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1.6.2005 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 138/18 |
ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION
vom 11. November 2003
zur Erklärung der Vereinbarkeit eines Zusammenschlusses mit dem Gemeinsamen Markt und dem Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum
(Sache COMP/M.2621 — SEB/Moulinex)
(Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2003) 4157)
(Nur der französische Text ist verbindlich)
(Text von Bedeutung für den EWR)
(2005/408/EG)
Am 11. November 2003 erließ die Kommission eine Entscheidung in einem Verfahren nach Artikel 8 Absatz 2 der Verordnung (EWG) Nr. 4064/89 des Rates vom 21. Dezember 1989 über die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen (1), Eine nicht vertrauliche Fassung des vollständigen Wortlauts der Entscheidung ist in den verbindlichen Sprachen der Wettbewerbssache und den Arbeitssprachen der Kommission auf der Website der GD Wettbewerb unter folgender Adresse abrufbar: http://europa.eu.int/comm/competition/index_de.html
(1)
Die vorliegende Sache betrifft die Übernahme bestimmter Vermögenswerte von Moulinex durch SEB (Marken, einen Teil der Produktionsmittel und bestimmte Vertriebsgesellschaften). Dieses Zusammenschlussvorhaben war am 13. November 2001 gemäß Artikel 4 der Verordnung (EWG) Nr. 4064/89 (Fusionskontrollverordnung) bei der Kommission angemeldet worden.
(2)
SEB und Moulinex sind zwei französische Hersteller von kleinen Elektrohaushaltsgeräten. Beide Unternehmen sind weltweit tätig. SEB vermarktet seine Produkte weltweit unter zwei Marken: „Tefal“ und „Rowenta“. Die Produkte von Moulinex werden in erster Linie unter den Markennamen „Moulinex“ und „Krups“ vertrieben.
(3)
Die Übernahme von Vermögenswerten von Moulinex durch SEB erfolgte im Rahmen eines gerichtlich zugelassenen Sanierungsverfahrens der Moulinex-Gruppe. Die Kommission hat bereits am 8. Januar 2002 zwei Entscheidungen zu diesem Zusammenschluss erlassen. Mit der ersten Entscheidung wurde die Prüfung der Auswirkungen der Übernahme auf den französischen Markt gemäß Artikel 9 der Fusionskontrollverordnung an die französischen Wettbewerbsbehörden verwiesen. Mit der zweiten Entscheidung genehmigte die Kommission das Vorhaben gemäß Artikel 6 Absatz 2 der Verordnung in den zehn übrigen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums (Belgien, Norwegen, Niederlande, Deutschland, Österreich, Portugal, Schweden, Dänemark und Griechenland) mit Auflagen, denen zufolge die Lizenz für die Verwendung der Marke Moulinex in diesen Ländern auf unabhängige Dritte übertragen werden muss. Das Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften hat die zweite Entscheidung für die Länder für nichtig erklärt, die keine derartigen Verpflichtungen eingegangen waren (d. h. Spanien, Finnland, Irland, Italien und das Vereinigte Königreich) (2). In der vorliegenden Entscheidung werden die Auswirkungen dieses Vorhabens auf den Wettbewerb in diesen fünf Ländern erneut geprüft.
(4)
Der Beratende Ausschuss für die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen hat in seiner 120. Sitzung am 3. November 2003 einstimmig eine positive Stellungnahme zu dem Entwurf einer Entscheidung der Kommission abgegeben, mit der der angemeldete Zusammenschluss genehmigt werden soll.
(5)
In seinem Abschlussbericht vom 4. November 2003 hat der Anhörungsbeauftragte erklärt, dass das Recht der Parteien auf Anhörung respektiert wurde.
