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Amtsblatt |
DE Serie L |
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2023/2799 |
12.12.2023 |
BESCHLUSS (GASP) 2023/2799 DES RATES
vom 11. Dezember 2023
zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2017/1775 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Mali
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,
auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
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(1) |
Der Rat hat am 28. September 2017 den Beschluss (GASP) 2017/1775 (1) angenommen. |
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(2) |
Am 13. Dezember 2021 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2021/2208 (2) angenommen, mit dem ein neuer Rahmen geschaffen wurde, in dem weitere restriktive Maßnahmen gegen Personen und Einrichtungen vorgesehen werden, die für Handlungen oder Politiken, die den Frieden, die Sicherheit oder die Stabilität Malis bedrohen, unmittelbar oder mittelbar verantwortlich sind, daran mitbeteiligt waren oder sie vorgenommen haben. |
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(3) |
Auf der Grundlage einer Überprüfung der in Artikeln 1a Absatz 1 und Artikel 2a Absätze 1 und 2 des Beschlusses (GASP) 2017/1775 festgelegten restriktiven Maßnahmen sollten diese Maßnahmen bis zum 14. Dezember 2024 verlängert werden, und die Begründungen in den Einträgen von zwei weiteren Personen, die in den Listen der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen in Anhang II des Beschlusses (GASP) 2017/1775 aufgeführt sind, sollten geändert und der Eintrag einer weiteren Person sollte aus den Listen in diesem Anhang gestrichen werden. |
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(4) |
Der Beschluss (GASP) 2017/1775 sollte daher entsprechend geändert werden — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Der Beschluss (GASP) 2017/1775 wird wie folgt geändert:
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1. |
In Artikel 6 Absatz 2 Satz 1 wird das Datum „14. Dezember 2023“ durch das Datum „14. Dezember 2024“ ersetzt. |
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2. |
Anhang II wird gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert. |
Artikel 2
Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Geschehen zu Brüssel am 11. Dezember 2023.
Im Namen des Rates
Der Präsident
J. BORRELL FONTELLES
(1) Beschluss (GASP) 2017/1775 des Rates vom 28. September 2017 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Mali (ABl. L 251 vom 29.9.2017, S. 23).
(2) Beschluss (GASP) 2021/2208 des Rates vom 13. Dezember 2021 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2017/1775 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Mali (ABl. L 446 vom 14.12.2021, S. 44).
ANHANG
Anhang II des Beschlusses (GASP) 2017/1775 wird wie folgt geändert:
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1. |
Abschnitt A (Liste der natürlichen Personen nach Artikel 1a Absatz 1) wird wie folgt geändert:
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2. |
Abschnitt B (Liste der natürlichen oder juristischen Personen, Einrichtungen und Organisationen nach Artikel 2a Absatz 1) wird wie folgt geändert:
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ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2023/2799/oj
ISSN 1977-0642 (electronic edition)