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Amtsblatt
der Europäischen Union

DE

Reihe L


2025/2367

21.11.2025

BESCHLUSS (GASP) 2025/2367 DES RATES

vom 20. November 2025

über die Unterstützung der Union für die Tätigkeiten des ATT-Sekretariats zur Unterstützung der Durchführung des Vertrags über den Waffenhandel

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 28 Absatz 1 und Artikel 31 Absatz 1,

auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Der Vertrag über den Waffenhandel (Arms Trade Treaty, im Folgenden „ATT“) wurde von der Generalversammlung der Vereinten Nationen (VN) am 2. April 2013 mit der Resolution 67/234 B angenommen. Der ATT wurde daraufhin am 3. Juni 2013 zur Unterzeichnung aufgelegt und ist am 24. Dezember 2014 in Kraft getreten. Alle Mitgliedstaaten der Union sind Parteien des ATT.

(2)

Ziel des ATT ist es, die höchstmöglichen gemeinsamen internationalen Standards für die Regelung oder die Verbesserung der Regelung des legalen Handels mit konventionellen Waffen zu schaffen, den unerlaubten Handel mit konventionellen Waffen zu verhindern und zu beseitigen und deren Umleitung zu verhindern. Die größten Herausforderungen hierbei sind die wirksame Durchführung des ATT durch die Vertragsstaaten und die Universalisierung des ATT, in dem Bewusstsein, dass die Regulierung des internationalen Waffenhandels naturgemäß ein weltweites Unterfangen ist. Als Beitrag zur Bewältigung dieser Herausforderungen hat der Rat die Beschlüsse 2013/768/GASP (1), (GASP) 2017/915 (2) sowie (GASP) 2021/2309 (3) angenommen. Diese Beschlüsse betreffen unter anderem Outreach-Maßnahmen der Union zur Unterstützung der Durchführung des ATT und damit die Palette der Unterstützungsmaßnahmen der Union auf dem Gebiet der Ausfuhrkontrolle um speziell auf den ATT bezogene Maßnahmen erweitert.

(3)

Durch den ATT wurde ein Sekretariat eingerichtet, das die Vertragsstaaten bei der wirksamen Durchführung des ATT unterstützt (im Folgenden „Sekretariat“). Das Sekretariat ist dafür verantwortlich, die durch den ATT vorgeschriebenen Berichte entgegenzunehmen, sie zur Verfügung zu stellen und zu verteilen; die Liste der nationalen Kontaktstellen zu führen und sie den Vertragsstaaten zur Verfügung zu stellen; die Zusammenführung von Angeboten für und Ersuchen um Unterstützung bei der Durchführung des ATT zu erleichtern und auf Ersuchen die internationale Zusammenarbeit zu fördern; die Arbeit der Konferenz der Vertragsstaaten zu erleichtern, einschließlich des Treffens von Vorkehrungen für die Abhaltung der im Rahmen des ATT vorgesehenen Sitzungen und der Bereitstellung der dafür erforderlichen Dienste, und sonstige Aufgaben wahrzunehmen, die von der Konferenz der Vertragsstaaten beschlossen werden. Das Sekretariat verwaltet zudem den von den Vertragsstaaten nach Artikel 16 Absatz 3 ATT eingerichteten freiwilligen Treuhandfonds, aus dem die Vertragsstaaten bei der Durchführung des ATT unterstützt werden, sowie das ATT-Sponsoringprogramm, das geschaffen wurde, um die Teilnahme der Vertreter der Vertragsstaaten an ATT-Sitzungen zu erleichtern.

(4)

In der Globalen Strategie für die Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union von 2016 und im Strategischen Kompass für Sicherheit und Verteidigung von 2022 verpflichtet sich die Union, eine auf Regeln beruhende Weltordnung voranzutreiben, deren Grundprinzip der Multilateralismus ist und in deren Mittelpunkt die Vereinten Nationen stehen. Die Union setzt sich mit Nachdruck dafür ein, dass mehr Länder an Übereinkünften in den Bereichen multilaterale Abrüstung und Nichtverbreitung sowie an Rüstungskontrollverträgen — einschließlich des ATT — mitwirken, sowie für deren Universalisierung und uneingeschränkte Umsetzung und Durchsetzung. Im Zusammenhang mit diesen übergeordneten politischen Zielen würde die Unterstützung für das Sekretariat erheblich zu dem besonderen Ziel beitragen, das multilaterale System als Grundlage für einen verantwortungsvollen Waffenhandel zu stärken.

