschusses übereinstimmen.

b) Stimmen die beabsichtigten Maßnahmen mit der Stellungnahme des Ausschusses nicht überein oder liegt keine Stellungnahme vor, so unterbreitet die Kommission dem Rat unverzüglich einen Vorschlag für die zu treffenden Maßnahmen. Der Rat beschließt mit qualifizierter Mehrheit.

Hat der Rat binnen neun Wochen nach seiner Befassung keinen Beschluß gefaßt, so werden die vorgeschlagenen Maßnahmen von der Kommission erlassen.

(4) Die Kommission unterrichtet den Ausschuß regelmäßig über die Gesamtentwicklung der Durchführung des spezifischen Programms und geht dabei besonders auf den Fortgang aller im Rahmen dieses Programms finanzierten FTE-Aktionen ein.

Artikel 8

Die Kommission unterrichtet gemäß Artikel 5 Absatz 4 des Fünften Rahmenprogramms das Europäische Parlament und den Rat regelmäßig über die Gesamtfortschritte bei der Durchführung des Programms, einschließlich der Einbeziehung von KMU und der Vereinfachung der Verwaltungsverfahren.

Artikel 9

Diese Entscheidung ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.

Geschehen zu Brüssel am 25. Januar 1999.

Im Namen des Rates

Der Präsident

J. FISCHER

(1) ABl. C 260 vom 18.8.1998, S. 33.

(2) Stellungnahme vom 15. Dezember 1998 (noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht).

(3) ABl. C 407 vom 28.12.1998, S. 123.

(4) ABl. L 26 vom 1.2.1999, S. 1.

(5) ABl. L 126 vom 18.5.1994, S. 1. Beschluß zuletzt geändert durch den Beschluß Nr. 2535/97/EG (ABl. L 347 vom 18.12.1997, S. 1).

(6) ABl. L 26 vom 1.2.1999, S. 46.

ANHANG I

VORLÄUFIGE AUFTEILUNG DER FÜR NOTWENDIG ERACHTETEN MITTEL

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

ANHANG II

GRUNDZÜGE, WISSENSCHAFTLICHE UND TECHNOLOGISCHE ZIELE, PRIORITÄTEN

EINLEITUNG

Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit sind der Schlüssel für den langfristigen Bestand der europäischen Wirtschaft, d. h. die Schaffung von Wohlstand und Arbeitsplätzen, die Steigerung der Lebensqualität der europäischen Bürger und die Erhaltung der Umwelt und der natürlichen Ressourcen. Sie hängen von der Fähigkeit der Bürger, der Unternehmen, der Regionen, der Länder und der Gemeinschaft ab, mit Hilfe zukunftsrelevanter Kenntnisse, Wissenschaften und Technologien hochwertige innovative Produkte, Verfahren und Dienstleistungen sowie neue und effizientere Organisationsstrukturen zu entwickeln. Der Forschung kommt eindeutig eine zentrale Rolle bei der Aufgabe zu, wettbewerbsfähigere technologische Grundlagen für die europäische Industrie zu schaffen und den Weg in eine zukunftsfähige Welt zu ebnen, wofür sowohl eine Umstrukturierung der Arbeitsprozesse als auch eine Optimierung der Ressourcennutzung erforderlich sein werden.

Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit dürfen nicht mehr ausschließlich als Themenbereiche für einzelne Organisationen oder Sektoren betrachtet werden. Die zunehmende Vernetzung und Globalisierung der Wirtschaft verlangt einen "Systemansatz", bei dem die Forschung dazu beiträgt, kohärente, zusammenhängende und umweltfreundliche Industrie- und Sozialstrukturen aufzubauen, die den Anforderungen des Marktes und der Gesellschaft gleichermaßen gerecht werden. Zentrales Element dieser Strukturen sind effiziente und qualitätsorientierte Produktionssysteme in dynamischen Unternehmen, die hochwertige umweltfreundliche Produkte und Dienstleistungen hervorbringen (Europa zählt über 2 Millionen Industrieunternehmen mit über 40 Millionen Beschäftigten, weitere 80 Millionen sind im dazugehörigen Zuliefer- und Dienstleistungsbereich beschäftigt). Diese wohlstandsfördernden Tätigkeiten sollten ihrerseits durch entsprechende Basisdienstleistungen und -produkte gestützt werden, z. B. effiziente Verkehrssysteme und saubere und sichere Fahrzeuge, die den Handel und die nachhaltige Mobilität von Gütern und Personen gewährleisten. Wettbewerbsorientiertes und nachhaltiges Wachstum erfordert auch die Entwicklung hochwertiger Werkstoffe und zuverlässiger Meß- und Prüfverfahren sowie die optimale Nutzung der einschlägigen Forschungsinfrastrukturen, die sowohl physischer wie virtueller Natur sein können. Ein derartiger ganzheitlicher Ansatz schafft wohl die besten Voraussetzungen, um die Effizienz und die Zukunftsfähigkeit der europäischen Wirtschaft angesichts eines Weltmarktes im Umbruch und sozioökologischer Verantwortungen zu verbessern.

Strategische Ziele des Programms

Dieses spezifische Programm soll Forschungsmaßnahmen unterstützen, die zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und der Nachhaltigkeit beitragen - insbesondere, wenn sie im Interesse beider Ziele sind. In diesem Zusammenhang wird sich die Rolle der Industrie nicht nur darauf beschränken, Bereiche der Zusammenarbeit zu identifizieren, sondern wird auch darin bestehen, vor allem sektorübergreifende Projekte der Wertschöpfungskette zusammenzufassen und zu koordinieren, um die Integration neuer Technologien und die Innovation in ganz Europa zu gewährleisten. Die Entwicklung neuer Konzepte wie Öko-Industrie, Intermodalität, neue Generationen von Flugzeugen und andere Transportmittel sowie innovative Konzepte zur Integration neuer Technologien werden dazu beitragen, die Industrie auf die Herausforderungen des neuen Jahrtausends vorzubereiten und ein strategisches Konzept für die Forschung in allen Bereichen der europäischen Industrie zu entwickeln. Die Anstrengungen auf dem Gebiet der Forschung, der technologischen und der Demonstrationsentwicklung werden sich auf einen klar definierten Bedarf und auf eine Verbesserung der für politische Entscheidungsträger zur Verfügung stehenden Informationen über die Auswirkungen des technologischen und organisatorischen Wandels konzentrieren. Besonderes Gewicht sollen bei allen Maßnahmen die Innovation und die Förderung und Erleichterung der Einbeziehung von KMU haben, um die Kluft zwischen der Erzielung von Forschungsergebnissen und ihrer konkreten Nutzung durch Wirtschaft und Gesellschaft zu verringern.

Sozioökonomische Erfordernisse. Durch Förderung von Systemansätzen, Stärkung der Innovationskapazität der europäischen Industrie und Förderung der Gründung von Unternehmen und Einführung von Dienstleistungen auf der Grundlage neuer Technologien und Absatzmärkte soll das Programm dazu beitragen, die großen gesellschaftlichen Herausforderungen zu bewältigen, insbesondere das Beschäftigungsproblem. Gleichzeitig sollen Forschungen im Bereich der nachhaltigen Mobilität und umwelt- und verbraucherfreundlicher Verfahren, Produkte und Dienstleistungen zur Verbesserung der Lebensqualität und der Arbeitsbedingungen beitragen.

Europäischer Mehrwert. Maßnahmen zur Lösung von Problemen, die mehrere Mitgliedstaaten und Leitaktionen betreffen, haben eindeutig eine europäische Dimension. Das gleiche gilt für Fragen im Bereich der Normen und technischen Vorschriften, die zur Umsetzung der gemeinschaftlichen Politik beitragen. Um die kritische Masse für Maßnahmen zu erreichen, bei denen konkrete und sichtbare Ergebnisse nur mit Hilfe kostenintensiver Technologien erzielt werden können, müssen unter Umständen auch nationale Ressourcen oder andere europäische Instrumente der FTE mobilisiert werden.

