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Amtsblatt |
DE Reihe L |
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2024/2696 |
14.10.2024 |
BESCHLUSS (EU) 2024/2696 DES RATES
vom 10. Oktober 2024
über die Nicht-Ersetzung eines Mitglieds der Kommission
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 246 Absatz 3,
auf Vorschlag der Präsidentin der Europäischen Kommission,
in Erwägung nachstehender Gründe:
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(1) |
Kommissionsmitglied BRETON ist mit Wirkung vom 16. September 2024 als Mitglied der Kommission zurückgetreten. |
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(2) |
Nach Artikel 246 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union kann der Rat auf Vorschlag des Präsidenten der Kommission einstimmig beschließen, dass die durch ein ausscheidendes Mitglied der Kommission frei werdende Stelle nicht ersetzt werden muss, insbesondere wenn es sich bei der verbleibenden Amtszeit um eine kurze Zeitspanne handelt. |
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(3) |
Die verbleibende Amtszeit der derzeitigen Kommission beträgt ab dem Tag, an dem der Rücktritt wirksam wurde, weniger als zwei Monate. Das zurückgetretene Kommissionsmitglied für derart kurze Zeit zu ersetzen, scheint unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die Kommission nach Artikel 17 Absatz 6 des Vertrags über die Europäische Union als Kollegium organisiert ist, unnötig. |
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(4) |
Dieser Beschluss greift der Zusammensetzung der Kommission bei Beginn der neuen Amtszeit im Jahr 2024 nicht vor — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Die in der Kommission durch den Rücktritt von Kommissionsmitglied BRETON frei werdende Stelle wird nicht neu besetzt.
Artikel 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Geschehen zu Luxemburg am 10. Oktober 2024.
Im Namen des Rates
Der Präsident
PINTÉR S.
ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2024/2696/oj
ISSN 1977-0642 (electronic edition)