(5)

Das Sekretariat ist gut aufgestellt, um Kontakt mit allen multilateralen, regionalen, nationalen und zivilgesellschaftlichen Interessenträgern zu halten, die Projekte zur Unterstützung der Universalisierung und Durchführung des ATT durchführen. Die Union leistet schon seit Langem Unterstützung bei der Kontrolle der Ausfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck, indem sie die Entwicklung von Rechtsrahmen und den Aufbau der institutionellen Kapazitäten für die Einführung und Durchsetzung wirksamer Ausfuhrkontrollen von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck und von Militärgütern unterstützt. Das Sekretariat sollte dafür sorgen, dass seine Projekte die laufenden Hilfsprogramme der Union im Bereich der Ausfuhrkontrolle von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck und der Waffenausfuhrkontrolle, wie sie im Beschluss (GASP) 2021/2309 vorgesehen sind, ergänzen.

(6)

Der Rat hat die Beschlüsse (GASP) 2021/649 (4) und (GASP) 2023/2296 (5) angenommen, um spezifische Unterstützung für den Kapazitätsaufbau bei den nationalen ATT-Kontaktstellen, für die Aufstellung einer Liste von Experten zur Verbesserung der Fähigkeit lokaler und regionaler ATT-Experten zur Bereitstellung von Beratung und Schulung zur ATT-Durchführung und für die Errichtung einer dem Bedarfs-/Ressourcen-Abgleich für Unterstützung bei der ATT-Durchführung dienenden Datenbank bereitzustellen.

(7)

Der Beschluss (GASP) 2023/2296 läuft am 30. November 2025 aus. Angesichts der anhaltend schwierigen finanziellen Lage des ATT, die darauf zurückzuführen ist, dass einige Vertragsstaaten mit ihren Beiträgen im Rückstand sind, ist es wichtig, die in dem genannten Beschluss vorgesehene Unterstützung fortzusetzen. Bei dieser Unterstützung sollte der Schwerpunkt auf der Schulung nationaler und regionaler Experten liegen, die hochwertige Schulungen und Durchführungsunterstützung für die Vertragsparteien, auch im Zusammenhang mit Projekten des freiwilligen Treuhandfonds, bereitstellen können, sowie auf die Verbesserung der Einhaltung der Berichterstattungspflichten im Rahmen des ATT durch die Vertragsstaaten verbessert wird, unter anderem dadurch, dass mehr ATT-Jahres- und -Erstberichte vorgelegt werden. Außerdem sollte die Pflege der Datenbank zum Zwecke des Bedarfs-/Ressourcen-Abgleichs durch das Sekretariat unterstützt werden —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

(1)   Um die wirksame Durchführung und die Universalisierung des Vertrags über den Waffenhandel (Arms Trade Treaty, im Folgenden „ATT“) zu unterstützen, unterstützt die Union das vom ATT eingerichtete Sekretariat (im Folgenden „Sekretariat“) bei der Durchführung von Tätigkeiten mit den folgenden Zielen:

—

Unterstützung der Vertragsstaaten des ATT beim Ausbau ihrer Systeme zur Kontrolle von Waffentransfers für eine wirksame Durchführung des ATT;

—

Stärkung des institutionellen Aufbaus des Sekretariats als wichtigster Einrichtung zur Unterstützung der Vertragsstaaten bei der Durchführung des ATT.

(2)   Zur Verwirklichung der in Absatz 1 genannten Ziele unterstützt die Union folgende Projekttätigkeiten:

a)

Schulung nationaler und regionaler ATT-Experten im Hinblick auf die Bereitstellung von Unterstützung für Vertragsstaaten bei der Durchführung des ATT auf nationaler Ebene;

b)

Verbesserung des Verständnisses der Vertragsparteien in Bezug auf die Berichterstattungspflichten im Rahmen des ATT und Verbesserung ihrer Fähigkeit, diesen Verpflichtungen nachzukommen, auch durch die Ausarbeitung eines freiwillig anzuwendenden Leitfadens und von Schulungsmaterial, praktische Workshops und die Koordinierung weiterer internationaler Hilfe;

c)

Pflege der Datenbank, die der Zusammenführung von Angeboten für und Ersuchen um Unterstützung bei der Durchführung des ATT dient.