Europäische Wettbewerbsfähigkeit. Europa tut sich ungleich schwerer als seine größten Konkurrenten, wenn es darum geht, wissenschaftliches Potential für Innovationen zu nutzen. Die Steigerung von Wettbewerbsfähigkeit und Produktivität verlangt nicht nur Maßnahmen zugunsten der Forschung, sondern auch zugunsten der Innovation hinsichtlich neuer Konzepte für Produkte und Dienstleistungen, der Produktionssysteme sowie der Organisationskonzepte (z. B. Öko-Industrie).

Ethische Grundsätze. Gemäß Artikel 6 des Fünften Rahmenprogramms wird bei allen Maßnahmen des spezifischen Programms die Beachtung der Menschenrechte und der ethischen Grundsätze in vollem Umfang gewährleistet.

QUERVERBINDUNGEN ZU ANDEREN PROGRAMMEN UND KOMPLEMENTARITÄT

Soweit erforderlich, werden die FTE-Maßnahmen innerhalb der verschiedenen Leitaktionen und Programme sowie zwischen Leitaktionen und Programmen abgestimmt und koordiniert. Auch die GFS wird hierbei einbezogen. Außerdem werden zwischen den Maßnahmen geeignete Querverbindungen aufgebaut, um Mechanismen zu schaffen, mit deren Hilfe Industrie, Behörden, Nutzer und die Wissenschaft bei der Lösung gemeinsamer Probleme zusammenarbeiten können, insbesondere in den Bereichen intelligente Produktionssysteme, Mikrosysteme, neue Generation von Flugzeugen und andere Transportmittel oder Verkehrsmanagement.

Die Verbreitung, Anpassung und Integration von Technologien der Bereiche Biowissenschaften, Energie, Umwelt oder Informationsgesellschaft ist eine enorme wirtschaftliche und technologische Aufgabe, deren Lösung für ein wettbewerbsorientiertes und nachhaltiges Wachstum von zentraler Bedeutung ist. Die spezifischen technologischen Anwendungen, die in diesem Zusammenhang eine Rolle spielen, sind integraler Bestandteil der verschiedenen Maßnahmen dieses Programms und werden in enger Abstimmung mit den jeweiligen spezifischen Programmen behandelt.

Besondere Anstrengungen werden unternommen hinsichtlich einer Koordinierung innerhalb dieses thematischen Programms sowie mit anderen thematischen Programmen, insbesondere in bezug auf Forschungsthemen im Bereich Verkehr. Für die Koordinierung mit dem thematischen Programm "Informationsgesellschaft" gilt folgender Grundsatz: Die Maßnahmen im Bereich der reinen Technologien der Informationsgesellschaft (einschließlich Entwicklung, Demonstration und Assimilierung) werden innerhalb des Programms "Informationsgesellschaft" gebündelt, während die Maßnahmen zur Entwicklung und Übernahme dieser Technologien und zu ihrer Anpassung an Anwendungen, welche die Wettbewerbsfähigkeit und das nachhaltige Wachstum betreffen, eben jenem Programm zugeordnet werden.

Die Abstimmung mit den horizontalen Programmen wird wie folgt gehandhabt:

- Viele der in diesem Programm behandelten Probleme können nur in einem weiter gefaßten internationalen Kontext effizient gelöst werden. Darum ist eine enge Abstimmung mit dem Programm "Sicherung der internationalen Stellung der Gemeinschaftsforschung" vorgesehen, vor allem in Bereichen, die durch einen starken weltweiten Wettbewerb gekennzeichnet sind oder in denen wichtige geo-wirtschaftliche Fragen anstehen. Das gilt zweifellos für die Forschung in den Bereichen Produktion, Verkehr, Meere, Werkstoffe oder Normung, in denen sich bei einer Kooperation im Rahmen internationaler Initiativen (z. B. IMS - Intelligent Manufacturing Systems) ein Mehrwert für die europäischen Forschungsarbeiten ergeben würde. Die Möglichkeiten von Cost und Eureka sollen voll ausgeschöpft werden, ebenso die der Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen, um Synergien zwischen den Maßnahmen und Projekten dieses Programms und den auf nationaler Ebene finanzierten Forschungstätigkeiten zu erzielen. Bei der Zusammenarbeit mit Eureka können Projekte, bei denen es gemeinsame Interessen mit dem Rahmenprogramm gibt, innerhalb der Leitaktionen im Einklang mit den Auswahlkriterien und den Verfahren des Rahmenprogramms entwickelt werden. Vorgesehen sind ferner gezielte Maßnahmen zur Erleichterung der Beteiligung von Einrichtungen aus Drittländern und zur Pflege der Kontakte zu in Europa ausgebildeten Experten aus Drittländern. Auch diese Maßnahmen werden die internationale Dimension des Programms stärken.

- Da es immer dringender wird, die Kluft zwischen Forschungsergebnissen und ihren potentiellen Anwendungen zu überbrücken, und da außerdem viele Unternehmen an den Ergebnissen interessiert sein könnten, müssen Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Innovation und der Einbeziehung von KMU besonderes Gewicht erhalten. Das gilt für alle Maßnahmen dieses Programms (z. B. Kooperationsforschung, industrielle Großprojekte, Förderung der Forschungsinfrastrukturen), die in enger Abstimmung mit dem Programm "Förderung der Innovation und der Einbeziehung von KMU" durchgeführt werden. Eine sogenannte "Innovationsstelle" wird die Maßnahmen im Hinblick auf die Verbreitung und Nutzung der Ergebnisse dieses Programms ausrichten und für die Komplementarität und die Koordinierung mit den innovationsbezogenen Maßnahmen im Rahmen des Programms "Förderung der Innovation und der Einbeziehung von KMU" sorgen.

- Die Verbesserung von Kenntnissen, Fähigkeiten und Qualifikationen der europäischen Wissenschaftler und ein besseres Verständnis der sozioökonomischen Auswirkungen der Forschung in den vom Programm abgedeckten Bereichen sind von entscheidender Bedeutung dafür, daß ausreichendes Sach- und Erfahrungswissen vorhanden ist und konkrete und dauerhafte Ergebnisse erzielt werden. Ausbildung und sozioökonomische Forschung werden daher Bestandteil dieses Programms sein und durch entsprechende Querverbindungen zum horizontalen Programm "Ausbau des Potentials an Humanressourcen in der Forschung und Verbesserung der sozioökonomischen Wissensgrundlage" ergänzt werden. Zu den Ausbildungsmaßnahmen in diesem Programm wird die Unterstützung von Stipendien gehören, und zwar in Form von "Marie Curie"-Stipendien gemäß den im horizontalen Programm festgelegten Definitionen und Bestimmungen.

a) LEITAKTIONEN

i) Innovative Produkte, Verfahren und Organisationsformen

Ziele und FTE-Prioritäten

Im Mittelpunkt dieser Leitaktion steht die Entwicklung neuer Entwurfsverfahren, fortgeschrittener Ausrüstungen und Produktionsverfahren (1), einschließlich der Innovation und Modernisierung bei herkömmlichen Industrien, die zur Steigerung der Qualität und zur Senkung der Kosten von Verfahren, Dienstleistungen und Produkten beitragen (mittelfristig werden bei diesen Faktoren spürbare Verbesserungen angestrebt), Verringerung negativer Auswirkungen auf den Lebenszyklus und zu einem besseren Verständnis der "immateriellen Faktoren" (Organisation, Verwaltung, Logistik, Telearbeit usw.) beitragen. Bei voller Integration in die jeweiligen Industrieprozesse werden diese Verfahren und Ausrüstungen zur Steigerung der Beschäftigung beitragen (es wird angestrebt, in Europa prozentual die gleiche Anzahl von Arbeitsplätzen zu schaffen oder zu erhalten wie bei den wichtigsten Konkurrenten). Bei der Durchführung dieser Leitaktion wird der Schwerpunkt einerseits auf einem integrierten Konzept für Produktionssysteme (Produkte, Produktionsmittel, Verfahren und Organisation) liegen, andererseits aber auch auf der Zusammenfassung und Integration von Vorhaben in Zielgruppen, was die Berücksichtigung sozioökonomischer, ökologischer und wettbewerbstechnischer Aspekte erleichtert. Besondere Aufmerksamkeit wird auch der Einbeziehung von KMU gewidmet, wobei ihren spezifischen Bedürfnissen und ihrer Rolle in der Versorgungskette Rechnung getragen wird. Bei Bedarf werden die Forschungstätigkeiten mit denen anderer Programme, insbesondere des spezifischen Programms "Benutzerfreundliche Informationsgesellschaft", koordiniert und/oder in Zusammenarbeit mit internationalen Initiativen (IMS, Eureka) durchgeführt.