I. DEFINITION DES RELEVANTEN MARKTES
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In der Entscheidung wird der Markt nach einzelnen Produktkategorien aufgeteilt, denn jedes kleine elektrische Haushaltsgerät dient unterschiedlichen Zwecken und hat eine andere Funktion. Insgesamt besteht der Markt aus dreizehn Segmenten: Friteusen, Miniherde, Toaster, Sandwichtoaster und Waffelautomaten, Geräte für Fertiggerichte und Convenience-Produkte, elektrische Gartengrill- und Küchengrillgeräte, Reiskocher und Dampfgarer, elektrische Filterkaffeemaschinen, Wasserkocher, Expressomaschinen, elektrische Küchenmaschinen, Bügeleisen/Dampfbügelstationen und Körperpflegegeräte. |
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Die räumlich relevanten Märkte beschränken sich auf einzelne Staaten. Im Vereinigten Königreich und in Irland sind die Marktbedingungen allerdings weitgehend homogen. Da in den beiden Ländern die angebotenen Marken und das Preisniveau identisch sind, ist es den Händlern in diesen Ländern nicht möglich, eine eigenständige Preispolitik zu betreiben, da sie so Gefahr laufen, ihre Kunden an das jeweils andere Land zu verlieren. Diese beiden Länder werden also für die relevanten Produkte als ein einziger räumlicher Markt behandelt. |
II. MARKTANALYSE
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(8) |
Die Wettbewerbsstellung von SEB wird in folgenden Ländern oder Gebieten untersucht: Spanien, Finnland, Italien und Vereinigtes Königreich/Irland. |
Wettbewerbspotenzial von Moulinex
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Die Verkaufszahlen von Moulinex sind 2001 und 2002 gegenüber 2000 erheblich zurückgegangen. Dieser Einbruch ist die Probleme nach dem Konkurs der Gruppe zurückzuführen. Die Kommission hat untersucht, ob der Umsatzeinbruch strukturbedingt war oder ob es für Moulinex noch Chancen für eine Rückgewinnung seiner früheren Marktanteile gibt. |
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(10) |
Die Marktstudie hat ergeben, dass die Rückgewinnung der verlorenen Marktanteile von Moulinex nicht ausschließlich von der Stärke der Marken abhängt, die durch den Zusammenschluss eingebracht werden, sondern auch von einer Reihe anderer Faktoren wie Innovationsfähigkeit, den kommerziellen Fähigkeiten und der Finanzkraft des neuen Eigentümers. Die Möglichkeit einer Rückgewinnung, die in der Marktanalyse zu berücksichtigen ist, wird daher durch die Auswirkungen dieser übrigen Faktoren beeinträchtigt, die nicht in direktem kausalem Zusammenhang mit dem in Frage stehenden Unternehmenszusammenschluss stehen. |
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(11) |
Außerdem ist die Kommission der Auffassung, dass die Möglichkeiten für eine Rückgewinnung der Marktanteile von 2000 ohnehin stark eingeschränkt sind, seit die Marke Moulinex eingestellt wurde. Dies gilt umso mehr, da die Marktanteile von Moulinex von Konkurrenten übernommen wurden, die bereits sehr stark auf dem Markt für kleine Elektrohaushaltsgeräte etabliert sind — Unternehmen wie Philips, Braun oder De Longhi. Ein weiterer Grund ist die Tatsache, dass Moulinex oder Krups von den Händlern nicht als Topmarken angesehen werden. |
Untersuchungsmethode
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(12) |
Die Kommission hat versucht, für jeden der relevanten Märkte anhand der Verkaufszahlen der meisten Konkurrenten die Marktanteile der einzelnen Anbieter zu ermitteln. |
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(13) |
Für jedes der untersuchten Gebiete wurde geprüft, welche Auswirkungen das Vorhaben auf horizontaler Ebene (Auswirkungen der kombinierten Macht der neuen Einheit Markt für Markt) und auf nicht horizontaler Ebene (Auswirkung der kombinierten Macht der neuen Einheit auf die gesamte Branche der kleinen Elektrohaushaltsgeräte, auch wenn es in bestimmten Marktsegmenten keine Überschneidungen gibt) haben wird. |
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(14) |
Negative nicht horizontale Auswirkungen für die Konkurrenz können sich aus der Übernahme von Moulinex durch SEB ergeben, wenn:
