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7.4.2011 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 93/1 |
BESCHLUSS DES RATES
vom 9. März 2011
über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Regierung der Färöer über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit, mit dem die Färöer mit dem Siebten Rahmenprogramm für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration (2007-2013) der Union assoziiert werden
(2011/218/EU)
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 186 in Verbindung mit Artikel 218 Absatz 6 Buchstabe a Ziffer v,
auf Vorschlag der Europäischen Kommission,
nach Zustimmung des Europäischen Parlaments,
in Erwägung nachstehender Gründe:
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(1) |
Die Kommission hat im Namen der Union mit der Regierung der Färöer ein Abkommen über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit, mit dem die Färöer mit dem Siebten Rahmenprogramm für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration (2007-2013) der Union assoziiert werden (nachstehend „Abkommen“ genannt) ausgehandelt. |
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(2) |
Die Vertreter der Vertragsparteien haben das Abkommen am 3. Juni 2010 in Brüssel unterzeichnet und vorbehaltlich seines späteren Abschlusses für ab dem 1. Januar 2010 vorläufig anwendbar erklärt. |
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(3) |
Das Abkommen sollte im Namen der Union geschlossen werden — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Das Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Regierung der Färöer über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit, mit dem die Färöer mit dem Siebten Rahmenprogramm für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration (2007-2013) der Union assoziiert werden, wird im Namen der Europäischen Union genehmigt (1).
Artikel 2
Die Kommission legt den Standpunkt fest, der in dem durch Artikel 4 Absatz 1 des Abkommens eingesetzten Gemeinsamen Ausschuss durch die Union zu vertreten ist.
Artikel 3
Der Präsident des Rates nimmt die in Artikel 5 Absatz 2 des Abkommens vorgesehene Unterrichtung im Namen der Union vor.
Artikel 4
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Geschehen zu Brüssel am 9. März 2011.
Im Namen des Rates
Der Präsident
CSÉFALVAY Z.