- Effiziente Produktions-, Entwurfs- und Fertigungsverfahren sowie Kontrollen für verbesserte Kombinationen von Produkten und Dienstleistungen, einschließlich Mikro- und Nano-Technologien und Techniken

In diesem Bereich soll eine Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit durch Steigerung der industriellen Wertschöpfung und der Qualität sowie durch umgehende Reaktion auf Marktentwicklungen, durch kürzere Entwicklungszeiten und geringeren Materialaufwand erzielt werden.

FTE-Prioritäten: Technologien für die integrierte Konzeption und Entwicklung von Produkten/Dienstleistungen, Produkte mit breiter technologischer Integrationsbasis (einschließlich Produktionsausrüstungen) und dazugehörige Fertigungs- und Produktionsprozesse; fortgeschrittene Produktions- und Konstruktionstechniken, Maschinen und Ausrüstungen mit höherer Präzision und Zuverlässigkeit; Fertigungs- und Verarbeitungstechniken und Ausrüstungen, die eine optimale Ressourcennutzung und Produktminiaturisierung ermöglichen, einschließlich Fertigung und Montage von Mikrosystemen; Abbau der Schranken zwischen Konstrukteuren und Anwendern.

- Intelligente Produktion

Ziel ist die Optimierung der Leistung aller Komponenten im industriellen Umfeld durch Verbreitung, Einbeziehung und Anwendung von Technologien der Informationsgesellschaft in den Produktionssystemen und den dazugehörigen logistischen Systemen.

FTE-Prioritäten: intelligente und anpassungsfähige Produktionssysteme, Maschinen und Ausrüstungen; kontinuierliche Überwachung mit Hilfe fortgeschrittener Schaltelemente und Sensoren, Verlängerung der Lebensdauer und Optimierung der Auslastung von Produktionsanlagen; intelligente Systeme für Betrieb, Wartung und Selbstreparatur; Anwendung fortgeschrittener Technologien für flexible und interoperable Versorgungs-/Produktions- und Verteilungssysteme und -netze.

- Ökoeffiziente Technologien und Entwurfsverfahren

Ziel ist die Minimierung der Umweltbelastung im gesamten Lebenszyklus, wobei alle wesentlichen Elemente der industriellen Prozesse von der Rohstoffgewinnung über die Produktion bis hin zur Abfallentsorgung einbezogen werden und rohstoffintensiven Verfahren sowie der Reduzierung und der Verwertung von Abfällen besondere Bedeutung beigemessen wird.

FTE-Prioritäten: saubere und ökoeffiziente Verfahrenstechnik einschließlich - soweit angezeigt - der Verwendung von erneuerbaren Rohstoffen; Forschungen zur Beherrschung grundlegender Vorgänge wie Synthese, Katalyse, Trennung und Reaktion, Verfahrensmodellierung und -simulierung; Studien zur Folgen- und Risikobewertung; kontinuierliche Rückgewinnung von nichtverwendeten Ressourcen und von Abfällen in situ; neuartige Verfahren für die Behandlung, Verwertung/Wiederverwendung und sichere Entsorgung von Abfall sowie für die Anpassung, Wiederverwendung oder Zerlegung von Produkten und Produktionssystemen.

- Organisation der Produktion und der Arbeit

Ziel der Forschungen in diesem Bereich ist die Entwicklung hocheffizienter Industriesysteme und virtueller Netze sowie flexibler Netze von Industrieunternehmen und damit verbundenen Dienstleistungsunternehmen (einschließlich KMU), die sich durch Kundenorientiertheit und vielseitige hochmotivierte Arbeitskräfte auszeichnen, die an effizienten, sicheren und ergonomischen Arbeitsplätzen arbeiten, wobei Vielfalt und Eigenheiten der europäischen Gesellschaft und der europäischen Produktionstraditionen berücksichtigt werden.

FTE-Prioritäten: Untersuchung der menschlichen, betrieblichen, sozioökonomischen und ordnungspolitischen Voraussetzungen für einen schrittweisen Übergang der Unternehmen zu effizienten und nachhaltigen Produktionsverfahren und Verbrauchsmustern; neue Entscheidungshilfewerkzeuge und neue Konzepte für das Management des Wandels und für die Personalverwaltung unter Einbeziehung der Arbeitsorganisation, des Ausbildungsbedarfs und des Arbeitnehmerschutzes; Studien zu Auswirkungen und Akzeptanz neuer unternehmerischer Konzepte, neuer Arbeitsformen und neuer Modelle für die industrielle Produktion, die mit dem Konzept der Nachhaltigkeit - einschließlich der Schnittstelle zwischen Gesellschaft und Unternehmen - vereinbar sind.

ii) Nachhaltige Mobilität und Intermodalität

Ziele und FTE-Prioritäten

Diese Leitaktion soll dazu beitragen, ein besseres Gleichgewicht zu erzielen zwischen dem wachsenden Mobilitätsbedarf und der Beachtung der nachhaltigen Nutzung der Ressourcen sowie der ökologischen, sozialen und wirtschaftlichen Sachzwänge wie auch sicherheitstechnischer Anforderungen. Sie soll auch dazu beitragen, den direkten Zusammenhang zwischen Wirtschaftswachstum und Verkehrsaufkommen aufzulösen, die Umweltbelastung durch die verschiedenen Verkehrsträger zu mindern und ihre nachhaltigere Nutzung zu fördern. Die Intermodalität und die optimale Kombination der jeweiligen Stärken der Verkehrsträger werden bei der Entwicklung benutzerorientierter Tür-zu-Tür-Dienstleistungen im Personen- und Güterverkehr besondere Bedeutung haben. Die im Rahmen dieser Leitaktion unterstützten Maßnahmen werden mit den Maßnahmen koordiniert, die in anderen den Verkehrsbereich betreffenden Leitaktionen durchgeführt werden.

- Modale und intermodale Verkehrsmanagementsysteme

Ziel in diesem Bereich sind Entwicklung, Validierung und Demonstration - insbesondere mit Hilfe der Entwicklungen des Programms "Informationsgesellschaft" - rationeller und leistungsfähiger Verkehrsmanagement- und Informationssysteme für Luft-, See-, Binnenschiffahrts-, Schienen-, Straßen- und Stadtverkehr, sowohl auf Modal- als auch integrierter Intermodalbasis. Um die Einrichtung dieser Systeme zu erleichtern, sind dabei auch die entsprechenden Informationssysteme und die betriebliche Validierung der integrierten Systeme einzubeziehen.

FTE-Prioritäten: Entwicklung, Validierung und Demonstration modaler und intermodaler Managementsysteme, einschließlich betriebstechnischer, ordnungspolitischer, administrativer und organisatorischer Lösungen für ihre Anwendung sowie Preisgestaltungssysteme; Integration von verkehrsträgerübergreifenden Informations- und Datenaustauschsystemen einschließlich Benutzerinformation in Echtzeit, elektronischer Dokumentation und Dienstleistungen in Verkehrsmanagement und Logistik; zweite Generation satellitengestützter Navigations- und Ortungssysteme (2); Verbesserungen im Verkehr durch Einsatz von Satelliten; Integration in das Verkehrssystem von Diensten wie Verkehrsmanagement sowie Erkennung, Ortung und Führung von Fahrzeugen und Frachteinheiten, Preisgestaltung, Frachtplanung, Reiseinformation und Dienstleistungen für Reisende.