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Bei der Untersuchung der horizontalen Auswirkungen hat die Kommission die Märkte nach folgendem Kriterien untergliedert: 1. die Märkte, auf denen die beiden Parteien zusammen einen Marktanteil von weniger als 25 % haben, 2. die Märkte, auf denen es nicht zu wesentlichen Überschneidungen kommt, und 3. die Märkte mit wesentlichen Überschneidungen und einem gemeinsamen Marktanteil von mehr als 25 %. |
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Aus dieser Aufgliederung ergibt sich folgende Tabelle:
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Für diese Zusammenfassung der Entscheidung sind nur die Märkte der dritten Kategorie von Bedeutung. Die Kommission gelangt in ihrer Entscheidung in der Tat zu dem Schluss, dass die Gefahr, dass der Zusammenschluss eine beherrschende Position begründet oder verstärkt, auf den Märkten ausgeschlossen ist, auf denen die Parteien einen Marktanteil von weniger als 25 % haben und auf denen durch die Übernahme keine wesentlichen neuen Marktanteile hinzugewonnen werden. |
A. Der spanische Markt
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Auf dem spanischen Markt für kleine Elektrohaushaltsgeräte sind vor allem Konkurrenten mit einer starken internationalen Präsenz vertreten wie Philips (15-20 % der Umsätze auf dem Markt für kleine Elektrohaushaltsgeräte), SEB [10-20 %]* (*1), Braun (15-20 %), BSH (0-5 %), De Longhi (0-5 %). Spanische Anbieter haben nur einen geringen Marktanteil: Dabei handelt es sich um Taurus (5-10 %), Jata, Solac und Fagor (0-5 %). |
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(19) |
Nachfrage und Vertrieb konzentrieren sich in erster Linie auf große Supermarktketten (Carrefour, Auchan, Hipercor), große Kaufhäuser (El Corte Ingles), den Fachhandel (Media Markt) und auf kleine Einzelhändler, von denen sich die meisten zu Einkaufsvereinigungen zusammengeschlossen haben (Densa, Gentesa, Segesa). |
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(20) |
Die Umsätze von Moulinex sind zwischen 2000 und 2002 allgemein erheblich zurückgegangen. Der Rückgang beträgt auf allen untersuchten Märkten mindestens 20 %. Auch wenn das Image der Marken Moulinex und Krups bei den Endverbrauchern nach wie vor hoch ist, so scheint eine Rückgewinnung der Marktanteile durch die neue Einheit angesichts der Konsolidierung der Konkurrenz doch fraglich. |
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(21) |
Das Risiko, dass der Zusammenschluss eine beherrschende Marktposition begründet oder verstärkt, kann auf folgenden Märkten (mit wesentlichen Überschneidungen und einem Marktanteil von mehr als 25 %) ausgeschlossen werden: auf dem Markt für Toaster, Wasserkocher und Miniherde. |
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(22) |
Auf dem Markt für Toaster und Wasserkocher wird der Marktanteil von SEB zwischen [20 und 30 %]* betragen. Der Zusammenschluss wird nicht zu einer Kombination von Topmarken führen (nur Moulinex ist eine Topmarke für Toaster und Tefal für Wasserkocher). Der Zusammenschluss von SEB und Moulinex wird Konkurrenten gegenüberstehen, die über bedeutende Marktanteile (maximal 15 bis 20 %) und renommierte Marken verfügen. Aus diesem Grund ist es wenig wahrscheinlich, dass Moulinex sein Marktpotenzial von vor 2000 zurückgewinnen kann. Auf jeden Fall kann bei einem Marktanteil, der zusammen höchstens 25 bis 35 % betragen wird, ausgeschlossen werden, dass der Zusammenschluss eine beherrschende Marktposition begründen oder verstärken wird, zumal keine nicht horizontalen Auswirkungen zu erwarten und die Konkurrenten auf dem Markt fest etabliert sind. |
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(23) |
Auf dem Markt für Miniherde ist die Position von SEB offensichtlich sehr viel stärker. Den vorliegenden Zahlen zufolge würden die Marktanteile der neuen Einheit auf dem spanischen Markt zwischen 30-40 % betragen. Die Hauptkonkurrenten auf dem spanischen Markt sind De Longhi (20-25 %), Jata (5-10 %), Ufesa und Severin (jeweils 5-10 %). Diese Anbieter verfügen zwar über geringere Marktanteile als die neue Einheit, aber sie sind sie im Besitz von Topmarken und bieten Miniherde in allen Größen an, die es auf dem Markt gibt (10/12 Liter, 18/20 Liter, 26/28 Liter). Die Preise auf diesem Markt tendieren nach unten, es gibt regelmäßige Innovation und nur geringe Markteintrittsbarrieren. Auch wenn Mikrowellenherde mit integriertem Grill auf diesem Markt nicht präsent sind, so stellen sie doch eine ernstzunehmende Konkurrenz dar. Das bedeutet, dass die Chancen für Moulinex, die verlorenen Marktanteile von 2000 zurück zu gewinnen, nicht besonders groß sind. |
