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Amtsblatt |
DE Reihe L |
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2025/378 |
6.3.2025 |
BESCHLUSS (EU) 2025/378 DES RATES
vom 18. Februar 2025
zur Ernennung der Mitglieder des Ausschusses der Regionen und ihrer Stellvertreter für den Zeitraum vom 18. Februar 2025 bis zum 25. Januar 2030 sowie zur Änderung des Beschlusses (EU) 2025/71
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 300 Absatz 3 und Artikel 305,
gestützt auf den Beschluss (EU) 2019/852 des Rates vom 21. Mai 2019 über die Zusammensetzung des Ausschusses der Regionen (1),
gemäß den Vorschlägen der einzelnen Mitgliedstaaten,
in Erwägung nachstehender Gründe:
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(1) |
Nach Artikel 300 Absatz 3 des Vertrags setzt sich der Ausschuss der Regionen aus Vertretern der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften zusammen, die entweder ein auf Wahlen beruhendes Mandat in einer regionalen oder lokalen Gebietskörperschaft innehaben oder gegenüber einer gewählten Versammlung politisch verantwortlich sind. |
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(2) |
Nach Artikel 305 des Vertrags werden die Mitglieder des Ausschusses der Regionen sowie eine gleiche Anzahl von Stellvertretern auf Vorschlag der einzelnen Mitgliedstaaten vom Rat für eine Amtszeit von fünf Jahren ernannt. |
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(3) |
Da die Amtszeit der Mitglieder des Ausschusses der Regionen und ihrer Stellvertreter am 25. Januar 2025 ablaufen wird, sollten neue Mitglieder und Stellvertreter ernannt werden. |
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(4) |
Am 10. Dezember 2024 hat der Rat den Beschluss (EU) 2025/71 angenommen (2). Mit diesem Beschluss hat der Rat für den Zeitraum vom 26. Januar 2025 bis zum 25. Januar 2030 die von der estnischen, der irischen, der kroatischen, der zyprischen, der lettischen, der luxemburgischen, der maltesischen, der niederländischen, der österreichischen, der portugiesischen, der slowenischen, der slowakischen, der finnischen und der schwedischen Regierung vorgeschlagenen Mitglieder des Ausschusses der Regionen und ihre Stellvertreter ernannt. Mit dem Beschluss (EU) 2025/71 hat der Rat außerdem für denselben Zeitraum zwölf von der tschechischen Regierung vorgeschlagene Mitglieder und neun von ihr vorgeschlagene Stellvertreter, sieben von der dänischen Regierung vorgeschlagene Mitglieder und neun von ihr vorgeschlagene Stellvertreter, 23 von der deutschen Regierung vorgeschlagene Mitglieder und 19 von ihr vorgeschlagene Stellvertreter, elf von der griechischen Regierung vorgeschlagene Mitglieder und zwölf von ihr vorgeschlagene Stellvertreter, 20 von der spanischen Regierung vorgeschlagene Mitglieder und 20 von ihr vorgeschlagene Stellvertreter, 22 von der italienischen Regierung vorgeschlagene Mitglieder und 24 von ihr vorgeschlagene Stellvertreter, 21 von der polnischen Regierung vorgeschlagene Mitglieder und 20 von ihr vorgeschlagene Stellvertreter sowie neun von der rumänischen Regierung vorgeschlagene Mitglieder und neun von ihr vorgeschlagene Stellvertreter ernannt. Die Mitglieder und Stellvertreter, für die die entsprechenden Vorschläge für die Ernennung dem Rat nicht vor dem 22. November 2024 mitgeteilt wurden, konnten im Beschluss (EU) 2025/71 nicht berücksichtigt werden. |
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(5) |
Am 21. Januar 2025 hat der Rat den Beschluss (EU) 2025/201 (3) angenommen. Mit diesem Beschluss hat der Rat für den Zeitraum vom 26. Januar 2025 bis zum 25. Januar 2030 die von der bulgarischen, der litauischen und der ungarischen Regierung vorgeschlagenen Mitglieder des Ausschusses der Regionen und ihre Stellvertreter sowie zehn von der belgischen Regierung vorgeschlagene Mitglieder und zehn von ihr vorgeschlagene Stellvertreter sowie 24 von der französischen Regierung vorgeschlagene Mitglieder und 23 von ihr vorgeschlagene Stellvertreter ernannt. Darüber hinaus hat der Rat mit dem Beschluss (EU) 2025/201 zwei von der dänischen Regierung vorgeschlagene Mitglieder und ein von ihr vorgeschlagenes stellvertretendes Mitglied ernannt, wobei eines der Mitglieder ursprünglich mit dem Beschluss (EU) 2025/71 zum stellvertretenden Mitglied ernannt wurde. Er hat ferner nach dem Ausscheiden eines mit dem Beschluss (EU) 2025/71 ernannten stellvertretenden Mitglieds ein von der italienischen Regierung vorgeschlagenes stellvertretendes Mitglied ernannt. Die Mitglieder und Stellvertreter, für die die entsprechenden Vorschläge für die Ernennung dem Rat nicht vor dem 31. Dezember 2024 mitgeteilt wurden, konnten im Beschluss (EU) 2025/201 nicht berücksichtigt werden. |