Eine ausführliche Beschreibung der in Unterabsatz 1 genannten Projekttätigkeiten ist im Anhang enthalten.

Artikel 2

(1)   Für die Durchführung dieses Beschlusses ist der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (im Folgenden „Hoher Vertreter“) zuständig.

(2)   Die technische Durchführung der in Artikel 1 Absatz 2 genannten Projekttätigkeiten liegt beim Sekretariat.

(3)   Das Sekretariat nimmt seine Aufgaben unter der Verantwortung des Hohen Vertreters wahr. Hierfür trifft der Hohe Vertreter die notwendigen Absprachen mit dem Sekretariat.

Artikel 3

(1)   Der finanzielle Bezugsrahmen für die Durchführung der in Artikel 1 Absatz 2 genannten Projekttätigkeiten beträgt 993 533 EUR (im Folgenden „Ausgaben“).

(2)   Die Ausgaben werden gemäß den für den Haushalt der Union geltenden Verfahren und Regeln verwaltet.

(3)   Die Kommission beaufsichtigt die ordnungsgemäße Verwaltung der Ausgaben. Hierfür schließt sie die erforderliche Vereinbarung mit dem Sekretariat (im Folgenden „Vereinbarung“). In der Vereinbarung wird festgehalten, dass das Sekretariat gewährleistet, dass dem Unionsbeitrag die seinem Umfang entsprechende öffentliche Beachtung zuteilwird.

(4)   Die Kommission ist bestrebt, die Vereinbarung so bald wie möglich nach Inkrafttreten dieses Beschlusses zu schließen. Sie unterrichtet den Rat über etwaige dabei auftretende Schwierigkeiten und teilt ihm den Zeitpunkt mit, zu dem die Vereinbarung geschlossen wird.

Artikel 4

(1)   Der Hohe Vertreter unterrichtet den Rat unter Zugrundelegung der regelmäßigen Berichte des Sekretariats über die Durchführung dieses Beschlusses. Diese Berichte bilden die Grundlage für die Bewertung durch den Rat.

(2)   Die Kommission stellt Informationen über die finanziellen Aspekte der Durchführung der in Artikel 1 Absatz 2 genannten Projekttätigkeiten zur Verfügung.

Artikel 5

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

Seine Geltungsdauer endet 24 Monate nach dem Tag des Abschlusses der Vereinbarung oder sechs Monate nach dem Tag der Annahme dieses Beschlusses, wenn innerhalb dieses Zeitraums die Vereinbarung nicht geschlossen wurde.

Geschehen zu Brüssel am 20. November 2025.

Im Namen des Rates

Die Präsidentin

K. KALLAS


(1)  Beschluss 2013/768/GASP des Rates vom 16. Dezember 2013 über Maßnahmen der EU zur Unterstützung der Durchführung des Vertrags über den Waffenhandel im Rahmen der Europäischen Sicherheitsstrategie (ABl. L 341 vom 18.12.2013, S. 56, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2013/768/oj).

(2)  Beschluss (GASP) 2017/915 des Rates vom 29. Mai 2017 über Outreach-Maßnahmen der Union zur Unterstützung der Durchführung des Vertrags über den Waffenhandel (ABl. L 139 vom 30.5.2017, S. 38, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2017/915/oj).

(3)  Beschluss (GASP) 2021/2309 des Rates vom 22. Dezember 2021 über Outreach-Maßnahmen der Union zur Unterstützung der Durchführung des Vertrags über den Waffenhandel (ABl. L 461 vom 27.12.2021, S. 78, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2021/2309/oj).

(4)  Beschluss (GASP) 2021/649 des Rates vom 16. April 2021 über die Unterstützung der Union für die Tätigkeiten des ATT-Sekretariats zur Unterstützung der Durchführung des Vertrags über den Waffenhandel, (ABl. L 133 vom 20.4.2021, S. 59, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2021/649/oj).