- Infrastrukturen und ihre Schnittstellen zu Verkehrsmitteln und -systemen

Hierbei wird angestrebt, die Vernetzungsfähigkeit und Interoperabilität zu verbessern und die Intermodalität im Verkehrssystem durch verkehrsträgerübergreifende Integration aller Komponenten auf Ebene der Infrastruktur, Übergangspunkte, Verkehrsmittel, Ausrüstungen, Verfahren, Dienstleistungen und der Ordnungspolitik zu fördern.

FTE-Prioritäten: effizientere Nutzung und Senkung der Betriebs-, Entwicklungs- und Wartungskosten vorhandener Infrastrukturen; effiziente Übergänge und Verbindungen zwischen transeuropäischen, nationalen, regionalen und lokalen Netzen; innovative Konzepte für Infrastrukturen und ihre Nutzung; Wechselbeziehungen zwischen Verkehr, Raumnutzung, Regionalplanung, Umwelt und Gesundheit; Verringerung von Verkehrsüberlastungen, Ressourcen- und Energieverbrauch, Umweltverschmutzung und Infrastrukturverschleiß; Integration von Privatfahrzeugen und öffentlichen Verkehrsmitteln in das Verkehrssystem; innovative Konzepte und ihre Nutzung für die Mobilität in Städten, zwischen Städten und in ländlichen Gebieten sowie für die Intermodalität; Sicherheit bei allen Verkehrsträgern, insbesondere bei der Gefahrgutbeförderung; Zugänglichkeit, technische Sicherheit sowie Sicherheit und Komfort der Verkehrsträger, insbesondere auch für Personen mit besonderem Bedarf; Humanfaktoren, z. B. Schnittstelle Mensch-Maschine, menschliches Verhalten, Akzeptanz neuer intelligenter Systeme für Benutzer und Bediener, optimale Ausbildungsverfahren und Einsatz von Simulatoren.

- Sozioökonomische Szenarien für die Mobilität von Menschen und Gütern

In diesem Zusammenhang sollen Strategien und Werkzeuge entwickelt werden, die es ermöglichen, die Auswirkungen gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Entwicklungen, darunter auch Deregulierung und Liberalisierung der Dienstleistungen im Verkehrssektor sowie der Globalisierung von Wirtschaft und Handel, auf den Mobilitätsbedarf und die Verkehrspolitik zu bewältigen.

FTE-Prioritäten: Szenarien für Verkehrsangebot und -nachfrage und politische Orientierungen für Mobilitätsbedarf, Marktorganisation und -zugänglichkeit; rechtliche, institutionelle, organisatorische und finanzielle Aspekte von Verkehrssystemen und -infrastrukturen; Verständnis von Rolle und Sachzwängen der Logistik im Hinblick auf ihre Optimierung; Benchmarking-Werkzeuge; Verfahren zur Durchsetzung von Vorschriften; Methoden zur Erfassung von Kosten, Nutzen, Sicherheit, Leistung und Auswirkungen der verschiedenen Verkehrssysteme, -netze und -tätigkeiten; Bewertung neuer Technologien und Konzepte und ihrer Einfluesse auf Beschäftigung, Benutzer, Umwelt, Arbeitsorganisation, soziale Bedingungen und Sicherheit.

iii) Landverkehrstechnologien und Meerestechnologien

Ziele und FTE-Prioritäten

Das Ziel dieser Leitaktion besteht darin, die Entwicklung und Integration von Fachkenntnissen und Technologien im Bereich des Landverkehrs und meeresgestützter Tätigkeiten auch unter Berücksichtigung von Humanfaktoren und operativen Faktoren zu fördern und gleichzeitig die Umwelt zu erhalten und die Sicherheit zu verbessern. Ziel dieser Leitaktion ist ferner die Schaffung der technologischen Grundlagen für die Entwicklung effizienter Schnittstellen für die logistischen Infrastrukturen einschließlich von Verladeeinheiten.

Die FTE-Aktivitäten sollten zu validierten fortgeschrittenen Konzepten führen, die sämtlichen Bedürfnissen der Allgemeinheit und der Benutzer im Hinblick auf nachhaltige Mobilität und höhere Sicherheit gerecht werden können und gleichzeitig dazu beitragen, die Auswirkungen auf die Umwelt zu verringern, die nachhaltige Nutzung der Ressourcen zu verbessern und die Wirtschaftskapazität Europas zu stärken. Die Maßnahmen innerhalb dieser Leitaktion werden eng mit den Arbeiten im Bereich des Land- und des Seeverkehrs im Rahmen der Leitaktionen "Nachhaltige Mobilität und Intermodalität", "Systeme und Dienste für den Bürger", "Wirtschaftliche und effiziente Energieversorgung für ein wettbewerbsfähiges Europa", "Umweltfreundlichere Energiesysteme, einschließlich erneuerbarer Energiequellen", "Die Stadt von morgen und das kulturelle Erbe" und "Nachhaltige Ökosysteme des Meeres" abgestimmt.

- Kritische Technologien für Straßen- und Schienenfahrzeuge

Ziel in diesem Bereich ist die Akquisition der für die Verbesserung der Fahrzeuge, Ausrüstungen und wichtigsten Infrastrukturkomponenten erforderlichen Technologien. Diese Technologien müssen wirtschaftlich, sicher, intelligent, sauber, effizient, zuverlässig und den neuen sozialen und wirtschaftlichen Anforderungen gewachsen sein und auch den Erwartungen der europäischen Bürger entsprechen.

FTE-Prioritäten: Technologien für fortgeschrittene Antriebs- und Kraftübertragungskonzepte und Zusatzsysteme, die sich durch hohe Effizienz, Zuverlässigkeit, verringerte Emissionen, Umweltfreundlichkeit und Kostenoptimierung auszeichnen; Verringerung von Lärmemissionen, Vibrationen und elektromagnetischen Phänomenen; leichte Bauteile und Strukturen; Anwendung von Mikro- und Sensortechnologien für fortgeschrittene Bauteile und Systeme; Technologien zur Verbesserung der Sicherheit.

- Innovative Konzepte für Straßen- und Schienenfahrzeuge

Ziel in diesem Bereich ist die Entwicklung und Demonstration neuer Fahrzeugkonzepte unter Einsatz neuer Konstruktionstechniken und Werkstoffe, die allen funktionellen, technologischen, sozialen und wirtschaftlichen Anforderungen gerecht werden. Dadurch sollte ein Beitrag zur Entwicklung besserer Verkehrssysteme geleistet werden, die sich durch mehr Effizienz und Komfort, Sicherheit und Umweltfreundlichkeit sowie höhere Verfügbarkeit, bessere Wartungseigenschaften, leichtere Herstellbarkeit und Entsorgbarkeit auszeichnen. Dabei wird Konzepten für die Beförderung von Personen und/oder Gütern im Stadtverkehr und im Fernverkehr Vorrang eingeräumt. Die Tätigkeiten werden eng mit der Leitaktion "Die Stadt von morgen und das kulturelle Erbe" abgestimmt.

FTE-Prioritäten: Integration neuer Systeme, Strukturen, Antriebs- und Kraftübertragungssysteme, gestützt durch parallele gezielte Forschungen zu spezifischen Technologien für Fahrzeugkonzeption, -technik und -herstellung; Integration bordgestützter Systeme für intelligente und sichere Fahrzeuge; Integration von Technologien, einschließlich von Technologien für alternative Kraftstoffe zur Kostenoptimierung im Zusammenhang mit der Fahrzeugkonzeption, -herstellung und -nutzung im Rahmen eines Gesamtkonzepts für den gesamten Lebenszyklus des Produkts.