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(6) |
Vom 31. Dezember 2024 bis zum 31. Januar 2025 sind dem Rat weiteren Listen übermittelt worden: eine Liste mit zwei von der belgischen Regierung vorgeschlagenen Mitgliedern des Ausschusses der Regionen und zwei von ihr vorgeschlagenen Stellvertretern, eine Liste mit zwei von der deutschen Regierung vorgeschlagenen Stellvertretern, eine Liste mit einem von der griechischen Regierung vorgeschlagenen Mitglied, eine Liste mit einem von der spanischen Regierung vorgeschlagenen Mitglied und einem von ihr vorgeschlagenen Stellvertreter, eine Liste mit zwei von der italienischen Regierung vorgeschlagenen Mitgliedern, eine Liste mit sechs von der rumänischen Regierung vorgeschlagenen Mitgliedern und sechs von ihr vorgeschlagenen Stellvertretern sowie eine Liste mit einem von der polnischen Regierung vorgeschlagenen Stellvertreter. Diese Mitglieder und Stellvertreter sollten für den Zeitraum vom 18. Februar 2025 bis zum 25. Januar 2030 ernannt werden. |
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(7) |
Frau Katja MEIER wurde mit dem Beschluss (EU) 2025/71 zum Mitglied des Ausschusses der Regionen für den Zeitraum vom 26. Januar 2025 bis zum 25. Januar 2030 ernannt. Allerdings lief das Mandat, aufgrund dessen sie vorgeschlagen wurde, am 18. Dezember 2024 aus. Nach dem Auslaufen dieses Mandats hat die deutsche Regierung vorgeschlagen, Herrn Martin DULIG zum Mitglied des Ausschusses der Regionen zu ernennen. Daher sollte Herr Martin DULIG zum Mitglied des Ausschusses der Regionen ernannt und die im Beschluss (EU) 2025/71 enthaltene Liste der deutschen Mitglieder entsprechend angepasst werden. |
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(8) |
Der Ernennung der Mitglieder des Ausschusses der Regionen und ihrer Stellvertreter durch diesen Beschluss wird zu einem späteren Zeitpunkt die Ernennung der übrigen Mitglieder und Stellvertreter folgen, für die die entsprechenden Vorschläge für die Ernennung dem Rat nicht bis zum 31. Januar 2025 übermittelt wurden –– |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Zu Mitgliedern des Ausschusses der Regionen bzw. zu Stellvertretern werden für die Zeit vom 18. Februar 2025 bis zum 25. Januar 2030 ernannt:
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zu Mitgliedern die Personen, die nach Mitgliedstaaten getrennt in Anhang I aufgeführt sind; |
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zu Stellvertretern die Personen, die nach Mitgliedstaaten getrennt in Anhang II aufgeführt sind. |
Artikel 2
In der Liste für Deutschland in Anhang I des Beschlusses (EU) 2025/71 wird folgender Name gestrichen:
„Frau Katja MEIER
Staatsministerin der Justiz und für Demokratie, Gleichstellung und Europa, Sächsischen Staatsregierung, politische Verantwortung gegenüber dem Sächsischen Landtag“
Artikel 3
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Geschehen zu Brüssel am 18. Februar 2025.
Im Namen des Rates
Der Präsident
A. DOMAŃSKI
(1) ABl. L 139 vom 27.5.2019, S. 13, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2019/852/oj.
(2) Beschluss (EU) 2025/71 des Rates vom 10. Dezember 2024 zur Ernennung der Mitglieder des Ausschusses der Regionen und ihrer Stellvertreter für den Zeitraum vom 26. Januar 2025 bis zum 25. Januar 2030 (ABl. L, 2025/71, 16.1.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2025/71/oj).
(3) Beschluss (EU) 2025/201 des Rates vom 21. Januar 2025 zur Ernennung der Mitglieder des Ausschusses der Regionen und ihrer Stellvertreter für den Zeitraum vom 26. Januar 2025 bis zum 25. Januar 2030 sowie zur Änderung des Beschlusses (EU) 2025/71 (ABl. L, 2025/201, 31.1.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2025/201/oj).
