2002/94/EG: Beschluss des Rates vom 28. Januar 2002 über die Grundsätze, Prioritäten, Zwischenziele und Bedingungen der Beitrittspartnerschaft mit Slowenien
Amtsblatt Nr. L 044 vom 14/02/2002 S. 0101 - 0108
Beschluss des Rates vom 28. Januar 2002 über die Grundsätze, Prioritäten, Zwischenziele und Bedingungen der Beitrittspartnerschaft mit Slowenien (2002/94/EG) DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 622/98 des Rates vom 16. März 1998 über die Hilfe für die beitrittswilligen Staaten im Rahmen der Heranführungsstrategie, insbesondere über die Gründung von Beitrittspartnerschaften(1), insbesondere auf Artikel 2, auf Vorschlag der Kommission, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Der Europäische Rat von Luxemburg erklärte, dass die Beitrittspartnerschaft ein neues Instrument ist und den Schwerpunkt der intensivierten Heranführungsstrategie darstellt. (2) Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 622/98 beschließt der Rat auf Vorschlag der Kommission mit qualifizierter Mehrheit für jede einzelne Beitrittspartnerschaft über die Grundsätze, Prioritäten, Zwischenziele und Bedingungen, die jedem beitrittswilligen Staat unterbreitet werden, sowie über spätere wichtige Anpassungen. (3) Die Gewährung der Hilfe der Gemeinschaft ist von der Erfuellung wesentlicher Voraussetzungen, insbesondere der Einhaltung der Verpflichtungen aus den Europa-Abkommen und den Fortschritten bei der Erfuellung der Kopenhagener Kriterien, abhängig; ist eine der wesentlichen Voraussetzung nicht erfuellt, so kann der Rat auf Vorschlag der Kommission mit qualifizierter Mehrheit geeignete Maßnahmen im Zusammenhang mit einer Heranführungshilfe beschließen. (4) Gemäß dem Beschluss des Europäischen Rates von Luxemburg werden der Stand der Umsetzung der Beitrittspartnerschaften und die Fortschritte bei der Übernahme des Besitzstands in den im Europa-Abkommen vorgesehenen Gremien geprüft. (5) Der Regelmäßige Bericht 2001 der Kommission enthält eine objektive Analyse der Vorbereitungen Sloweniens auf die Mitgliedschaft und nennt eine Reihe prioritärer Bereiche für die künftige Arbeit. (6) Im Rahmen der Beitrittsvorbereitungen sollte Slowenien sein Nationales Programm zur Übernahme des Besitzstands weiter aktualisieren; dieses Programm sollte einen Zeitplan für die Verwirklichung der Prioritäten und Zwischenziele der Beitrittspartnerschaft enthalten. (7) Slowenien sollte sicherstellen, dass es über die geeigneten Rechts- und Verwaltungsstrukturen zur Programmierung, Koordinierung, Verwaltung, Kontrolle und Evaluierung der Heranführungshilfe der Gemeinschaft verfügt - BESCHLIESST: Artikel 1 Die Grundsätze, Prioritäten, Zwischenziele und Bedingungen der Beitrittspartnerschaft mit Slowenien sind gemäß Artikel 2 der Verordnung (EG) Nr. 622/98 im Anhang festgelegt, der Bestandteil dieses Beschlusses ist. Artikel 2 Die Umsetzung der Beitrittspartnerschaft wird in den im Europa-Abkommen vorgesehenen Gremien und den zuständigen Gremien des Rates geprüft, denen die Kommission regelmäßig Bericht erstattet. Artikel 3 Dieser Beschluss wird am dritten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften wirksam. Geschehen zu Brüssel am 28. Januar 2002. Im Namen des Rates Der Präsident J. Piqué i Camps (1) ABl. L 85 vom 20.3.1998, S. 1. ANHANG 1. Einleitung Der Europäische Rat beschloss auf seiner Tagung in Luxemburg im Dezember 1997, dass die Beitrittspartnerschaft den Schwerpunkt der intensivierten Heranführungsstrategie bilden soll und dass mit diesem Instrument alle Formen der Unterstützung für die Bewerberstaaten in einem einzigen Gesamtrahmen zum Einsatz gebracht werden sollen. Auf diese Weise richtet die Gemeinschaft ihre Hilfe gezielt auf die besonderen Bedürfnisse der einzelnen Bewerberstaaten aus, um