- Schnittstelle Mensch-Fahrzeug

Ziel in diesem Bereich ist die Entwicklung kostenoptimierter Verfahren für die Modernisierung und industrielle Entwicklung bordseitiger Bauteile und Systeme zur Verbesserung des Betriebs verschiedener Landverkehrsmittel im Hinblick auf Flexibilität, Rekonfigurierbarkeit, Robustheit und Anwendungsvielfalt. Einen besonderen Schwerpunkt wird die Integration von Schnittstellen für die Interaktion Mensch-Fahrzeug im Rahmen des Gesamtkonzepts von Produktionskette und Fahrzeug bilden.

FTE-Prioritäten: Verfahren zur besseren Berücksichtigung der Interaktion Mensch-Fahrzeug bei der Konzeption von Fahrzeugen und Prototypen; effiziente Architektur für die Kontrolle von Fahrzeugen mit fehlertoleranten, modularen und austauschbaren Technologien; ergonomische Fahrzeugkonzeption; kognitive Technologien für die effiziente Interaktion von Fahrzeug und Fahrer oder Passagier; Technologien zur Verbesserung des Fahrzeuginnenraums.

- Fortgeschrittene Technologien für die Entwicklung von Schiffen

Ziel in diesem Bereich ist die Validierung und Demonstration fortgeschrittener Technologien für die Entwicklung von Schiffen und maritimen Strukturen im Hinblick auf Sicherheit von Personen und Einrichtungen, Effizienz und Umweltfreundlichkeit. Akquisition und Integration der kritischen Technologien, die diesen drei Kriterien entsprechen, sollen bei allen Aspekten von Konzeption und Produktion sowie bei Betrieb, Stillegung oder Zerlegung im Mittelpunkt stehen.

FTE-Prioritäten: Entwicklung der kritischen Technologien für Schiffe, Systeme und Teilsysteme unter Berücksichtigung von Konzepten für Sicherheit, Umweltschutz, Effizienz, Konzeption, Produktion, Zerlegung und Recycling. Die Forschungen sollen auch die Entwicklung bordseitiger Systeme der neuen Generation, neuer Werkstoffe, Strukturen und Bauteile sowie optimierte und alternative Gesamtkonzepte für neue Antriebs- und Kraftübertragungsaggregate einbeziehen.

- Nutzung der Seewege und der Wasserstraßen für den Güter- und den Personentransport

Ziel in diesem Bereich ist die Validierung und Demonstration innovativer Konzepte für Schiffe und Hafeninfrastrukturen mit optimierter Leistung und Interoperabilität, die sich an sicherheitsrelevanten, umweltspezifischen und wirtschaftlichen Aspekten ausrichten, aber zugleich auch den Erwartungen der Benutzer entsprechen. Dazu gehören neue technologische Lösungen für den Ladungsumschlag und rasch arbeitende intermodale Ausrüstungen für Häfen und Infrastrukturen von Seewegen und Wasserstraßen.

FTE-Prioritäten: Integration von Technologien, fortgeschrittenen Ausrüstungen und Systemen für innovative Schiffskonzepte und für die Hafeninfrastruktur; Integration von Technologien für effiziente Ausrüstungen und Abläufe im Umschlagbetrieb, die sich durch Sicherheit und Umweltfreundlichkeit auszeichnen; Forschungen zur parallelen Entwicklung von Industrienormen auf der Grundlage von Lebenszykluskonzepten und Leistungskriterien.

- Rationelles und nachhaltiges Meeresmanagement

Ziel in diesem Bereich ist die Entwicklung von Technologien für die Erforschung und Beobachtung des Meeres und die nachhaltige Nutzung der Meeresenergie sowie maritimer Bodenschätze, einschließlich Offshore- und Unterwassertechnologien, ferngesteuerter Fahrzeuge und Unterwasserakustik im Rahmen eines schlüssigen Konzepts für die Nutzung des Meeres als Rohstoff- und Energiequelle und im Hinblick auf ein besseres Küstenmanagement und minimale Umweltbelastung durch maritime Aktivitäten.

FTE-Prioritäten: Anwendung innovativer Technologien zur Beobachtung und Vorhersage des Zustandes der Meere, der Meeresumwelt und des Meeresgrundes, insbesondere der Tiefsee. Entwicklung kritischer Technologien, die sicher, effizient und wettbewerbsfähig sind, um die Zugänglichkeit und Nutzung der Energie und Bodenschätze des Meeres zu verbessern. Im Mittelpunkt dieser Tätigkeiten werden stehen: autonome und ferngesteuerte Fahrzeuge; sichere und effiziente Unterwassertechnologien für die Erfassung, Überwachung und die Übertragung von Daten; Strukturen im Meer und schwimmender Produktionseinrichtungen.

Die spezifischen Maßnahmen für die Koordinierung mit anderen Leitaktionen sowie mit Eureka sollen dazu beitragen, die Effizienz der gemeinschaftlichen Forschung zu optimieren.

iv) Neue Perspektiven für die Luftfahrt

Ziele und FTE-Prioritäten

Diese Leitaktion ist in der Hauptsache darauf ausgerichtet, die Entwicklung von Flugzeugen einschließlich ihrer Teilsysteme und Komponenten zu erleichtern, die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie, einschließlich der KMU, zu fördern und ein nachhaltiges Wachstum des Flugverkehrs zu gewährleisten. In diesem Zusammenhang werden grundlegende Technologien für eine neue Generation von Flugzeugen entwickelt und integriert. Die Tätigkeiten in der Forschung, der technologischen Entwicklung und der Demonstrationstätigkeiten, unter Einbeziehung aller Forschungsbeteiligten, einschließlich der Universitäten und Forschungszentren sind mittelfristig darauf ausgerichtet, Entwicklungszeiten und -kosten neuer Flugzeuge deutlich zu senken, ihre Effizienz zu steigern (Treibstoffverbrauch, Wartungskosten, längere Lebenszyklen), die Umweltbelastung zu mindern (Schadstoff- und Lärmemissionen) und die Unfallraten zu senken (um mindestens den gleichen Faktor wie die Zuwachsrate des Verkehrsvolumens).

- Akquisition der kritischen Technologien

Durch Vorantreiben der Entwicklung von kritischen Technologien soll ein Beitrag zur Sicherung der langfristigen Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Luftfahrtindustrie, einschließlich ihrer Zulieferungskette, aus strategischer Sicht geleistet werden. Bei den kritischen Technologien wird auf die Konzeption und den Bau von Flugzeugen der neuen Generation, einschließlich umweltfreundlicherer Flugzeugkonzepte, besonders geachtet werden.

FTE-Prioritäten: innovative Konzepte und Entwicklungsfortschritte in den Bereichen Aerodynamik, Bauteile, Einsatz neuer Werkstoffe, Triebwerke, Lärmminderung, Ausrüstungen und Systeme, fortgeschrittene Sensoren und Avionik; Entwicklung multidisziplinärer Technologien, z. B. in den Bereichen Aeroelastizität, Flugmechanik und Flugzeug/Triebwerksintegration; Methoden und Verfahren für Flugzeugentwurf und -bau.

- Technologieintegration für eine neue Generation von Flugzeugen

Die Arbeiten in diesem Bereich sollen dazu beitragen, die Verwendung und Kombination der modernsten Technologien zu erleichtern und ihre wirtschaftliche und betriebliche Eignung für neue langlebigere Luftfahrtprodukte nachzuweisen. Dabei ist ein multidisziplinärer Ansatz vorgesehen, einschließlich technologischer Plattformen und der erforderlichen Validationstätigkeiten. Die Anstrengungen werden auf niedrigere Entwurfs-, Produktions- und Betriebskosten, Senkung des Kraftstoffverbrauchs, Flugleistungseigenschaften und Umweltaspekte ausgerichtet.

