29.4.2009   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 108/53


ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION

vom 28. April 2009

über das Ersuchen Irlands auf Annahme der Entscheidung 2008/381/EG des Rates zur Einrichtung eines Europäischen Migrationsnetzwerks

(Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2009) 2708)

(2009/350/EG)

DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN —

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 11a,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Am 14. Mai 2008 erließ der Rat die Entscheidung 2008/381/EG zur Einrichtung eines Europäischen Migrationsnetzwerks (1) (EMN) (in der Folge: Ratsentscheidung 2008/381/EG).

(2)

Gemäß Artikel 1 des Protokolls über die Position Irlands beteiligte sich Irland nicht an der Annahme der Ratsentscheidung 2008/381/EG.

(3)

Gemäß Artikel 4 dieses Protokolls teilte Irland dem Rat und der Kommission mit, dass es die Ratsentscheidung 2008/381/EG anzunehmen wünscht.

(4)

Gemäß Artikel 11a des Vertrags gab die Kommission am 22. Dezember 2008 eine befürwortende Stellungnahme zum Ersuchen Irlands ab (2) —

HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Die Ratsentscheidung 2008/381/EG findet auf Irland Anwendung.

Artikel 2

Irland erlässt die erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften, um der Ratsentscheidung 2008/381/EG nachzukommen und setzt die Kommission unverzüglich davon in Kenntnis.

Artikel 3

Die Ratsentscheidung 2008/381/EG tritt für Irland am Tag der Bekanntgabe ihrer Annahme durch Irland in Kraft.

Artikel 4

Diese Entscheidung ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.

Brüssel, den 28. April 2009

Für die Kommission

Jacques BARROT

Vizepräsident


(1)   ABl. L 131 vom 21.5.2008, S. 7.

(2)  K(2008) 8668 endg.