sie im Hinblick auf den Beitritt bei der Bewältigung spezifischer Probleme zu unterstützen. Die erste Beitrittspartnerschaft für Slowenien wurde im März 1998 beschlossen. Gemäß Artikel 2 der Verordnung (EG) Nr. 622/98 wurde sie unter Berücksichtigung der weiteren Entwicklungen in Slowenien im Dezember 1999 erstmals aktualisiert. Die jetzige Revision stützt sich auf einen Vorschlag, den die Kommission nach Konsultationen mit Slowenien ausgearbeitet hat, und gründet sich auf die Analyse im Regelmäßigen Bericht 2001 der Kommission über die Fortschritte Sloweniens auf dem Weg zum Beitritt. 2. Ziele Ziel der Beitrittspartnerschaft ist es, die im Regelmäßigen Bericht 2001 der Kommission über die Fortschritte Sloweniens auf dem Weg zum Beitritt ausgewiesenen Handlungsprioritäten und die verfügbaren Finanzmittel zur Unterstützung Sloweniens bei der Umsetzung der prioritären Maßnahmen einschließlich der Bedingungen, unter denen sie gewährt werden, in einem einzigen Gesamtrahmen darzulegen. Die Beitrittspartnerschaft bildet die Grundlage für das Instrumentarium zur Unterstützung der Bewerberländer bei ihrer Vorbereitung auf die Mitgliedschaft. Dazu gehören unter anderem das revidierte Nationale Programm Sloweniens zur Übernahme des Besitzstands, das Haushaltsüberwachungsverfahren für die Zeit vor dem Beitritt, das Wirtschaftsprogramm zur Beitrittsvorbereitung, die Vorbeitrittsvereinbarung über die Bekämpfung der organisierten Kriminalität und die staatlichen Entwicklungspläne, die Pläne für die Entwicklung des ländlichen Raums, eine nationale Beschäftigungsstrategie in Übereinstimmung mit der europäischen Beschäftigungsstrategie, sowie sektorale Pläne, die für eine Inanspruchnahme der Strukturfonds nach dem Beitritt und für die Anwendung der Instrumente ISPA und SAPARD in der Zeit bis zum Beitritt erforderlich sind. Diese Instrumente sind verschiedener Art und werden jeweils nach eigenen Verfahren vorbereitet und eingesetzt, wobei Unterstützung im Rahmen der Heranführungshilfe gewährt werden kann. Sie sind zwar nicht Bestandteil dieser Beitrittspartnerschaft, stehen jedoch im Hinblick auf die Prioritäten mit ihr im Einklang. 3. Grundsätze Für jedes Bewerberland wurden die prioritären Bereiche im Hinblick auf seine Fähigkeit ausgewählt, die Kopenhagener Beitrittskriterien zu erfuellen: - institutionelle Stabilität des Bewerberlandes als Garantie für demokratische und rechtsstaatliche Ordnung, für die Wahrung der Menschenrechte sowie die Achtung und den Schutz von Minderheiten; - funktionsfähige Marktwirtschaft sowie die Fähigkeit, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften innerhalb der Union standzuhalten; - Fähigkeit, die aus einer Mitgliedschaft erwachsenden Verpflichtungen zu übernehmen und sich auch die Ziele der politischen Union sowie der Wirtschafts- und Währungsunion zu Eigen zu machen. Der Europäische Rat hob auf seiner Tagung in Madrid im Jahr 1995 hervor, dass die Bewerberländer ihre Verwaltungsstrukturen anpassen müssen, damit die Gemeinschaftspolitiken nach dem Beitritt reibungslos durchgeführt werden können. In Luxemburg wies er 1997 mit Nachdruck darauf hin, dass die Umsetzung des Besitzstands der Union in innerstaatliches Recht zwar notwendig, aber an sich nicht ausreichend ist; es muss auch die effektive Anwendung gewährleistet sein. Auf seiner Tagung in Feira im Jahr 2000 und in Göteborg im Jahr 2001 betonte der Europäische Rat, dass die Bewerberländer unbedingt in der Lage sein müssen, den Besitzstand umzusetzen und anzuwenden, und dass sie zu diesem Zweck erhebliche Anstrengungen unternehmen müssen, um ihre Verwaltungs- und Justizstrukturen auszubauen und zu reformieren. 