FTE-Prioritäten: fortgeschrittene Entwurfswerkzeuge und entsprechende Technologien, um rekonfigurierbare, flexible und auf mehrere Standorte verteilte Produktionssysteme aufzubauen; fortgeschrittene Entwicklungen für Antriebstechnik, strukturelle und aerodynamische Effizienz und Systemleistung sowie Integration dieser Systeme; Technologien für Zelle und Triebwerke und Systeme operationeller Verfahren zur wesentlichen Minderung von Emissionen und Triebwerkslärm und Verbesserung der Umgebungsbedingungen in der Flugzeugkabine.

- Operative Leistungsfähigkeit und Sicherheit

Die Maßnahmen in diesem Bereich sollen dazu beitragen, durch Integration bordseitiger Systeme die Überlastung der Flughäfen zu mindern, die Kapazität der Flugverkehrsmanagementsysteme zu steigern und die Sicherheit im Luftverkehr zu erhöhen, um die in den kommenden 15 Jahren erwartete Verdreifachung des Luftverkehrsaufkommens zu bewältigen. Bei diesen Arbeiten ist eine enge Abstimmung mit den Leitaktionen "Nachhaltige Mobilität und Intermodalität" und "Systeme und Dienste für den Bürger" vorgesehen. Dabei sollen sowohl die Entwicklung und Validierung von Technologien für Bordsysteme als auch ihre Anwendung im Flugzeug für den operativen Einsatz im Mittelpunkt stehen.

FTE-Prioritäten: Validierung und Integration von Bordsystemen zur Verbesserung der Einsatzfähigkeit der Flugzeuge und Förderung ihrer Integration in künftige ATM-Systeme; Wartungs- und Reparaturtechnik sowie Betriebsüberwachung im Hinblick auf höhere Zuverlässigkeit und Einsatzbereitschaft der Flugzeuge; Technologien und Verfahren, einschließlich Studien über Humanfaktoren und Flugsimulationen, um eine wirksamere Unfallverhütung zu gewährleisten und bessere Flugzeugkonstruktionen zu entwickeln, die den Passagieren bei Unfällen höhere Überlebenschancen bieten.

b) GENERISCH AUSGERICHTETE FORSCHUNGS- UND ENTWICKLUNGSTÄTIGKEITEN

Diese Maßnahmen mit der Möglichkeit multisektoraler Anwendungen sollen dazu beitragen, die europäischen Technologiekapazitäten auszubauen und die Verbreitung von Ideen, Kenntnissen und Anwendungen ergänzend zu den Leitaktionen zu fördern.

- Neue und verbesserte Werkstoffe und ihre Herstellung und Verarbeitung

Ziele und FTE-Tätigkeiten

Ziel in diesem Bereich ist die Unterstützung und Vernetzung von FTE-Projekten, die zur Verbesserung der Zusammenarbeit und des Informationsaustauschs beitragen und den gemeinschaftlichen Mehrwert steigern. Diese Netze sollen den strukturellen Mittelpunkt der FTE-Maßnahmen bilden. Sie sollen auch eine wichtige Rolle bei der Förderung der internationalen Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und Drittländern (z. B. MOEL, USA, China) und der Durchführung sozioökonomischer und strategischer Prospektivstudien sowie bei Folgen- und Risikobewertungen spielen.

- Werkstoffe mit breitem Anwendungsspektrum

Ziel ist die Förderung der vielversprechendsten Segmente in diesem Bereich im Hinblick auf eine Verbesserung der Funktionalität und Leistung vorhandener Werkstoffe sowie die Entwicklung neuer Werkstoffe mit völlig neuen bzw. deutlich verbesserten Eigenschaften.

FTE-Prioritäten: innovative Konzepte einschließlich Werkstoffe mit Nanostruktur, Supramolekularchemie, Kolloidalsysteme und biomimetrische Stoffe; Katalysatoren; neue und verbesserte leichte Struktur- und Funktionswerkstoffe, die beispielsweise unter Extrembedingungen verwendet werden, insbesondere für Bau, Verkehr und Hochtemperaturanwendungen; funktionelle Werkstoffe, insbesondere für Optoelektronik und Sensoren, mit zuverlässigen Funktionseigenschaften; verbesserte und neue Biowerkstoffe wie Implantate und Hybridgewebe; Forschungen zur Verbesserung der Kenntnisse über Mechanismen im Bereich Verschleiß und Versagen.

- Werkstoffherstellung und -verarbeitung

Gegenstand der Forschungsarbeiten in diesem Bereich sind Technologien, die Qualität (angesichts des Trends zu kürzeren Produktionszyklen), Zuverlässigkeit und Rentabilität der Werkstoffe, einschließlich der natürlichen Werkstoffe, im Hinblick auf ihre optimale Nutzung gewährleisten.

FTE-Prioritäten: Technologien für die Herstellung von Werkstoffen für Sektoren mit hoher Wertschöpfung, insbesondere Feinchemikalien, Mineralstoffe, Metalle, Polymere, Verbund- und Keramikwerkstoffe; Verarbeitungstechnologien für Mikro- und Nanopulver; Technologien für die Oberflächen- und Grenzflächenbehandlung sowie Beschichtung fortgeschrittener Werkstoffe und deren funktionelle Anwendungen.

- Nachhaltige Nutzung von Werkstoffen

Die Forschungsarbeiten konzentrieren sich auf die ökologischen und sicherheitsspezifischen Auswirkungen neuer Werkstoffe und ihrer Wiederverwendung mit dem Ziel, den Anteil sekundärer Rohstoffe mit zuverlässigen Eigenschaften zu steigern, die Auswirkungen innerhalb des gesamten Lebenszyklus zu verringern und die Hemmnisse für ihre Akzeptanz durch die Verbraucher abzubauen.

FTE-Prioritäten: Forschungsarbeiten, die die Entwicklung leicht wiederverwertbarer Werkstoffe unterstützen; Recyclingverfahren, die garantierte Eigenschaften und eine hohe Rentabilität der Werkstoffe sicherstellen; Aufarbeitung von unvermeidbaren Abfällen; Forschungen zugunsten neuer Anwendungen für erneuerbare Rohstoffe, z. B. zur Herstellung organischer Chemieprodukte.

- Neue und verbesserte Werkstoffe und Fertigungstechnologien im Stahlbereich

Ziele und FTE-Tätigkeiten

Im Hinblick auf das Auslaufen des EGKS-Vertrags im Jahr 2002 und unter Berücksichtigung der Schlußfolgerungen des Europäischen Rates von Amsterdam (Juni 1997) ist es dringend notwendig, die Einbeziehung der Kohle- und Stahlforschung in das Rahmenprogramm zu beschleunigen. Ziel ist dabei die Senkung der Kosten, mehr Zufriedenheit bei den Verbrauchern und eine höhere Wertschöpfung, was sowohl der Stahlindustrie als auch Lieferanten, Endverbrauchern und anderen Forschungsakteuren zugute käme.

Die Stahlforschung wird sich auf die Entwicklung flexibler, kompakter und sicherer Produktionsketten, umweltfreundlicherer Verfahren, innovativer Stahlprodukte und verbesserter Recyclingtechniken konzentrieren.

FTE-Prioritäten: Produktion von Hüttenkoks; Forschungsmaßnahmen zur Senkung der Kosten und Verbesserung der Koksqualität, Verbesserung der Erzeugung von Reduktionsgasen, Verringerung der Emissionen und Verbesserung der Gesundheit und Sicherheit der Arbeitskräfte in Industrieanlagen; Technologien zur Produktion von Eisen und Stahl für eine flexible und rentable Produktion, Technologien zur Senkung des Energieverbrauchs und der CO2-Emissionen, zur Verbesserung der Reinheit des Stahls und zur Anhebung des Recyclinganteils; Gießen, Walzen und Nachbehandlung, Gewichtsverringerung sowie Beschichtungs- und Oberflächentechnologien; Entwicklung besserer Stahlsorten und hochfester Stähle für bessere Leistungen und den Einsatz unter Extrembedingungen; Verwertung von Nebenprodukten.