(5)  Beschluss (GASP) 2023/2296 des Rates vom 23. Oktober 2023 über die Unterstützung der Union für die Tätigkeiten des Sekretariats des Vertrags über den Waffenhandel zur Unterstützung der Durchführung des Vertrags über den Waffenhandel (ABl. L, 2023/2296, 24.10.2023, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2023/2296/oj).


ANHANG

Unterstützung der Union für die Tätigkeiten des Sekretariats des Vertrags über den Waffenhandel zur Unterstützung der Durchführung des Vertrags über den Waffenhandel

1.   Hintergrund

Im Einklang mit Artikel 18 des Vertrags über den Waffenhandel (Arms Trade Treaty, ATT) wurde das ATT-Sekretariat eingerichtet, das die Vertragsstaaten bei der wirksamen Durchführung des Vertrags unterstützt. Das ATT-Sekretariat arbeitet, wie in Artikel 18 ATT vorgeschrieben, „im Rahmen einer möglichst kleinen Struktur“ und mit einem festgesetzten Haushalt, der von der jährlich tagenden Konferenz der Vertragsstaaten (Conference of States Parties, CSP) verabschiedet wird. Somit sind die Kapazitäten, über die das ATT-Sekretariat verfügt, um Durchführungsunterstützung oder Hilfe über die im Vertrag festgelegten Kernaufgaben hinaus bereitzustellen, begrenzt. Dennoch befindet sich das ATT-Sekretariat durch die Erfüllung seines Mandats und die Unterstützung des ATT-Prozesses sowie aufgrund seiner Nähe zum Vertrag und den Durchführungsanstrengungen in einer einmaligen Position, die es ihm erlaubt, Bereiche oder Lücken zu ermitteln, in denen Bedarf an Unterstützung bei der Durchführung besteht.

Aufbauend auf den Fortschritten, die in früheren Phasen der EU-Unterstützung für das ATT-Sekretariat erzielt wurden, sollen mit diesem Projekt drei kritische und miteinander verknüpfte Bereiche der Durchführung des ATT angegangen werden: Verhinderung der Umleitung konventioneller Waffen, Bereitstellung maßgeschneiderter Unterstützung zur Stärkung der nationalen Systeme sowie Verbesserung der Transparenz und des Informationsaustauschs.

Die Umleitung ist nach wie vor ein großes Hindernis für einen verantwortungsvollen Waffenhandel. Trotz der in Artikel 11 des ATT festgelegten Verpflichtungen sind viele Vertragsstaaten bei der Verhinderung, Aufdeckung und Bewältigung von Umleitungen weiterhin mit erheblichen Kapazitätsengpässen konfrontiert. Zu den wichtigsten Hindernissen zählen die begrenzte behördenübergreifende Koordinierung und der begrenzte Informationsaustausch zwischen nationalen und internationalen Interessenträgern, unzureichende technische und personelle Ressourcen sowie das Fehlen solider Instrumente für eine Risikobewertung und eine Überprüfung nach Lieferung. Darüber hinaus war nur eine begrenzte Zahl von Delegationen bereit, konkrete Umleitungsfälle aufgrund ihres politisch und operativ sensiblen Charakters im ATT-Forum für den Austausch von Informationen über die Umleitung (Diversion Information Exchange Forum, DIEF) bekannt zu machen. Dieses Zögern schränkt das Potenzial des Forums ein, die praktische Zusammenarbeit zu erleichtern, Vertrauen zwischen den Vertragsstaaten aufzubauen und konkrete Maßnahmen zu ermitteln, um bestehende Schlupflöcher in den Waffentransferketten zu schließen. Dennoch haben Vertreter der Regionen, in denen es am häufigsten zu Umleitungen kommt, ihre Bereitschaft zum Austausch von Informationen über Umleitungen mit den Ländern in ihrer Region zum Ausdruck gebracht. In einem von Frankreich und Brasilien auf der 11. Konferenz der Vertragsstaaten (CSP11) vorgelegten Arbeitspapier wurde betont, wie wichtig regionale und subregionale Treffen sind, um das Verständnis für die Herausforderungen hinsichtlich Umleitungen zu verbessern und wirksame Maßnahmen zu ihrer Verhinderung, Aufdeckung und Bewältigung zu fördern. Somit gibt es eine bislang nicht realisierte Möglichkeit, die das Sekretariat unterstützen könnte.

