02023D0133 — DE — 04.06.2025 — 002.001
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BESCHLUSS (EU) 2023/133 DES RATES vom 17. Januar 2023 (ABl. L 017 vom 19.1.2023, S. 90) |
Geändert durch:
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Amtsblatt |
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Nr. |
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Datum |
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L 1777 |
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24.6.2024 |
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C 3131 |
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3.6.2025 |
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BESCHLUSS (EU) 2023/133 DES RATES
vom 17. Januar 2023
zur Ernennung der Mitglieder des in Artikel 14 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2017/1939 vorgesehenen Auswahlausschusses
Artikel 1
Die folgenden Personen werden für einen Zeitraum von vier Jahren ab dem 20. Januar 2023 zu Mitgliedern des in Artikel 14 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2017/1939 vorgesehenen Ausschusses ernannt:
Artikel 2
Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.