- Meß und Prüfwesen

Ziele und FTE-Tätigkeiten

Die Tätigkeiten konzentrieren sich in diesem Bereich auf die Entwicklung von Ausrüstungen, Meß- und Prüfverfahren und zertifizierten Referenzmaterialien im Hinblick auf die drei folgenden Ziele (3):

- Pränormative Forschung und technische Unterstützung für die Normung

Die Forschungsarbeiten konzentrieren sich in diesem Bereich auf die Entwicklung und Validierung von Meß- und Prüfverfahren und die Erarbeitung wissenschaftlicher und metrologischer Daten, die für die Aufstellung von Leistungskriterien und für die Sicherheit von Produkten und Dienstleistungen erforderlich sind. Ziel ist die allgemeine Stärkung der europäischen Wettbewerbsfähigkeit und die Unterstützung der Leitaktionen sowie der Gemeinschaftspolitik in Zusammenarbeit mit Normungsgremien und anderen interessierten Kreisen.

FTE-Prioritäten: Ausarbeitung neuer und Verbesserung bestehender Normen, die alle industriellen Anforderungen abdecken; Unterstützung der Ausarbeitung von Leistungsnormen und von Leitlinien für ein gutes Funktionieren des Handels, für den Verbraucherschutz, Schutzmaßnahmen in der Arbeitsumgebung sowie Leitlinien zur Förderung von Vereinbarungen über die gegenseitige Anerkennung.

- Betrugsbekämpfung

Die Forschungsarbeiten konzentrieren sich in diesem Bereich auf die Entwicklung von Meß- und Prüfverfahren zur Aufdeckung betrügerischer Handlungen, um die wirtschaftlichen Interessen von Unternehmen und Gesellschaft sowie die Gesundheit der Verbraucher besser zu schützen. Langfristiges Ziel ist ein Kenntnis- und Technologievorsprung gegenüber den Betrügern.

FTE-Prioritäten: Bekämpfung des Betrugs durch nachgeahmte oder falsch ausgezeichnete industrielle und landwirtschaftliche Erzeugnisse; Unterbindung des Umgehens von gewerblichen Vorschriften, gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften oder Zolltarifen, Quoten oder Abfallbeseitigungsvorschriften; neue Verfahren für die Erkennung von Drogen sowie falschen Banknoten, Aktien und Ursprungsbescheinigungen von Kunstwerken.

- Verbesserung der Qualität

Die Forschungsarbeiten unterstützen die Entwicklung generischer Meß- und Prüfverfahren sowie Meßinstrumente und -systeme (einschließlich der Software), die zur Stärkung der Meßgeräteindustrie (die sich durch einen hohen KMU-Anteil auszeichnet) beitragen. Die Forschung muß sich dabei vor allem auf die Entwicklung von Systemen für die Qualitätsbewertung für die Unternehmen des privaten und des öffentlichen Sektors konzentrieren und dazu beitragen, die Merkmale zu ermitteln und zu quantifizieren, die qualitativ hochwertige Erzeugnisse oder Dienstleistungen aus Benutzersicht aufweisen müssen. Auch Forschungsanstrengungen zur Beseitigung technischer Hemmnisse für den Handel innerhalb Europas oder mit Drittländern könnten einbezogen werden. Bei den Maßnahmen ist eine enge Abstimmung mit entsprechenden Maßnahmen in den anderen Programmen vorgesehen.

FTE-Prioritäten: Normen für Eichung und Transfer, Durchführbarkeitsstudien für zertifizierte Referenzmaterialien und Referenzmaterialbanken zur Gewährleistung der Zuverlässigkeit und Nachvollziehbarkeit der Messungen; Hochleistungsmeßgeräte; robuste und tragbare Instrumente für Feld- und Referenzmessungen; Modelle und Software für die Validierung von Meßverfahren; Instrumentarien zur Unterstützung von Vereinbarungen über die gegenseitige Anerkennung zur Förderung der Qualität in den Organisationen und Unternehmen, einschließlich der KMU, und zur Ermittlung des Zufriedenheitsgrades bei den Benutzern; Verfahren zur Förderung der Entwicklung der Zertifizierung und Akkreditierung in den weniger fortgeschrittenen Bereichen des Meßwesens.

c) FÖRDERUNG DER FORSCHUNGSINFRASTRUKTUR

Die industrielle Forschung in Europa hat aufgrund ihres hohen Niveaus einen ausgezeichneten Ruf, der vor allem einigen wohletablierten nationalen Prestigebereichen zu verdanken ist. Zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit müssen die wissenschaftlichen und technologischen FTE-Ergebnisse in praktische Anwendungen umgesetzt werden. Neben der Durchführung industriell ausgerichteter Projekte ist es zwingend erforderlich, Ausrüstungen, Daten und Erfahrungen gemeinsam und effizient zu nutzen, z. B. zur Erprobung neuer Geräte, Fahrzeuge oder Verfahren. Im übrigen produziert die Forschung ständig neue Daten in wachsender Menge. Das Erfassen und Ordnen dieser Daten auf europäischer Ebene käme der Industrie und den Benutzern insgesamt zugute. Die Effizienz der Forschung würde nicht nur durch die Verringerung von Doppelarbeit verbessert, sondern vor allem durch Ausrichtung der gesamten Forschungsinfrastruktur in Europa auf gemeinsame Ziele, die das Vorgehen nach einem strategischen Konzept gestatten.

Ziele und Tätigkeiten

Konkrete Maßnahmen sind erforderlich, um die optimale Nutzung der vorhandenen Forschungsinfrastrukturen und Großanlagen von hohem wissenschaftlichem und technologischem Standard in sehr enger Abstimmung mit den Leitaktionen zu fördern. Die gemeinsame Nutzung von Ressourcen sowie der grenzüberschreitende Zugang beispielsweise zu industriellen Forschungszentren, Testeinrichtungen für den Verkehr, Hochleistungswindkanälen, Rechenzentren der industriellen Forschung oder Prüfeinrichtungen für Werkstoffe und Bauteile ist Voraussetzung für eine bessere Nutzung der neuen Technologien, die einen Zugang zu aufwendigen Infrastrukturen und Ausrüstungen verlangen. Die bestehenden Einrichtungen müssen zum gegenseitigen Nutzen ihrer Betreiber, der europäischen FTE und der Nutzer zur Zusammenarbeit ermutigt werden, um Doppelarbeit zu vermeiden, die Komplementarität zu steigern und die Interoperabilität beim Datenaustausch zu gewährleisten. Da der Entwicklungsstand der nationalen Einrichtungen in der Gemeinschaft unterschiedlich ist, muß die Zusammenarbeit auch in Bereichen wie Konformitätsbewertung, Ausbildung und Know-how-Transfer verstärkt werden. Zusammenfassend läßt sich sagen, daß die Unterstützung darauf abzielt, den Informationsfluß über die bestehenden Möglichkeiten und den grenzüberschreitenden Zugang zu den Forschungsinfrastrukturen zu verbessern, um folgendes zu gewährleisten:

i) optimale Nutzung mittlerer und großer Forschungseinrichtungen an unterschiedlichen Standorten;

ii) umgehende Weitergabe vorhandener oder ergänzender FTE-Ergebnisse an die industriellen Bedarfsträger und

iii) Verbesserung der Interoperabilität gemeinsamer Protokolle und des Datenaustauschs.

- Die Maßnahmen zur Förderung der Forschungsinfrastrukturen sind darauf gerichtet, den Informationsfluß in den europäischen Forschungskreisen zu verbessern und die grenzüberschreitende Nutzung normalerweise nicht zugänglicher Einrichtungen zu erleichtern. Dies wird ferner die grenzüberschreitende Zusammenarbeit bei der sachgerechten und kostengünstigen Entwicklung von Forschungsinfrastrukturen als Antwort auf dringliche Erfordernisse fördern und erleichtern. Die Unterstützung wird den Zugang zu Einrichtungen im Zusammenhang mit den verschiedenen Leitaktionen, insbesondere zu Rechenzentren und großen Versuchsanlagen für die industrielle Forschung, Transporttesteinrichtungen und Hochleistungswindkanälen fördern.

