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15.4.2020 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 117/9 |
BESCHLUSS (EU) 2020/522 DES RATES
vom 7. April 2020
über den im Namen der Europäischen Union im regionalen Lenkungsausschuss der Verkehrsgemeinschaft zu bestimmten Haushaltsangelegenheiten im Zusammenhang mit der Umsetzung des Vertrags zur Gründung der Verkehrsgemeinschaft zu vertretenden Standpunkt
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 91 und Artikel 100 Absatz 2 in Verbindung mit Artikel 218 Absatz 9,
auf Vorschlag der Europäischen Kommission,
in Erwägung nachstehender Gründe:
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(1) |
Der Vertrag zur Gründung der Verkehrsgemeinschaft (im Folgenden „VGV“) wurde von der Union im Einklang mit dem Beschluss (EU) 2017/1937 des Rates (1) unterzeichnet. Am 4. März 2019 wurde er im Namen der Union durch den Beschluss (EU) 2019/392 des Rates (2) genehmigt. Er trat am 1. Mai 2019 in Kraft. |
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(2) |
Nach Artikel 35 VGV verabschiedet der regionale Lenkungsausschuss der Verkehrsgemeinschaft (im Folgenden „Lenkungsausschuss“) den Haushalt der Verkehrsgemeinschaft. |
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(3) |
Der Lenkungsausschuss hat einen Beschluss über den Haushaltsplan der Verkehrsgemeinschaft für 2020 zu fassen, um die Umsetzung des VGV sicherzustellen. |
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(4) |
Es ist zweckmäßig, den im Namen der Union im Lenkungsausschuss zu vertretenden Standpunkt festzulegen, da der durch den Lenkungsausschuss verabschiedete Beschluss für das Funktionieren des ständigen Sekretariats der Verkehrsgemeinschaft erforderlich ist und gegenüber der Union Rechtswirkung hat. |
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(5) |
Die Ermächtigung der Kommission zur vorläufigen Ausführung des Haushaltsplans der Verkehrsgemeinschaft ändert nichts an dem grundlegenden Wesen der Zuständigkeiten, die diesem Organ durch den Vertrag über die Europäische Union und den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union übertragen sind — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Der Standpunkt, der im Namen der Union im regionalen Lenkungsausschuss der Verkehrsgemeinschaft betreffend den Haushaltsplan der Verkehrsgemeinschaft für das Jahr 2020 zu vertreten ist, beruht auf dem Entwurf eines Beschlusses des Lenkungsausschusses (3).
Artikel 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Geschehen zu Brüssel am 7. April 2020.
Im Namen des Rates
Der Präsident
G. GRLIĆ RADMAN
(1) Beschluss (EU) 2017/1937 des Rates vom 11. Juli 2017 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union — und die vorläufige Anwendung des Vertrags zur Gründung der Verkehrsgemeinschaft (ABl. L 278 vom 27.10.2017, S. 1).
(2) Beschluss (EU) 2019/392 des Rates vom 4. März 2019 über den Abschluss des Vertrags zur Gründung der Verkehrsgemeinschaft im Namen der Europäischen Union (ABl. L 71 vom 13.3.2019, S. 1).
(3) Vgl. Dokument ST 6534/20 auf http://register.consilium.europa.eu.