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(24) |
Der Zusammenschluss ermöglicht es der neuen Einheit nicht, von nicht horizontalen Auswirkungen zu profitieren. Ihre Markenpalette und ihre Marktposition sind nicht groß genug, um eine Hebelwirkung auszulösen, vor allem, was die Position der Konkurrenz in diesen beiden Segmenten betrifft. |
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(25) |
Aus diesen Überlegungen wird deutlich, dass der Zusammenschluss aller Voraussicht nicht eine beherrschende Position begründen oder verstärken wird, die einen wirksamen Wettbewerb auf den Märkten für kleine Elektrohaushaltsgeräte in Spanien erheblich behindern könnte. |
B. Der finnische Markt
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(26) |
Insgesamt ist SEB mit [5-10 %]* der Umsätze auf dem Markt für kleine Elektrohaushaltsgeräte) nur der drittgrößte Anbieter auf dem finnischen Markt, nach Braun [10-15 %]* und vor allem nach Philips [25-30 %]*. AEG [5-10 %]* hat eine Marktposition, die in etwa der der neuen Einheit vergleichbar ist. Severin, De Longhi, BSH sowie finnische Hersteller wie OBH/Nordica und Rommelsbacher sind zwar ebenfalls auf dem Markt präsent, aber mit weitaus geringeren Anteilen (jeweils zwischen 0 und 5 %). Auf einigen speziellen Märkten haben sie eine stärkere Präsenz. |
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(27) |
In Finnland ist die Angebotsseite mit am stärksten in ganz Europa konzentriert: Jeweils rund [20-25 %]* der Geräte werden von Kesko und E.Partners vertrieben. Der Anteil von Stockman ist mit [15-20 %]* ebenfalls recht hoch. |
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(28) |
Die Umsätze von Moulinex sind zwischen 2000 und 2002 eingebrochen (ein Rückgang von mindestens 50 % auf jedem der relevanten Märkte). Es ist wenig wahrscheinlich, dass Moulinex seine verlorenen Marktanteile wieder zurückgewinnen kann, da 1. der Einbruch überaus massiv war und 2. die Konkurrenz, die über Marken mit einem starken Renommee verfügt, ihre Marktposition konsolidieren konnte. |
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(29) |
Das Risiko, dass der Zusammenschluss eine beherrschende Marktposition begründet oder verstärkt, kann auf folgenden Märkten (mit wesentlichen Überschneidungen einem Marktanteil von mehr als 25 %) ausgeschlossen werden: auf dem Markt für Miniherde, Wasserkocher und Sandwichtoaster/ Waffelautomaten. |
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(30) |
Der Markt für Miniherde und für Sandwichtoaster/Waffelautomaten wurde in diese Kategorie einbezogen, da die neue Einheit 2000 über erhebliche Marktanteile verfügte (zwischen [40-50 %]* für Miniherde und zwischen [20-30 %]* für Sandwichtoaster/Waffelautomaten). Seitdem sind diese Anteile jedoch drastisch zurückgegangen. Sie lagen 2002 auf beiden Märkten nur noch zwischen [0-10 %]*. Außerdem hat Severin seine Marktanteile bei Miniherden von 30-35 % auf 50-55 % erhöhen können. Darüber hinaus gibt es auf dem Markt für Sandwichtoaster/Waffelautomaten zahlreiche Hersteller mit Topmarken. Schließlich muss noch berücksichtigt werden, dass Moulinex sich aus dem Markt für Miniherde zurückgezogen hat. |
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(31) |
Auf dem Markt für Wasserkocher ist die neue Einheit auch 2002 der führende Anbieter mit einem Marktanteil zwischen [30-40 %]*. Der Grund hierfür ist, dass SEB den Rückgang der Umsätze von Moulinex durch eine Steigerung seiner eigenen Umsätze kompensieren konnte. Philips (mit 20-25 %) und in geringerem Maße Braun und Severin sind bedeutende Konkurrenten. Sie verfügen über eine Topmarke, die sich wegen der Schwierigkeiten von Moulinex konsolidieren konnte und heute ein Gegengewicht zu der neuen Einheit bilden kann. Moulinex wird im Übrigen nicht generell als Topmarke genannt. Das macht es wenig wahrscheinlich, dass der Hersteller seine frühere Position, die nun von der Konkurrenz übernommen wurde, wieder zurückgewinnen kann. |