ANHANG I
ПРИЛОЖЕНИЕ I — ANEXO I — PŘÍLOHA I — BILAG I — ANHANG I — I LISA — ΠΑΡΑΡΤΗΜΑ Ι — ANNEX I — ANNEXE I — IARSCRÍBHINN I — PRILOG I — ALLEGATO I — I PIELIKUMS — I PRIEDAS — I. MELLÉKLET — ANNESS I — BIJLAGE I — ZAŁĄCZNIK I — ANEXO I — ANEXA I — PRÍLOHA I — PRILOGA I — LIITE I — BILAGA I
Членове / Miembros / Členové / Medlemmer / Mitglieder / Liikmed / Μέλη / Members / Membres / Comhaltaí / Članovi / Membri / Locekļi / Nariai / Tagok / Membri / Leden / Członkowie / Membros / Membri / Členovia / Člani / Jäsenet / Ledamöter
BELGIË / BELGIQUE / BELGIEN
Herr Pascal SMET
Lid van het Parlement van het Brussels Hoofdstedelijk Gewest (Mitglied des Parlaments der Region Brüssel-Hauptstadt)
Herr Rudi VERVOORT
Membre du Parlement de la Région de Bruxelles-Capitale (Mitglied des Parlaments der Region Brüssel-Hauptstadt)
DEUTSCHLAND
Herr Martin DULIG
Mitglied des Sächsischen Landtags
ΕΛΛΑΣ
Frau Athina ATHANASIADOU — AIDONA
Περιφερειάρχης Κεντρικής Μακεδονίας (Gouverneurin der Region Zentralmakedonien)
ESPAÑA
Herr Imanol PRADALES GIL
Presidente del Gobierno Vasco (Präsident der baskischen Regierung)
ITALIA
Herr Alessio MAMMI
Assessore della Regione Emilia-Romagna (Mitglied der Regionalregierungder Region Emilia-Romagna)
Frau Stefania PROIETTI
Presidente della Regione Umbria (Präsidentin der Region Umbrien)
ROMÂNIA
Herr Costel ALEXE
Președinte Consiliul Județean Iași (Vorsitzender des Kreisrates von Iași)
Herr Csaba BORBOLY
Vicepreședinte Consiliul Județean Harghita (Stellvertretender Vorsitzender des Kreisrates von Harghita)
Frau Daniela CÎMPEAN
Președinte Consiliul Județean Sibiu (Vorsitzende des Kreisrates von Sibiu)
Herr Corneliu ȘTEFAN
Președinte Consiliul Județean Dâmbovița (Vorsitzender des Kreisrates von Dâmbovița)
Herr Constantin RĂDULESCU
Președinte Consiliul Județean Vâlcea (Vorsitzender des Kreisrates von Vâlcea)
Herr Daniel-Claudiu TĂMAȘ
Vicepreședinte Consiliul Județean Bistrița Năsăud (Stellvertretender Vorsitzender des Kreisrates von Bistrița-Năsăud)
ANHANG II
ПРИЛОЖЕНИЕ II — ANEXO II — PŘÍLOHA II — BILAG II — ANHANG II — II LISA — ΠΑΡΑΡΤΗΜΑ ΙΙ — ANNEX II — ANNEXE II — IARSCRÍBHINN II — PRILOG II — ALLEGATO II — II PIELIKUMS — II PRIEDAS — II. MELLÉKLET — ANNESS II — BIJLAGE II — ZAŁĄCZNIK II — ANEXO II — ANEXA II — PRÍLOHA II — PRILOGA II — LIITE II — BILAGA II
Заместник-членове / Suplentes / Náhradníci / Suppleanter / Stellvertreter / Asendusliikmed / Αναπληρωτές / Alternate members / Suppléants / Comhaltaí malartacha / Zamjenici članova / Supplenti / Aizstājēji / Pakaitiniai nariai / Póttagok / Membri Supplenti / Plaatsvervangers / Zastępcy członków / Suplentes / Supleanți / Náhradníci / Nadomestni člani / Varajäsenet / Suppleanter
BELGIË / BELGIQUE / BELGIEN
Herr Yonnec POLET
Conseiller communal de Berchem Sainte Agathe (Mitglied des Gemeinderats von Berchem Sainte Agathe)
Herr Jean-Luc VANRAES
Schepen van Ukkel (Stellvertretender Bürgermeister von Uccle)
DEUTSCHLAND
Herr Peter JAHR
Mitglied des Kreistages des Landkreises Mittelsachsen, Freistaat Sachsen
Herr Torsten RUBAN-ZEH
Oberbürgermeister der Großen Kreisstadt Hoyerswerda
ESPAÑA
Herr Ander CABALLERO BARTUREN
Secretario General de Acción Exterior y Euskadi Global, Gobierno Vasco (Generalsekretär für Auswärtige Angelegenheiten und Baskenland Global, Baskische Regierung)
POLSKA
Herr Mirosław LECH
Wójt Gminy Korycin (Bürgermeister von Korycin)
ROMÂNIA
Herr Ionică NEGRU
Vicepreședinte Consiliul Județean Mehedinți (Stellvertretender Vorsitzender des Kreisrates von Mehedinți)
Herr Alin-Adrian NICA
Consilier județean Consiliul Județean Timiș (Mitglied des Kreisrates von Timiș)
Herr Mihai Adrian PISICĂ
Vicepreședinte Consiliul Județean Teleorman (Stellvertretender Vorsitzender des Kreisrates von Teleorman)
Herr Dinu IANCU-SĂLĂJANU
Președinte Consiliul Județean Sălaj (Vorsitzender des Kreisrates von Sălaj)
Herr István VÁKÁR
Vicepreședinte Consiliul Județean Cluj (Stellvertretender Vorsitzender des Kreisrates von Cluj)
Herr Adrian-Ioan VEȘTEA
Președinte Consiliul Județean Brașov (Vorsitzender des Kreisrates von Brașov)
ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2025/378/oj
ISSN 1977-0642 (electronic edition)