4. Prioritäten und Zwischenziele Die Regelmäßigen Berichte der Kommission haben die bereits erzielten Fortschritte herausgestellt, zugleich aber deutlich gemacht, welch großer Anstrengungen es seitens der Bewerberländer in bestimmten Bereichen bis zum Beitritt noch bedarf. In dieser Situation ist es erforderlich, in den prioritären Bereichen gemeinsam mit dem jeweiligen Staat genau definierte Zwischenziele festzulegen. Die Verwirklichung dieser Ziele bedingt den Umfang der Unterstützung und entscheidet darüber, inwieweit die laufenden Beitrittsverhandlungen mit Slowenien vorangetrieben werden können. In der überarbeiteten Beitrittspartnerschaft wurden diejenigen Ziele als prioritär ausgewiesen, von denen realistischerweise anzunehmen ist, dass Slowenien sie in den nächsten zwei Jahren (2002 und 2003) erreichen bzw. ihnen erheblich näher kommen kann. Dabei wurden Bereiche, in denen besonders dringender Handlungsbedarf besteht, entsprechend gekennzeichnet. Die Fortschritte, die bei der Verwirklichung der in der Beitrittspartnerschaft aus dem Jahr 1999 aufgeführten prioritären Ziele gemacht wurden, werden im Regelmäßigen Bericht 2001 bewertet. Auf der Grundlage dieser Bewertung wurden die Prioritäten für die überarbeitete Beitrittspartnerschaft formuliert. Slowenien legte am 31. Mai 2001 eine aktualisierte Fassung seines Nationalen Programms zur Übernahme des Besitzstands vor. Darin ist ein Zeitplan für die Verwirklichung der Prioritäten und Zwischenziele enthalten, der sich auf die Beitrittspartnerschaft aus dem Jahr 1999 stützt. Ferner wird darin der Bedarf an Verwaltungsstrukturen und Finanzmitteln aufgezeigt. In der Beitrittspartnerschaft sind die Bereiche aufgeführt, in denen Slowenien seine Vorbereitungen auf den Beitritt vorrangig vorantreiben muss. Dennoch wird Slowenien auf allen Gebieten tätig werden müssen, für die der Regelmäßige Bericht 2001 Handlungsbedarf anmahnt. Wichtig ist ferner, dass Slowenien seinen Verpflichtungen nachkommt, die es mit dem Europa-Abkommen und in den Verhandlungen hinsichtlich der Rechtsangleichung und der Umsetzung des Besitzstands eingegangen ist. Es sei daran erinnert, dass es mit der Übernahme des Besitzstands in innerstaatliches Recht allein nicht getan ist. Es muss auch sichergestellt werden, dass das übernommene Gemeinschaftsrecht entsprechend den in der Union geltenden Kriterien tatsächlich angewandt wird. In allen nachstehend genannten Bereichen muss eine glaubwürdige und effektive Um- und Durchsetzung des Besitzstands gewährleist sein. Aufgrund der Analyse im Regelmäßigen Bericht der Kommission wurden für Slowenien folgende Prioritäten und Zwischenziele ermittelt. Die Prioritäten sind entsprechend der Gliederung des Regelmäßigen Berichts aufgelistet(1). Politische Kriterien Demokratie und Rechtsstaatlichkeit - Besonders dringender Handlungsbedarf: Annahme der noch ausstehenden Rahmenvorschriften für die Reform der öffentlichen Verwaltung, einschließlich des Gesetzes über den öffentlichen Dienst und des Gesetzes über die öffentlichen Einrichtungen. - Fortsetzung der Bemühungen um Verbesserung der Funktionsfähigkeit der Justiz, insbesondere durch weiteren Abbau des Rückstands bei der Durchführung der anhängigen Gerichtsverfahren. Wirtschaftliche Kriterien - Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit durch marktorientierte Umstrukturierung der Unternehmen; Förderung in- und ausländischer Investitionen durch Verbesserung der geschäftlichen Rahmenbedingungen. - Abschluss der Umstrukturierung, Kommerzialisierung und Liberalisierung im Bereich der staatlichen Versorgungsbetriebe; gleichzeitig Gewährleistung des Wettbewerbs und weitere Liberalisierung der Preise. - Umstrukturierung des Finanzsektors durch Abschluss der Privatisierung der staatlichen Banken und Privatisierung der Versicherungsgesellschaften. - Verbesserung der Effizienz des