02016D0043 — DE — 23.12.2017 — 001.001


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BESCHLUSS (EU) 2016/2164 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK

vom 30. November 2016

über die Genehmigung des Umfangs der Ausgabe von Münzen im Jahr 2017 (EZB/2016/43)

(ABl. L 333 vom 8.12.2016, S. 73)

Geändert durch:

 

 

Amtsblatt

  Nr.

Seite

Datum

►M1

BESCHLUSS (EU) 2017/2442 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 8. Dezember 2017

  L 344

59

23.12.2017




▼B

BESCHLUSS (EU) 2016/2164 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK

vom 30. November 2016

über die Genehmigung des Umfangs der Ausgabe von Münzen im Jahr 2017 (EZB/2016/43)



Artikel 1

Genehmigung des Umfangs der Ausgabe von Euro-Münzen im Jahr 2017

Die EZB genehmigt hiermit den Umfang der Ausgabe von Euro-Münzen durch die Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist, im Jahr 2017 wie in der folgenden Tabelle aufgeführt:

▼M1



(in Mio. EUR)

 

Umfang der zur Ausgabe genehmigten Euro-Münzen im Jahr 2017

 

Umlaufmünzen

Sammlermünzen

Umfang der Ausgabe von Münzen

(nicht für den Umlauf bestimmt)

Belgien

51,0

1,0

52,0

Deutschland

419,0

219,0

638,0

Estland

9,7

0,3

10,0

Irland

30,7

0,8

31,5

Griechenland

106,3

0,6

106,9

Spanien

359,3

30,0

389,3

Frankreich

224,3

51,0

275,3

Italien

139,2

1,8

141,0

Zypern

14,0

0,1

14,1

Lettland

16,3

0,3

16,6

Litauen

30,0

0,3

30,3

Luxemburg

17,7

0,2

17,9

Malta

10,2

0,2

10,4

Niederlande

25,0

4,0

29,0

Österreich

87,2

181,8

269,0

Portugal

62,0

3,0

65,0

Slowenien

24,0

2,0

26,0

Slowakei

15,6

1,4

17,0

Finnland

35,0

10,0

45,0

Insgesamt

1 676,5

507,8

2 184,3

▼B

Artikel 2

Wirksamwerden

Dieser Beschluss wird am Tag seiner Mitteilung an die Adressaten wirksam.

Artikel 3

Adressaten

Dieser Beschluss ist an die Mitgliedstaaten gerichtet, deren Währung der Euro ist.