83/407/EWG: Entscheidung der Kommission vom 29. Juli 1983 zur Genehmigung einer Änderung des Rahmenprogramms gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 1362/78 des Rates (Nur der italienische Text ist verbindlich)
Amtsblatt Nr. L 233 vom 24/08/1983 S. 0036 - 0036
***** ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION vom 29. Juli 1983 zur Genehmigung einer Änderung des Rahmenprogramms gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 1362/78 des Rates (Nur der italienische Text ist verbindlich) (83/407/EWG) DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, gestützt auf die Verordnung (EWG) Nr. 1362/78 des Rates vom 19. Juni 1978 über ein Programm zur Beschleunigung und Ausrichtung der kollektiven Bewässerungsarbeiten im Mezzogiorno (1), insbesondere auf den Artikel 5, in Erwägung nachstehender Gründe: Die italienische Regierung hat am 25. März 1983 eine Änderung des mit Entscheidung der Kommission 79/1057/EWG vom 29. November 1979 (2) genehmigten Rahmenprogramms zur Beschleunigung und Ausrichtung der kollektiven Bewässerungsarbeiten im Mezzogiorno mitgeteilt. Die Änderung hat die Ersetzung von 80 000 im Rahmenprogramm vorgesehenen Hektar, für die die öffentlichen Wasserbauarbeiten nicht wie vorgesehen durchgeführt werden können, durch 80 000 Hektar, für die die Wasserbauarbeiten durchgeführt werden können, zum Gegenstand. Diese Änderung entspricht den Zielsetzungen und den Bedingungen der Verordnung (EWG) Nr. 1362/78. Die in dieser Entscheidung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ständigen Agrarstrukturausschusses - HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN: Artikel 1 Die von der italienischen Regierung am 25. März 1983 gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 1362/78 mitgeteilte Änderung des Rahmenprogramms zur Beschleunigung und Ausrichtung der kollektiven Bewässerungsarbeiten im Mezzogiorno wird genehmigt. Artikel 2 Diese Entscheidung ist an die italienische Republik gerichtet. Brüssel, den 29. Juli 1983 Für die Kommission Poul DALSAGER Mitglied der Kommission (1) ABl. Nr. L 166 vom 23. 6. 1978, S. 11. (2) ABl. Nr. L 322 vom 18. 12. 1979, S. 30.