23.5.2023   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 180/10


BESCHLUSS DES RATES

vom 15 Mai 2023

zur Ernennung von Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern (Frankreich, Kroatien, Polen und Slowenien) des Verwaltungsrates der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz

(2023/C 180/03)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) 2019/126 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Januar 2019 zur Errichtung der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (EU-OSHA) und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2062/94 des Rates (1), insbesondere auf Artikel 4,

nach Kenntnisnahme der Kandidatenlisten, die dem Rat von den Regierungen der Mitgliedstaaten sowie den Arbeitnehmer- und den Arbeitgeberverbänden vorgelegt wurden,

nach Kenntnisnahme der Listen der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Beratenden Ausschusses für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Mit Beschluss vom 28. März 2023 (2) hat der Rat die Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Verwaltungsrates der EU-OSHA für den Zeitraum vom 1. April 2023 bis zum 31. März 2027 ernannt.

(2)

Der Arbeitnehmerverband EGB und der Arbeitgeberverband BusinessEurope haben weitere Kandidatinnen und Kandidaten für mehrere für Frankreich, Kroatien, Polen und Slowenien zu besetzende Sitze vorgeschlagen —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Die folgenden Personen werden für den Zeitraum bis zum 31. März 2027 zu Mitgliedern bzw. stellvertretenden Mitgliedern des Verwaltungsrates der EU-OSHA ernannt:

II.

VERTRETER DER ARBEITNEHMERVERBÄNDE

Mitgliedstaat

Mitglieder

Stellvertretende Mitglieder

Frankreich

 

Frau Edwina LAMOUREUX

Kroatien

Frau Ivana ŠEPAK-ROBIĆ

Frau Katarina RUMORA

Slowenien

Frau Lučka BÖHM

Frau Martina VUK

III.

VERTRETER DER ARBEITGEBERVERBÄNDE

Mitgliedstaat

Mitglieder

Stellvertretende Mitglieder

Polen

Herr Rafał HRYNYK

Frau Edyta DEFAŃSKA-CZUJKO

Artikel 2

Der Rat ernennt die noch vorzuschlagenden Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder zu einem späteren Zeitpunkt.

Artikel 3

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 15. Mai 2023.

Im Namen des Rates

Der Präsident

J. FORSSMED


(1)  ABl. L 30 vom 31.1.2019, S. 58.

(2)  Beschluss des Rates vom 28. März 2023 zur Ernennung von Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern des Verwaltungsrates der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (EU-OSHA) (ABl. C 116 vom 31.3.2023, S. 19).