Gleichzeitig stellt der Bedarf an maßgeschneiderter Unterstützung zur Stärkung der nationalen Systeme in mehreren Vertragsstaaten nach wie vor eine weit verbreitete und anhaltende Herausforderung dar. Einträge in die dem Bedarfs-/Ressourcen-Abgleich dienende Datenbank des ATT spiegeln Ersuchen um Unterstützung bei der Erstellung oder Aktualisierung von Kontrolllisten wider, aber auch in damit zusammenhängenden Bereichen wie der Schaffung solider Rahmen für die Regulierung von Waffentransfers und der Verbesserung der Aufzeichnungssysteme. Während der freiwillige Treuhandfonds (Voluntary Trust Fund, VTF) eine Schlüsselrolle bei der Deckung dieses Bedarfs spielt, haben viele Staaten nach wie vor Schwierigkeiten, die genaue Art der benötigten Unterstützung zu ermitteln. In diesem Zusammenhang könnte die weitere Operationalisierung der dem Bedarfs-/Ressourcen-Abgleich dienenden Datenbank des ATT — einschließlich der Ermittlung möglicher Unterstützungsanbieter — das Zusammenführen dieser Anbieter mit den Vertragsstaaten mit Unterstützungsbedarf und die Erleichterung der sich aus dieser Zusammenführung ergebenden Tätigkeiten, Finanzierungsmechanismen wie den VTF ergänzen und ihre Wirkung verstärken.

Schließlich muss der Transparenz kontinuierlich Aufmerksamkeit geschenkt werden, nicht nur durch die Vorlage von Erst- und Jahresberichten, sondern auch durch einen umfassenderen Informationsaustausch zwischen Staaten über Fragen von beiderseitigem Interesse sowie damit zusammenhängende Beratungen in den ATT-Arbeitsgruppen. Aufbauend auf den Ergebnissen der vorangegangenen Projektphase und als Reaktion auf die Empfehlungen des Vorsitzenden der Arbeitsgruppe für Transparenz und Berichterstattung auf der CSP11 ist das Sekretariat der Auffassung, dass die Verbesserung seiner IT-Infrastruktur einen bedeutenden Fortschritt darstellt, da dadurch die Vorlage von Berichten optimiert, die Zugänglichkeit und Nutzbarkeit der Berichterstattungsinstrumente verbessert und der Informationsaustausch gestärkt wird, wodurch die allgemeinen Transparenzziele des Vertrags vorangebracht werden.

In diesem Konzeptpapier werden vorrangige Bereiche vorgestellt, in denen eine gezielte Unterstützung die Durchführung des Vertrags erheblich verbessern kann. Das ATT-Sekretariat ist in einer einzigartigen Position, um diese Bemühungen anzuführen, benötigt jedoch zusätzliche Ressourcen, um diesen Bedarf im Bereich der Durchführung zu decken.

2.   Allgemeines Ziel

Beitrag zu Frieden, Sicherheit und Stabilität auf internationaler und regionaler Ebene und Verringerung des menschlichen Leids, indem die wirksame Durchführung des ATT durch verstärkte regionale Zusammenarbeit, maßgeschneiderte technische Hilfe sowie mehr Transparenz und Informationsaustausch unterstützt wird.

3.   Erwartete Ergebnisse

a)

Ausbau der nationalen und regionalen Kapazitäten zur Ermittlung von Risiken und Tendenzen bei der Umleitung sowie von Maßnahmen zu ihrer Eindämmung.

b)

Verbesserte Wirksamkeit der internationalen Zusammenarbeit bei der Verhinderung der Umleitung und der Durchsetzung von Transferkontrollen durch gemeinsame Initiativen, Partnerschaften und einen zeitnahen Informationsaustausch.

c)

Verstärkter Austausch über das DIEF und andere ATT-Informationsplattformen von operativen relevanten Informationen zur Bekämpfung der Umleitung.

d)

