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19.9.2019 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 241/10 |
BESCHLUSS (EU) 2019/1566 DER KOMMISSION
vom 4. September 2019
über die vorgeschlagene Bürgerinitiative „Bienen und Bauern retten! Eine bienenfreundliche Landwirtschaft für eine gesunde Umwelt“
(Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2019) 6389)
(Nur der englische Text ist verbindlich)
DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 211/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Februar 2011 über die Bürgerinitiative (1), insbesondere auf Artikel 4,
in Erwägung nachstehender Gründe:
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(1) |
Der Gegenstand der vorgeschlagenen Bürgerinitiative „Bienen und Bauern retten! Eine bienenfreundliche Landwirtschaft für eine gesunde Umwelt“ wird wie folgt angegeben: „Um die Bienen und die Gesundheit der Menschen zu schützen, fordern wir die Kommission auf, den Einsatz synthetischer Pestizide bis 2035 allmählich zu beenden und die Landwirte bei der Umstellung zu unterstützen.“ |
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(2) |
Die Ziele der vorgeschlagenen Bürgerinitiative lauten: „Den Einsatz synthetischer Pestizide in der Landwirtschaft der EU, beginnend mit den gefährlichsten Stoffen, bis 2030 um 80 % zu verringern, damit sie bis 2035 frei von synthetischen Pestiziden wird; die Ökosysteme auf landwirtschaftlichen Flächen wiederherzustellen, damit die Landwirtschaft zum Vektor für die Erholung der Biodiversität wird; die Landwirtschaft zu reformieren, indem die vielfältigen und nachhaltigen Kleinbetriebe Priorität erhalten, die rasche Zunahme der ökologischen und biologischen landwirtschaftlichen Verfahren gefördert wird und eine unabhängige, von Landwirten ausgehende Schulung und Forschung zur pestizid- und GVO-freien Landwirtschaft ermöglicht wird.“ |
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(3) |
Der Vertrag über die Europäische Union (EUV) stärkt die Unionsbürgerschaft und führt zu einer weiteren Verbesserung der demokratischen Funktionsweise der Union, indem unter anderem festgelegt wird, dass jeder Bürger das Recht hat, über eine europäische Bürgerinitiative am demokratischen Leben der Union teilzunehmen. |
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(4) |
Zu diesem Zweck sollten die für die Bürgerinitiativen erforderlichen Verfahren klar, einfach, benutzerfreundlich und dem Wesen der Bürgerinitiativen angemessen sein, um die Bürger zur Teilnahme zu ermutigen und die Union zugänglicher zu machen. |
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(5) |
Rechtsakte der Union zur Umsetzung der Verträge können erlassen werden,
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(6) |
Aus diesen Gründen liegt die vorgeschlagene Bürgerinitiative eindeutig nicht außerhalb des Rahmens, in dem die Kommission befugt ist, einen Vorschlag für einen Rechtsakt der Union zur Umsetzung der Verträge gemäß Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe b der Verordnung vorzulegen. |
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(7) |
Im Einklang mit Artikel 3 Absatz 2 der Verordnung wurde außerdem ein Bürgerausschuss eingesetzt und die Kontaktpersonen wurden benannt; ferner ist die geplante Bürgerinitiative weder offenkundig missbräuchlich, unseriös oder schikanös noch verstößt sie offenkundig gegen die Werte der Union, wie sie in Artikel 2 EUV festgeschrieben sind. |
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(8) |
Deshalb sollte die vorgeschlagene Bürgerinitiative „Bienen und Bauern retten! Eine bienenfreundliche Landwirtschaft für eine gesunde Umwelt“ registriert werden — |
BESCHLIEẞT:
Artikel 1
Die vorgeschlagene Bürgerinitiative „Bienen und Bauern retten! Eine bienenfreundliche Landwirtschaft für eine gesunde Umwelt“ wird registriert.
Artikel 2
Dieser Beschluss tritt am 30. September 2019 in Kraft.
Artikel 3
Dieser Beschluss ist an die Organisatoren (Mitglieder des Bürgerausschusses) der vorgeschlagenen Bürgerinitiative „Bienen und Bauern retten! Eine bienenfreundliche Landwirtschaft für eine gesunde Umwelt“, vertreten durch Herrn Karl BÄR und Herrn Helmut BURTSCHER-SCHADEN als Kontaktpersonen, gerichtet.
Brüssel, den 4. September 2019
Für die Kommission
Frans TIMMERMANS
Erster Vizepräsident