31982D0105

82/105/EWG: Entscheidung der Kommission vom 29. Januar 1982 zur Durchführung der Reform der Agrarstruktur in Dänemark gemäß der Richtlinie 72/159/EWG des Rates (Nur der dänische Text ist verbindlich)

Amtsblatt Nr. L 044 vom 16/02/1982 S. 0026 - 0026


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ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION

vom 29. Januar 1982

zur Durchführung der Reform der Agrarstruktur in Dänemark gemäß der Richtlinie 72/159/EWG des Rates

(Nur der dänische Text ist verbindlich)

(82/105/EWG)

DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN

GEMEINSCHAFTEN -

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft,

gestützt auf die Richtlinie 72/159/EWG des Rates vom 17. April 1972 über die Modernisierung der landwirtschaftlichen Betriebe (1), zuletzt geändert durch die Richtlinie 81/528/EWG (2), insbesondere auf Artikel 18 Absatz 3;

in Erwägung nachstehender Gründe:

Die dänische Regierung hat am 28. September 1981 gemäß Artikel 17 Absatz 4 der Richtlinie 72/159/EWG die Bekanntmachung Nr. 409 des Landwirtschaftsministeriums vom 6. August 1981 zur Änderung der Bekanntmachung betreffend die Förderung der Modernisierung landwirtschaftlicher Betriebe mitgeteilt.

Gemäß Artikel 18 Absatz 3 der Richtlinie 72/159/EWG muß die Kommission entscheiden, ob unter Berücksichtigung der genannten Mitteilungen die in Dänemark bestehenden Bestimmungen zur Durchführung der Richtlinie 72/159/EWG, weiterhin die Bedingungen für eine finanzielle Beteiligung der Gemeinschaft an der in Artikel 15 der Richtlinie 72/159/EWG genannten gemeinsamen Maßnahme erfuellen.

Die Bekanntmachung Nr. 409 des Landwirtschaftsministeriums vom 6. August 1981 entspricht den Bedingungen der Richtlinie 72/159/EWG.

Der Ausschuß des EAGFL ist zu den finanziellen Aspekten angehört worden.

Die in dieser Entscheidung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ständigen Agrarstrukturausschusses -

HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Die in Dänemark betehenden Bestimmungen zur Durchführung der Richtlinie 72/159/EWG erfuellen, unter Berücksichtigung der von der dänischen Regierung mitgeteilten Bekanntmachung Nr. 409 des Landwirtschaftsministeriums vom 6. August 1981 zur Änderung der Bekanntmachung betreffend die Förderung der Modernisierung landwirtschaftlicher Betriebe, weiterhin die Bedingungen für eine finanzielle Beteiligung der Gemeinschaft an der in Artikel 15 der Richtlinie 72/159/EWG genannten gemeinsamen Maßnahme.

Artikel 2

Diese Entscheidung ist an das Königreich Dänemark gerichtet.

Brüssel, den 29. Januar 1982

Für die Kommission

Poul DALSAGER

Mitglied der Kommission

(1) ABl. Nr. L 96 vom 23. 4. 1972, S. 1.

(2) ABl. Nr. L 197 vom 20. 7. 1981, S. 41.