31980D1039

80/1039/EWG: Entscheidung der Kommission vom 27. Oktober 1980 zur Verneinung des wissenschaftlichen Charakters des Geräts ,,ATOMIC ENERGY-Low Dose Rate Irradiator, model Gammacell 1000"

Amtsblatt Nr. L 305 vom 14/11/1980 S. 0070 - 0070


Entscheidung der Kommission

vom 27. Oktober 1980

zur Verneinung des wissenschaftlichen Charakters des Geräts "ATOMIC ENERGY-Low Dose Rate Irradiator, model Gammacell 1000"

(80/1039/EWG)

DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN —

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft,

gestützt auf die Verordnung (EWG) Nr. 1798/75 des Rates vom 10. Juli 1975 über die von den Zöllen des Gemeinsamen Zolltarifs befreite Einfuhr von Gegenständen erzieherischen, wissenschaftlichen oder kulturellen Charakters [1], geändert durch die Verordnung (EWG) Nr. 1027/79 [2],

gestützt auf die Verordnung (EWG) Nr. 2784/79 der Kommission vom 12. Dezember 1979 zur Festlegung der Durchführungsvorschriften zu der Verordnung (EWG) Nr. 1798/75 [3], insbesondere auf Artikel 7,

in Erwägung nachstehender Gründe: Die britische Regierung hat mit Schreiben an die Kommission vom 18. April 1980 die Einleitung des in Artikel 7 der Verordnung (EWG) Nr. 2784/79 vorgesehenen Verfahrens beantragt, um festzustellen, ob das Gerät "ATOMIC ENERGY-Low Dose Rate Irradiator, model Gammacell 1000", das zu Forschungszwekken im chirurgischen und medizinischen Bereich und insbesondere zur Bestrahlung biologischer und anderer Probestücke verwendet wird, wissenschaftlichen Charakter besitzt, und, wenn ja, ob zur Zeit Geräte von gleichem wissenschaftlichem Wert in der Gemeinschaft hergestellt werden.

Am 24. September 1980 ist gemäß Artikel 7 Absatz 5 der Verordnung (EWG) Nr. 2784/79 eine aus Vertretern aller Mitgliedstaaten bestehende Sachverständigengruppe im Rahmen des Ausschusses für Zollbefreiungen zur Prüfung dieses Falles zusammengetreten.

Diese Prüfung hat ergeben, daß es sich um ein Zellen-Bestrahlungsgerät handelt. Es besitzt nicht die objektiven Merkmale eines für die wissenschaftliche Forschung besonders geeigneten Geräts; außerdem werden vergleichbare Geräte überwiegend zur Durchführung nichtwissenschaftlicher Arbeiten verwendet. Die Verwendung, die das Gerät in diesem speziellen Fall findet, allein kann ihm nicht den Charakter eines wissenschaftlichen Geräts verleihen, und es kann somit nicht als wissenschaftliches Gerät angesehen werden —

HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Das Gerät "ATOMIC ENERGY-Low Dose Rate Irradiator, model Gammacell 1000" ist nicht als wissenschaftliches Gerät anzusehen.

Artikel 2

Diese Entscheidung ist an alle Mitgliedstaaten gerichtet.

Brüssel, den 27. Oktober 1980

Für die Kommission

Étienne Davignon

Mitglied der Kommission

[1] AB1. Nr. L 184 vom 15. 7. 1975, S. 1.

[2] AB1. Nr. L 134 vom 31. 5. 1979, S. 1.

[3] AB1. Nr. L 318 vom 13. 12. 1979, S. 32.

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