Umfassendere und nachhaltige Nutzung der dem Bedarfs-/Ressourcen-Abgleich dienenden Datenbank des ATT, was zu einem konkreten Zusammenführen des ermittelten Bedarfs der Staaten und der verfügbaren Ressourcen für die Durchführung des ATT führen soll.

e)

Verbesserung der institutionellen, rechtlichen und technischen Kapazitäten zur Durchführung der Bestimmungen des ATT.

f)

Größere Sichtbarkeit der Anstrengungen zur Durchführung des ATT auf nationaler und regionaler Ebene.

g)

Bessere Zugänglichkeit und Nutzbarkeit der Berichterstattungsinstrumente und -ressourcen, was zu fristgerechteren, vollständigen und vergleichbaren ATT-Jahres- und Erstberichten führen soll.

h)

Umfassenderer und substanziellerer Austausch von Informationen über Fragen von beiderseitigem Interesse im Zusammenhang mit der Durchführung des ATT und damit einhergehenden Diskussionen in den ATT-Arbeitsgruppen.

3.1.   Messbare Zwischenergebnisse

Um zu messen, inwieweit Fortschritte im Hinblick auf die oben genannten Ergebnisse erzielt wurden, werden bis zum Ende der Maßnahme die folgenden messbaren Zwischenergebnisse erwartet:

a)

Durchführung von fünf regionalen/subregionalen Workshops zur Verhinderung von Umleitungen.

b)

Schulung von 50 nationalen Beamten in Maßnahmen zur Verhinderung und Eindämmung von Umleitungen.

c)

Ausarbeitung informeller Leitfäden und Informationsmaterialien für technische Anbieter und Durchführungspartner.

d)

Zusammenführung von bis zu zehn Ersuchen, die in die dem Bedarfs-/Ressourcen-Abgleich dienende Datenbank des ATT eingegeben wurden, mit Unterstützungsanbietern und Erleichterung der sich daraus ergebenden Tätigkeiten.

e)

Bearbeitung von bis zu fünf Ersuchen aus der dem Bedarfs-/Ressourcen-Abgleich dienenden Datenbank des ATT durch das Sekretariat.

f)

Erhöhung der Zahl der fristgerecht und vollständig eingereichten ATT-Jahres- und Erstberichten durch einen verbesserten Zugang zu und die vereinfachte Nutzung von Berichterstattungsinstrumenten und -ressourcen.

g)

Erhöhte Nutzung der ATT-Plattform und verstärkter Informationsaustausch über diese Plattform.

4.   Erwartete Ergebnisse und Tätigkeiten

4.1.   Regionale Workshops zum Thema Umleitung

Aufbau von Kapazitäten für nationale Beamte mit dem Ziel, das Verständnis zu verbessern und Vertrauen aufzubauen, um Informationen über die Verhinderung der Umleitung von Waffen auszutauschen und ein stärkeres Engagement im Rahmen des Forums für den Austausch von Informationen über die Umleitung (DIEF) zu fördern, unter anderem durch die Präsentation von Fällen und Erfahrungen sowohl auf regionaler Ebene als auch in Genf.

Folgende Tätigkeiten werden vorgeschlagen:

a)

Organisation, Durchführung und Unterstützung von fünf (5) regionalen/subregionalen Workshops zur Verhinderung von Umleitungen, die als vertrauliche Plattformen für den strukturierten Dialog zwischen den Staaten dienen.

b)

Erarbeitung wichtiger Erkenntnisse aus regionalen und subregionalen Workshops — einschließlich Risiken der Umleitung, Eindämmungsstrategien und regionenspezifischer Herausforderungen —, um umfassendere Diskussionen im Rahmen des DIEF zu gestalten und zu beeinflussen und so das regionenübergreifende Lernen und die thematische Kontinuität zu fördern.

c)

Unterstützung der DIEF-Teilnehmer, Informationen freiwillig und anonym auszutauschen, indem ihnen einschlägige bewährte Verfahren, Beispiele und Lehren aus regionalen Workshops an die Hand gegeben werden, womit ein aktives und vertrauensvolles Engagement bei den DIEF-Treffen gefördert wird.

