77/23/EWG: Entscheidung der Kommission vom 21. Dezember 1976 zur Durchführung der Agrarstrukturreform in Irland gemäß der Richtlinie 72/159/EWG (Nur der englische Text ist verbindlich)
Amtsblatt Nr. L 006 vom 08/01/1977 S. 0015 - 0015
ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION vom 21. Dezember 1976 zur Durchführung der Agrarstrukturreform in Irland gemäß der Richtlinie 72/159/EWG (Nur der englische Text ist verbindlich) (77/23/EWG) DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, gestützt auf die Richtlinie 72/159/EWG des Rates vom 17. April 1972 über die Modernisierung der landwirtschaftlichen Betriebe (1), insbesondere auf Artikel 18 Absatz 3, in Erwägung nachstehender Gründe: Die Regierung Irlands hat am 9. November 1976 Bestimmungen zur Neufestsetzung des vergleichbaren Arbeitseinkommens und der Anpassungsrate für 1976 mitgeteilt. Gemäß Artikel 18 Absatz 3 der Richtlinie 72/159/EWG muß die Kommission entscheiden, ob unter Berücksichtigung der vorerwähnten Mitteilung die in Irland bestehenden Bestimmungen zur Durchführung der Richtlinie 72/159/EWG, die Gegenstand der Entscheidung der Kommission 75/100/EWG vom 20. Januar 1975 zur Agrarstrukturreform in Irland gemäß den Richtlinien 72/159/EWG und 72/160/EWG (2) sind, weiterhin die Bedingungen für eine finanzielle Beteiligung der Gemeinschaft an der in Artikel 15 der Richtlinie 72/159/EWG genannten gemeinsamen Maßnahme erfuellen. Die in den genannten Bestimmungen erfolgte Festsetzung des vergleichbaren Einkommens und der Anpassungsrate für 1976 entspricht der Zielsetzung des Artikels 4 der Richtlinie 72/159/EWG. Die in dieser Entscheidung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ständigen Agrarstrukturausschusses - HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN: Artikel 1 Die von der irischen Regierung am 19. September 1974 mitgeteilten Bestimmungen zur Durchführung der Richtlinie 72/159/EWG erfuellen unter Berücksichtigung der am 9. November 1976 mitgeteilten Bestimmungen zur Festsetzung des vergleichbaren Einkommens und der Anpassungsrate für 1976 weiterhin die Bedingungen für eine finanzielle Beteiligung der Gemeinschaft an der in Artikel 15 der Richtlinie 72/159/EWG genannten gemeinsamen Maßnahme. Artikel 2 Diese Entscheidung ist an Irland gerichtet. Brüssel, den 21. Dezember 1976 Für die Kommission P.J. LARDINOIS Mitglied der Kommission (1)ABl. Nr. L 96 vom 23.4.1972, S. 1. (2)ABl. Nr. L 40 vom 14.2.1975, S. 61.