- Durch Schaffung virtueller Institute läßt sich die Koordinierung und gemeinsame Nutzung von Ressourcen durch Forschungszentren, -einrichtungen und -anwender (einschließlich KMU) verbessern; was auch im Hinblick auf die Förderung von Synergien und die Erreichung der Ziele im Bereich der Leitaktionen und der generischen Technologien von Vorteil sein dürfte. Diese Maßnahme soll die Schaffung virtueller Institute erleichtern, die es ermöglichen, die kritische Masse für Forschungen im Bereich der Ausrüstungen und Technologien mit hohem Wirkungsgrad zu erreichen. Die Unterstützung der Gemeinschaft ist zeitlich begrenzt. Die Unterstützung ist als Anreiz für Einrichtungen an verschiedenen Standorten zur intensiveren Zusammenarbeit und Nutzung der Informations- und Kommunikationstechnologien aufzufassen, der die Weitergabe und Verwertung der Ergebnisse in den Bereichen Werkstoffe, Produktionstechnologien sowie Meß- und Prüfwesen verbessern soll, insbesondere für die KMU.

- Die Förderung der europäischen metrologischen Infrastrukturen soll den Zusammenhalt zwischen den Mitgliedstaaten und Drittländern stärken. Dadurch werden bessere Voraussetzungen für Vereinbarungen im Bereich der gegenseitigen Anerkennung und der Konformität geschaffen. Besondere Bedeutung wird den Auswirkungen derartiger Vereinbarungen auf die KMU beigemessen.

Die gemeinschaftliche Unterstützung wird für Ringvergleiche und Leistungsanalysen zwischen Laboratorien, Maßnahmen zur Förderung interoperabler Datenbanken, zur Herstellung zertifizierter Referenzmaterialien, zur Förderung einer besseren Nutzung durch KMU, zur Durchführung der obengenannten Vereinbarungen und zur Anwendung der Qualitätsnormen gewährt.

Referenzdatenbanken haben sich für die Stärkung der europäischen Forschungsstrukturen als hilfreich erwiesen. Insbesondere soll darüber gewacht werden, daß die Daten von ausreichender Qualität und vergleichbar sind, und daß sektorale und lokale Aktivitäten zusammengefaßt werden, um die europäische Forschung zu stützen. Dabei sind die Rechte der beteiligten Einrichtungen im Hinblick auf geistiges Eigentum zu schützen.

Die Unterstützung, besonders in den Bereichen Werkstoffe und Luftfahrtforschung, wird dazu beitragen, nationale und internationale FTE-Maßnahmen sowie die in den verschiedenen Forschungseinrichtungen erzielten Ergebnisse zu erfassen und zu vergleichen.

(1) Der Begriff "Produktion" umfaßt alle Aktivitäten der Industrie von der Rohstoffgewinnung über die Verarbeitung bis hin zur Fertigung von Teilen und Endprodukten. Er deckt ferner alle Industriesektoren und zugehörigen Dienstleistungsbereiche ab, einschließlich des Bausektors.

(2) Für Tätigkeiten mit Raumfahrtbezug erfolgt eine programmübergreifende Gesamtkoordinierung.

(3) Durch die Forschung im Bereich zertifizierter Referenzmaterialien werden andere spezifische Programme zur Umsetzung des Fünften Rahmenprogramms unterstützt.

ANHANG III

SPEZIFISCHE MODALITÄTEN FÜR DIE DURCHFÜHRUNG DES PROGRAMMS

Das spezifische Programm wird über die indirekten FTE-Aktionen durchgeführt, die in den Anhängen II und IV des Fünften Rahmenprogramms vorgesehen sind. Ferner gelten die folgenden programmspezifischen Modalitäten:

1. Begleitmaßnahmen

Die Begleitmaßnahmen umfassen im einzelnen:

- Flankierende Studien zum spezifischen Programm, einschließlich der Vorbereitung künftiger Maßnahmen;

- Technologieeinführungsmaßnahmen wie Probeläufe, Aktionen zur Verbreitung bewährter Praktiken, Maßnahmen für Erstnutzer, Maßnahmen zur Bewertung und Beurteilung der Eignung und andere Maßnahmen, die dazu beitragen, daß das Programm in breitem Umfang - insbesondere in den KMU - aufgegriffen und die Innovation gefördert wird;

- Informationsaustausch, Konferenzen, Seminare, Workshops oder andere wissenschaftliche oder Fachtagungen, einschließlich für internationale Kooperationsmaßnahmen;

- Hinzuziehung externer Fachkompetenz, auch in Form der Konsultation wissenschaftlicher Datenbanken, insbesondere bei der in Artikel 5 Absatz 1 des Fünften Rahmenprogramms vorgesehenen Überwachung der Durchführung des spezifischen Programms sowie der in Artikel 5 Absatz 2 des Fünften Rahmenprogramms vorgesehenen externen Bewertung der indirekten FTE-Aktionen und der Überwachung ihrer Durchführung;

- Maßnahmen im Bereich Verbreitung, Information und Kommunikation, einschließlich wissenschaftlicher Publikationen, und Maßnahmen zur Nutzung der Ergebnisse und für den Technologietransfer, Förderung der Innovationsfinanzierung und Unterstützung beim Schutz des geistigen Eigentums;

- Ausbildungsmaßnahmen im Zusammenhang mit FTE-Tätigkeiten des spezifischen Programms mit Ausnahme der Marie-Curie-Stipendien;

- Förderung von Maßnahmen zur Sensibilisierung und zur Unterstützung der Forschungsakteure, einschließlich der KMU;

- Hinzuziehung externer Fachkompetenz bei der Einrichtung von Informationsdiensten und -netzen, Unterstützung und Forschungs- und Innovationsförderung sowie bei der Bereitstellung des Zugangs dazu.

2. Koordinierungsmodalitäten

Die Kommission bemüht sich, innerhalb des Programms die Komplementarität der indirekten FTE-Aktionen, insbesondere durch ihre Ausrichtung auf ein gemeinsames Ziel, sicherzustellen und Doppelarbeit zu vermeiden, wobei jedoch die legitimen Interessen der Antragsteller für indirekte FTE-Aktionen gewahrt werden.

Eine Koordinierung wird, soweit möglich, auch sichergestellt zwischen den Maßnahmen des spezifischen Programms und den Tätigkeiten im Rahmen

- anderer spezifischer Programme des Fünften Rahmenprogramms,

- der Forschungs- und Ausbildungsprogramme zur Umsetzung des Beschlusses 1999/64/Euratom des Rates vom 22. Dezember 1998 über das Fünfte Rahmenprogramm der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom) für Maßnahmen im Bereich der Forschung und Ausbildung (1998-2002) (1),

- anderer europäischer Forschungsstrukturen einschließlich Eureka und COST,

- anderer Instrumente der Gemeinschaft im Forschungsbereich.

Diese Koordinierung umfaßt

i) die Ermittlung gemeinsamer Themen oder Prioritäten im Hinblick auf:

- den Informationsaustausch,

- die Durchführung gemeinsam beschlossener Arbeiten, bei denen insbesondere eines der in Artikel 9 für die Teilnahme und die Verbreitung der Ergebnisse vorgesehenen Verfahren zur Anwendung kommt;

ii) die Umverteilung von Vorschlägen für indirekte FTE-Aktionen zwischen spezifischen Programmen oder zwischen einem spezifischen Programm und einem Programm für Maßnahmen im Bereich der Forschung und Ausbildung.

(1) ABl. L 26 vom 1.2.1999, S. 34.