4.2.   Maßgeschneiderte Unterstützung bei der Durchführung des ATT

Die dem Bedarfs-/Ressourcen-Abgleich dienende Datenbank des ATT wurde in Phase I entwickelt und in Phase II nach Konsultationen mit den wichtigsten Interessenträgern weiter verfeinert. Im Hinblick auf ihre weitere Operationalisierung wird das ATT-Sekretariat mögliche Unterstützungsanbieter ermitteln und einen Abgleich sowie die sich daraus ergebenden Tätigkeiten erleichtern. Das Sekretariat wird sich auch auf bestehende Leitfäden stützen, um einschlägige Materialien für die Unterstützungsanbieter zu entwickeln und auf Unterstützungsersuchen durch kurze, gezielt technische Unterstützungsmaßnahmen zu reagieren. Alle Maßnahmen werden eng mit dem ersuchenden Staat, dem EU ATT Outreach Project und dem VTF abgestimmt, was die Fähigkeit erhöht, die Bestimmungen des Vertrags wirksam durchzuführen.

Folgende Tätigkeiten werden vorgeschlagen:

a)

Erleichterung des Abgleichs mit einschlägigen Gebern, technischen Anbietern oder Durchführungspartnern (Staaten, internationale und regionale Organisationen, Zivilgesellschaft, Industrie) und von bis zu zehn (10) sich daraus ergebenden Unterstützungstätigkeiten, einschließlich finanzieller und substanzieller Unterstützung.

b)

Auf der Grundlage von Schulungs- und Leitfäden, die in früheren Projektphasen und in den ATT-Arbeitsgruppen entwickelt wurden, Ausarbeitung informeller Leitfäden und Informationsmaterialien, die von technischen Anbietern und Durchführungspartnern als Reaktion auf Unterstützungsersuchen verwendet werden sollen.

c)

Maßgeschneiderte Unterstützung als Reaktion auf fünf (5) Ersuchen, die in die dem Bedarfs-/Ressourcen-Abgleich dienende Datenbank des ATT zu Schlüsselbereichen des Vertrags, insbesondere den Artikeln 5, 6, 7, 8, 9, 10, 12 und 13, eingegeben wurden. Die maßgeschneiderte Unterstützung wird aus einer zeitlich begrenzten technischen Beratung (per Fernteilnahme oder im Land) bestehen, wobei der Schwerpunkt auf den nationalen Bedürfnissen und Herausforderungen liegt, und sie wird an die Rolle und die Kapazitäten des Sekretariats angepasst sein.

4.3.   Verbesserung der nationalen Berichterstattung und des Informationsaustauschs

Aufbauend auf den Ergebnissen der vorangegangenen Projektphasen wird das ATT-Sekretariat die Vorlage der Jahres- und Erstberichte des ATT erleichtern und den Informationsaustausch zwischen Vertragsstaaten, Unterzeichnerstaaten und anderen ATT-Interessenträgern verstärken.

Folgende Tätigkeiten werden vorgeschlagen:

a)

Fortsetzung des Aufbaus von Kapazitäten im Bereich der nationalen Berichterstattung durch Verfeinerung und Verbreitung des vorhandenen Schulungsmaterials, um die nationalen Beamten dabei zu unterstützen, die Anforderungen und Verfahren betreffend die Berichterstattung im Rahmen des ATT besser zu verstehen. Dazu gehören ein E-Learning-Modul sowie benutzerfreundliche und interaktive Ressourcen.

b)

Weitere Verbesserung des Formats der Formulare für die ATT-Jahres- und Erstberichterstattung, um Klarheit, Nutzbarkeit und Zugänglichkeit zu verbessern.

c)

Verbesserung der IT-Infrastruktur des ATT, um einen konstruktiven Informationsaustausch über Fragen von beiderseitigem Interesse sowie Beratungen in den ATT-Arbeitsgruppen zu unterstützen.

5.   Begünstigte

Das Projekt wird den folgenden Akteuren, die an der Durchführung des ATT beteiligt sind, unmittelbar zugutekommen, indem ihre technischen Kapazitäten, ihre Koordinierungsmechanismen und ihr Zugang zu praktischen Instrumenten gestärkt werden:

a)

Nationale Behörden, einschließlich Zulassungs- und Zollbehörden, sowie Strafverfolgungsbeamte.

b)

Benannte nationale Anlaufstellen für die Durchführung des ATT.

c)

Regionale und internationale mit der Rüstungskontrolle befasste Organisationen.

d)

Vertragsstaaten und Unterzeichnerstaaten, die um Unterstützung ersuchen.