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(32) |
Der Zusammenschluss ermöglicht es der neuen Einheit nicht, von nicht horizontalen Wirkungen zu profitieren. Ihre Markenpalette und ihre Marktposition sind nicht groß genug, um eine Hebelwirkung auszulösen, vor allem, was die Position der Konkurrenz in diesen beiden Segmenten betrifft. |
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(33) |
Aus diesen Überlegungen wird deutlich, dass der Zusammenschluss aller Voraussicht nicht eine beherrschende Position begründen oder verstärken wird, die einen wirksamen Wettbewerb auf den Märkten für kleine Elektrohaushaltsgeräte in Finnland erheblich behindern könnte. |
C. Der italienische Markt
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(34) |
Auf dem Markt für kleine Elektrohaushaltsgeräte in Italien ist der Hersteller De Longhi (mit [20-30 %]* der Umsätze) führend, dicht gefolgt von der neuen Einheit SEB/Moulinex [15-25 %]* sowie von Braun und Philips mit jeweils [5-15 %]*. BSH verfügt nur über kleinere Marktanteile (insgesamt weniger als 5 %). Italienische Hersteller sind in der Regel weniger stark vertreten, auf einigen Märkten verfügen sie jedoch durchaus über beträchtliche Anteile. Das ist der Fall bei Imetec (für Küchenmaschinen und Sandwichtoaster/Waffelautomaten), bei Polti (Bügeleisen) und bei Saeco (70 % des Markts für Espressomaschinen). |
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(35) |
Die Struktur von Angebots- und Nachfrageseite ist vergleichbar, die Konzentration auf der Nachfrageseite ist jedoch weniger stark. Etwa zwei Drittel der Geräte werden über die großen Kaufhäuser, über die Einkaufszentralen oder über den Fachhandel vertrieben. |
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(36) |
Die Umsätze von Moulinex sind zwischen 2000 und 2002 zurückgegangen. Die Möglichkeit, die verloren gegangenen Marktanteile zurück zu gewinnen, erscheint erheblich eingeschränkt, da die Konkurrenz über Topmarken verfügt. Die Konkurrenz hat von den Schwierigkeiten von Moulinex profitiert und konnte sich inzwischen auf dem Markt etablieren oder ihre Position konsolidieren. |
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(37) |
Das Risiko, dass der Zusammenschluss eine beherrschende Marktposition begründet oder verstärkt, kann auf folgenden Märkten (mit wesentlichen Überschneidungen und einem Marktanteil von mehr als 25 %) ausgeschlossen werden: auf dem Markt für Wasserkocher, Geräte für Fertiggerichte und Convenience-Produkte, Sandwichtoaster/Waffelautomaten, Küchenmaschinen, Kaffeemaschinen, Elektrogartengrills/Küchengrills und Dampfgarer. |
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(38) |
Auf dem Markt für Bügeleisen/Dampfbügelstationen scheint die Position der neuen Einheit am schwächsten von allen acht Märkten zu sein, die genannt wurden [20-30 %]* der Umsätze, in etwa so viel wie De Longhi). Hier war die Position von Moulinex bereits schwach, und zwar sowohl 2002 als auch 2000. In diesem Bereich verfügt Moulinex nicht über eine Topmarke. Dafür ist die Position der neuen Einheit sehr fraglich angesichts der Situation der Konkurrenz: Philips, Imetec und Polti haben jeweils 10-15 % des Marktes inne und verfügen alle über Topmarken. Die neue Einheit kann durch den Zusammenschluss zu ihren eigenen Topmarken (Rowenta und in geringerem Maße Tefal) keine neuen Topmarken einbringen. |
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(39) |
