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Amtsblatt
der Europäischen Union

DE

Reihe L


2025/2472

5.12.2025

BESCHLUSS (GASP) 2025/2472 DES RATES

vom 4. Dezember 2025

zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2023/1599 über eine Sicherheits- und Verteidigungsinitiative der Europäischen Union zur Unterstützung der westafrikanischen Staaten im Golf von Guinea

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 42 Absatz 4 und Artikel 43 Absatz 2,

auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Der Rat hat am 3. August 2023 den Beschluss (GASP) 2023/1599 (1) angenommen, mit der eine Sicherheits- und Verteidigungsinitiative der Europäischen Union zur Unterstützung der westafrikanischen Staaten im Golf von Guinea (im Folgenden „Initiative“) in Benin und Ghana für einen Zeitraum von zwei Jahren ab ihrem Beginn eingerichtet wurde.

(2)

Am 25. September 2023 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2023/2066 (2) angenommen, mit dem die Initiative auch in Togo und Côte d’Ivoire eingerichtet wurde.

(3)

Am 11. Dezember 2023 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2023/2786 (3) über die Einleitung der Initiative angenommen.

(4)

Am 9. Juli 2025 hat das Politische und Sicherheitspolitische Komitee im Rahmen der strategischen Überprüfung der Initiative vereinbart, dass die Initiative bis zum 31. Dezember 2027 verlängert werden sollte.

(5)

Die Initiative wird mit einer zivilen und einer militärischen Säule eingerichtet. Gemäß Artikel 41 Absatz 2 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) gehen operative Ausgaben, die sich aus der zivilen Säule der Initiative ergeben, zulasten des Unionshaushalts, während die Mitgliedstaaten gemäß dem Beschluss (GASP) 2021/509 des Rates (4) die operativen Ausgaben tragen, die sich aus seiner militärischen Säule ergeben. Die Initiative sollte daher für den Zeitraum bis zum 31. Dezember 2027 mit einem Referenzbetrag für die zivile Säule und einem Referenzbetrag für die militärische Säule ausgestattet werden.

(6)

Der Beschluss (GASP) 2023/1599 sollte entsprechend geändert werden.

(7)

Die Initiative wird in einer Situation durchgeführt, die sich verschlechtern kann und die Umsetzung der Ziele des auswärtigen Handelns der Union nach Artikel 21 EUV behindern könnte —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Der Beschluss (GASP) 2023/1599 wird wie folgt geändert:

1.

In Artikel 10 Absatz 1 wird folgender Unterabsatz angefügt:

„Der als finanzieller Bezugsrahmen dienende Betrag zur Deckung der Kosten der zivilen Säule für den Zeitraum vom 11. Dezember 2025 bis zum 31. Dezember 2027 beläuft sich auf 9 676 375,90 EUR.“

2.

In Artikel 15 wird folgender Absatz angefügt:

„(4)   Der als finanzieller Bezugsrahmen für die gemeinsamen Kosten der militärischen Säule dienende Betrag für den Zeitraum vom 11. Dezember 2025 bis zum 31. Dezember 2027 beläuft sich auf 10 589 000 EUR. Der in Artikel 51 Absatz 2 des Beschlusses (GASP) 2021/509 genannte Prozentsatz des Referenzbetrags beträgt 0 % für Mittelbindungen und 0 % für Zahlungen.“

3.

Artikel 22 Absatz 2 erhält folgende Fassung:

„(2)   Dieser Beschluss gilt bis zum 31. Dezember 2027.“

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 4. Dezember 2025.

Im Namen des Rates

Der Präsident

T. DANIELSEN


(1)  Beschluss (GASP) 2023/1599 des Rates vom 3. August 2023 über eine Sicherheits- und Verteidigungsinitiative der Europäischen Union zur Unterstützung der westafrikanischen Staaten im Golf von Guinea (ABl. L 196 vom 4.8.2023, S. 25, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2023/1599/oj).

(2)  Beschluss (GASP) 2023/2066 des Rates vom 25. September 2023 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2023/1599 über eine Sicherheits- und Verteidigungsinitiative der Europäischen Union zur Unterstützung der westafrikanischen Staaten im Golf von Guinea (ABl. L 238 vom 27.9.2023, S. 141, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2023/2066/oj).

(3)  Beschluss (GASP) 2023/2786 des Rates vom 11. Dezember 2023 über die Einleitung einer Sicherheits- und Verteidigungsinitiative der Europäischen Union zur Unterstützung der westafrikanischen Staaten im Golf von Guinea (ABl. L, 2023/2786, 12.12.2023, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2023/2786/oj).

(4)  Beschluss (GASP) 2021/509 des Rates vom 22. März 2021 zur Einrichtung einer Europäischen Friedensfazilität und zur Aufhebung des Beschlusses (GASP) 2015/528 (ABl. L 102, 24.3.2021, S. 14, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2021/509/oj).


ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2025/2472/oj

ISSN 1977-0642 (electronic edition)