6.   Koordinierung mit anderen einschlägigen Unterstützungstätigkeiten

Das ATT-Sekretariat ist mit anderen Mechanismen zur Finanzierung von Projekten im Zusammenhang mit der Durchführung des ATT vertraut, wie etwa der UN-Treuhandfazilität zur Unterstützung der Zusammenarbeit bei der Rüstungskontrolle (UNSCAR) und dem EU ATT Outreach Project. Das ATT-Sekretariat hat eng mit den Verwaltern und Durchführungsstellen der beiden Fonds — nämlich mit dem BAFA und mit Expertise France — zusammengearbeitet, um Doppelfinanzierungen zu vermeiden. Diese Zusammenarbeit umfasste den regelmäßigen Austausch vertraulicher Informationen über die bei den verschiedenen Fonds eingegangenen Anträge und die von ihnen genehmigten Projekte.

Mit Einleitung von Phase IV des EU ATT Outreach Project wird das ATT-Sekretariat weiterhin auf den guten Beziehungen mit dem BAFA und Expertise France aufbauen und diese stärken, um die Komplementarität zwischen dem von der EU finanzierten Projekt des ATT-Sekretariats und den sich entwickelnden Arbeiten im Rahmen des EU ATT Outreach Project zu gewährleisten.

Das ATT-Sekretariat wird auch weiterhin Beiträge von den Durchführungspartnern des EU ATT Outreach Project einholen, wenn es Regierungsvertreter und andere Personen ermittelt, die an den vorgeschlagenen Tätigkeiten teilnehmen sollen. Um die Koordinierung mit dem EU ATT Outreach Project weiter zu verstärken, wird das Sekretariat Möglichkeiten für eine Angleichung der Arbeits- und Zeitpläne prüfen, einschließlich, bei Bedarf, der möglichen Organisation gemeinsamer Veranstaltungen.

Zusammenfassend sieht das ATT-Sekretariat bedeutende Möglichkeiten für einen kontinuierlichen Dialog und eine kontinuierliche Partnerschaft mit dem EU ATT Outreach Project, insbesondere im Rahmen von Phase III, um die Komplementarität zu gewährleisten und ihr gemeinsames Ziel einer wirksamen Durchführung des ATT voranzubringen.

7.   Instrumentarium für die Öffentlichkeitswirkung

a)

Aufnahme von Informationen über das von der EU finanzierte Projekt in die Jahresberichte des ATT-Sekretariats für die CSP.

b)

Bereitstellung aktueller Informationen über das von der EU finanzierte Projekt durch das ATT-Sekretariat in einer informellen ATT-Vorbereitungssitzung je Konferenzzyklus der Vertragsstaaten.

c)

Erleichterung der Teilnahme der EU-Delegation an allen Veranstaltungen, Missionen und Workshops, die vom ATT-Sekretariat entweder auf nationaler oder regionaler Ebene durchgeführt werden.

d)

Sicherstellung dessen, dass in allen Materialien, die im Rahmen des von der EU finanzierten Projekts erstellt wurden, deutlich darauf hingewiesen wird, dass sie von der EU finanziert wurden.

e)

Sicherstellung dessen, dass bei allen Veranstaltungen, Schulungen und Workshops, die im Rahmen des Projekts durchgeführt werden, deutlich darauf hingewiesen wird, dass sie von der EU finanziert wurden.

8.   Folgenabschätzung

Mit einem ergebnisorientierten Überwachungsrahmen werden die Ergebnisse beobachtet und die Wirkung regionaler Workshops und nationaler Missionen bewertet, was ein angepasstes Management während der gesamten Durchführung ermöglicht.

9.   Berichterstattung

Die Vorkehrungen für die Berichterstattung über das Projekt werden entsprechend den Bestimmungen des Vertrags zwischen dem ATT-Sekretariat und der Europäischen Union eingeführt.

10.   Dauer

Die Laufzeit des Projekts beträgt 24 Monate.


ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2025/2367/oj

ISSN 1977-0642 (electronic edition)