Auf dem Markt für Wasserkocher, Geräte für Fertiggerichte und Convenience-Produkte, Sandwichtoaster/Waffelautomaten, Küchenmaschinen, Kaffeemaschinen und Elektrogartengrills/Küchengrills beträgt der Marktanteil der neuen Einheit zwischen 25-35 %. Das heißt, sie ist auf all diesen Märkten der führende Anbieter. Auf jedem dieser Märkte steht sie jedoch Konkurrenten gegenüber, die über erhebliche Marktanteile und über renommierte Marken verfügen. Dabei handelt es sich je nach Markt um unterschiedliche Konkurrenten, aber in der Regel haben wir es hier mit den renommierten internationalen Herstellern zu tun (Philips bei Wasserkochern, Sandwichtoastern/Waffelautomaten und Küchenmaschinen; Braun bei Wasserkochern, Sandwichtoastern/Waffelautomaten, Küchenmaschinen und Kaffeemaschinen; Severin bei Geräten für Fertiggerichte und Convenience-Produkte; De Longhi bei Sandwichtoastern/Waffelautomaten, Küchenmaschinen und Elektrogartengrills/ Küchengrills) und mit italienischen Herstellern (Imetec für Sandwichtoaster/Waffelautomaten). Auf keinem dieser Märkte werden durch den Zusammenschluss zwei Topmarken kombiniert. Einige Märkte hat die Kommission eingehender untersucht (nach Preissegmenten oder nach Produkttypen), um eine Bestätigung der Ergebnisse der allgemeinen Marktanalyse zu erhalten. |
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(40) |
Der Markt für Dampfgarer ist der Markt, auf dem die neue Einheit mit 35-45 % der Umsätze die günstigste Position einnimmt. In diesem Bereich hat sich ihre Position seit dem Jahr 2000 durch den Anstieg der Verkaufszahlen von SEB um 20 % verbessert. Allerdings muss diese günstige Position nach Auffassung der Kommission aufgrund einiger Fakten etwas relativiert werden. Denn erstens werden die meisten Geräte der neuen Einheit über einen einzigen Händler vertrieben, die Supermarktkette Esselunga, und zwar über ihren Prämienkatalog. SEB ist also weitgehend von diesem Händler abhängig. Zweitens vermarktet Moulinex keine Produkte mehr. Es werden lediglich noch Lagerbestände verkauft. Außerdem scheint SEB keine Wiederauflage der Moulinex-Produkte zu planen, die in Italien nicht als Topmarken angesehen werden. Schließlich haben die Konkurrenten ihre Marktposition ausbauen können, darunter Braun (0-15 %) und der italienische Hersteller Girmi (5-10 %), der seine Verkaufszahlen in zwei Jahren verdreifachen konnte. |
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(41) |
Der Zusammenschluss ermöglicht es der neuen Einheit nicht, von nicht horizontalen Wirkungen zu profitieren. Ihre Markenpalette und ihre Marktposition sind nicht groß genug, um eine Hebelwirkung auszulösen, vor allem, was die Position der Konkurrenz in diesen beiden Segmenten betrifft. |
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(42) |
Aus diesen Überlegungen wird deutlich, dass der Zusammenschluss aller Voraussicht nach keine beherrschende Stellung begründen oder verstärken wird, die wirksamen Wettbewerb auf den Märkten für kleine Elektrohaushaltsgeräte in Italien erheblich behindern könnte. |
D. Die Märkte im Vereinigten Königreich und in Irland
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(43) |
In diesen beiden Ländern ist eine große Zahl von Anbietern vertreten, die mit jeweils 10 % alle über nahezu identische Marktanteile verfügen. Dabei handelt es sich um Braun, SEB, Philips, De Longhi, Morphy Richards und Salton. Etwas weniger bedeutend sind BSH und Home Product International (etwa 5 %). Das Besondere am britischen Markt ist, dass es eine Reihe lokaler Anbieter gibt wie Morphy Richards, Salton und — in geringerem Maße — Home Product International. |
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(44) |
Die Konzentration auf der Angebotsseite ist sehr hoch. Der Vertrieb der Geräte erfolgt in erster Linie über den Marktführer Argos [30-35 %]* des Marktes. Die Hälfte der Verkäufe wird von den fünf größten Händlern erzielt. |
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(45) |
Die Umsätze von Moulinex sind zwischen 2000 und 2002 erheblich zurückgegangen, und zwar um mindestens 30 % auf allen Märkten, in den meisten Fällen sogar um mehr als 50 %. Die neue Einheit hat nur geringe Chancen, ihre Marktanteile von 2002 zurück zu gewinnen, da auf dem britischen Markt ein sehr starker Wettbewerb herrscht. Moulinex gilt nicht als Topmarke. Das Marktpotenzial von Krups scheint höher zu sein, aber Krups ist auf einigen Märkten weniger stark vertreten, unter anderem auf dem Markt für Espressomaschinen. |
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(46) |
