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4.6.2008 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 144/82 |
BESCHLUSS CHAD/3/2008 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES
vom 28. Mai 2008
zur Änderung des Beschlusses CHAD/1/2008 des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees über die Annahme von Beiträgen von Drittstaaten zur militärischen Operation der Europäischen Union in der Republik Tschad und der Zentralafrikanischen Republik und des Beschlusses CHAD/2/2008 des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees zur Einsetzung des Ausschusses der beitragenden Länder für die militärische Operation der Europäischen Union in der Republik Tschad und der Zentralafrikanischen Republik
(2008/412/GASP)
DAS POLITISCHE UND SICHERHEITSPOLITISCHE KOMITEE —
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 25 Absatz 3,
gestützt auf die Gemeinsame Aktion 2007/677/GASP des Rates vom 15. Oktober 2007 über die militärische Operation der Europäischen Union in der Republik Tschad und der Zentralafrikanischen Republik (1) (Operation EUFOR Tchad/RCA), insbesondere auf Artikel 10 Absatz 2,
gestützt auf den Beschluss CHAD/1/2008 des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees vom 13. Februar 2008 über die Annahme von Beiträgen von Drittstaaten zur militärischen Operation der Europäischen Union in der Republik Tschad und der Zentralafrikanischen Republik (2) und auf den Beschluss CHAD/2/2008 des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees zur Einsetzung des Ausschusses der beitragenden Länder für die militärische Operation der Europäischen Union in der Republik Tschad und der Zentralafrikanischen Republik (3),
in Erwägung nachstehender Gründe:
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(1) |
Der Beitrag der Russischen Föderation sollte im Anschluss an die entsprechenden Empfehlungen des Befehlshabers der EU-Operation und des Militärausschusses der Europäischen Union über den Beitrag der Russischen Föderation angenommen werden. |
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(2) |
Nach Artikel 6 des dem Vertrag über die Europäische Union und dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft beigefügten Protokolls über die Position Dänemarks beteiligt sich Dänemark nicht an der Ausarbeitung und Durchführung von Beschlüssen und Maßnahmen der Europäischen Union, die verteidigungspolitische Bezüge haben — |
BESCHLIESST:
Artikel 1
Artikel 1 des Beschlusses CHAD/1/2008 des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees vom 13. Februar 2008 erhält folgende Fassung:
„Artikel 1
Beiträge von Drittstaaten
Im Anschluss an die Truppengestellungskonferenzen und an weitere Konsultationen werden die Beiträge der Republik Albanien und der Russischen Föderation zu der militärischen Operation der EU in der Republik Tschad und der Zentralafrikanischen Republik angenommen.“
Artikel 2
Der Anhang zum Beschluss CHAD/2/2008 des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees vom 18. März 2008 erhält folgende Fassung:
„ANHANG
Liste der Drittstaaten nach Artikel 2 Absatz 1
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Republik Albanien |
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Russische Föderation“. |
Artikel 3
Inkrafttreten
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Geschehen zu Brüssel am 28. Mai 2008.
Im Namen des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees
Die Vorsitzende
M. IPAVIC
(1) ABl. L 279 vom 23.10.2007, S. 21.