Das Risiko, dass der Zusammenschluss eine beherrschende Marktposition begründet oder verstärkt, kann auf folgenden Märkten (mit wesentlichen Überschneidungen einem Marktanteil von mehr als 25 %) ausgeschlossen werden: auf dem Markt für Geräte für Fertiggerichte und Convenience-Produkte, Dampfgarer und Friteusen. |
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(47) |
Auf diesen drei Märkten ist die Position von Moulinex zwischen 2000 und 2002 deutlich zurückgegangen. Seine Marktanteile sind von [5-15 %]* auf ganze 5 % geschrumpft und sogar auf null zurückgegangen, als Moulinex sich vom Markt zurückgezogen hat (bei Geräten für Fertiggerichte und Convenience-Produkte). SEB verfügt zwar über beträchtliche Marktanteile (30-35 % bei Dampfgarern, 25-35 % bei Friteusen und 10-15 % bei Geräten für Fertiggerichte und Convenience-Produkte). Allerdings werden diese durch den Zusammenschluss nicht verstärkt. Die neue Einheit hat es auf jedem dieser Märkte mit Konkurrenten zu tun, die über Topmarken verfügen, während das Angebot durch den Zusammenschluss nicht durch eine weitere Topmarke ergänzt wird. Außerdem gibt es neue Anbieter auf diesen Märkten, unter anderem bei den Dampfgarern: Russel Hobbs, Hinari und Magimix. Diese konnten aus dem Stand höhere Umsätze erzielen als Moulinex im Jahr 2000. Auf dem Markt für Friteusen hat die Analyse nach Preisquartilen die Schlussfolgerungen bestätigt, die sich für den gesamten Markt ergeben haben: Bei den untersten Preisquartilen hat sich die Präsenz von Eigenmarken bestätigt. |
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(48) |
Der Zusammenschluss ermöglicht es der neuen Einheit nicht, von nicht horizontalen Wirkungen zu profitieren. Ihre Markenpalette und ihre Marktposition sind nicht groß genug, um eine Hebelwirkung auszulösen, vor allem, was die Position der Konkurrenz in diesen beiden Segmenten betrifft. |
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(49) |
Aus diesen Überlegungen wird deutlich, dass der Zusammenschluss aller Voraussicht nach keine beherrschende Stellung begründen oder verstärken wird, die wirksamen Wettbewerb auf den Märkten für kleine Elektrohaushaltsgeräte im Vereinigten Königreich und in Irland erheblich behindern könnte. |
III. SCHLUSSFOLGERUNG
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(50) |
Aus den dargelegten Gründen hat die Kommission entschieden, keine Einwände gegen das Zusammenschlussvorhaben zu erheben und es unter der Bedingung für mit dem Gemeinsamen Markt und dem Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum vereinbar zu erklären, dass die im Rahmen des ersten Verfahrens zugesagten Verpflichtungen eingehalten werden (3). Diese Entscheidung stützt sich auf Artikel 8 Absatz 2 der Verordnung (EWG) Nr. 4064/89 und auf Artikel 57 des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum. |
(1) Abl. L 395 vom 30.12.1989, S. 1. Verordnung zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1310/97 (ABl. L 180 vom 9.7.1997, S. 1).
(2) Urteil des Gerichts erster Instanz in der Rechtssache T114/02 — Babyliss/Kommission.
(*1) Teile dieses Textes wurden ausgelassen, um zu gewährleisten, dass keine vertraulichen Informationen bekannt gegeben werden; diese Teile sind durch eckige Klammern und ein Sternchen gekennzeichnet.
(3) So haben sich die beteiligten Unternehmen verpflichtet, in neun Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums (Belgien, Norwegen, Niederlande, Deutschland, Österreich, Portugal, Schweden, Dänemark und Griechenland) die Verwendung der Marke Moulinex in Lizenz zu vergeben. Dies war die Bedingung für die Genehmigung des Zusammenschlusses in diesen Ländern. Diese Verpflichtungen wurden in der Entscheidung der Kommission vom 8. Januar 2002 genannt und sahen insbesondere vor, dass für den Verkauf von elektrischen Haushaltsgeräten der Marke Moulinex in den Entscheidung aufgeführten dreizehn Produktkategorien eine ausschließliche Lizenz für die Dauer von fünf Jahren erteilt wird und dass die beteiligten Unternehmen in den betreffenden Ländern auf eine Vermarktung der Produkte der Marke Moulinex für die Dauer des Lizenzvertrags und während eines Zeitraums von drei Jahren nach Ablauf dieses Vertrags verzichten.