Katastersystems durch Abbau der Rückstände in den Grundbuchämtern. Fähigkeit zur Übernahme der aus der Mitgliedschaft erwachsenden Verpflichtungen Freier Warenverkehr - Gewährleistung des guten Funktionierens des neu gegründeten Normungsinstituts; Annahme der noch fehlenden traditionellen sektorspezifischen Rechtsvorschriften; Abschluss der Umsetzung der nach dem neuen Konzept verfassten Richtlinien und der Annahme der EN-Normen; Ausbau der entsprechenden Verwaltungsinfrastruktur (Konformitätsbewertungsgremien und Labors), Gewährleistung einer angemessenen Koordinierung und Effizienz der Arbeit der slowenischen Marktüberwachungsbehörden und Vorbereitung der betroffenen Verwaltungsbehörden und Markteilnehmer im Lebensmittelsektor auf die Umsetzung der Grundsätze der Gemeinschaft im Bereich der Lebensmittelsicherheit. - Weitere Durchsicht der slowenischen Rechtsvorschriften in den nicht harmonisierten Bereichen um sicherzustellen, dass diese Vorschriften mit den Artikeln 28, 29 und 30 des Vertrags im Einklang stehen, und Vervollständigung der Verwaltungsregelungen für die künftige Überwachung in diesem Bereich. - Stärkung des Amtes für öffentliches Auftragswesen und der Staatlichen Kontrollkommission, um die Transparenz der Entscheidungen im Bereich der öffentlichen Auftragsvergabe zu erhöhen. Freizügigkeit - Abschluss der Angleichung der Rechtsvorschriften über die gegenseitige Anerkennung beruflicher Befähigungsnachweise und Diplome und Weiterentwicklung der erforderlichen Verwaltungsstrukturen sowie der Programme im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung. - Im Hinblick auf die vor der Harmonisierung erworbenen beruflichen Befähigungsnachweise sollte sich Slowenien vorrangig darum bemühen sicherzustellen, dass alle slowenischen Berufsangehörigen ab dem Beitritt die in den einschlägigen Richtlinien niedergelegten Anforderungen erfuellen. - Weitere Stärkung der Verwaltungsstrukturen zur Koordinierung der Maßnahmen im Bereich der sozialen Sicherheit. Freier Dienstleistungsverkehr - Stärkung der Aufsicht über die Finanzdienstleistungen. - Abschluss der Rechtsangleichung im Bereich der Investmentdienstleistungen. Freier Kapitalverkehr - Aufhebung der noch bestehenden Beschränkungen für kurzfristige Kapitalbewegungen, um die Liberalisierung des Kapitalverkehrs abzuschließen. - Sicherstellen, dass die Empfehlungen der Arbeitsgruppe "Finanzielle Maßnahmen gegen die Geldwäsche" (Financial Action Task Force) beachtet werden. - Vollständige Angleichung der Rechtsvorschriften an die Zweite Richtlinie gegen Geldwäsche. Gesellschaftsrecht - Weiterhin Durchsetzung der Rechtsvorschriften über geistiges und gewerbliches Eigentum und Intensivierung des Kampfes gegen Nachahmungen und Produkt- und Dienstleistungspiraterie insbesondere durch die Verbesserung der Grenzkontrollen und der Koordination zwischen den Vollzugsbehörden und Intensivierung der Schulungsmaßnahmen für die Mitarbeiter der Vollzugsbehörden einschließlich Richtern und Staatsanwälten. Wettbewerbspolitik - Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Umsetzung der Kontrolle staatlicher Beihilfen insbesondere durch Schaffung von mehr Transparenz bei den Tätigkeiten der slowenischen Entwicklungsgesellschaft und durch Aufhebung des im Gesetz über Wirtschaftszonen vorgesehenen Kriteriums, das Steuerermäßigungen von einer bestimmten Ausfuhrleistung abhängig macht. - Gewährleistung der uneingeschränkten Durchsetzung der Regeln; besseres Vertrautmachen aller Marktteilnehmer und Beihilfegeber mit den geltenden Regeln; Stärkung der Verwaltungskapazität der Wettbewerbsbehörde und Intensivierung der Schulung des Justizpersonals in alle Bereichen der Wettbewerbspolitik. Landwirtschaft - Stärkung der erforderlichen Verwaltungsstrukturen zur Ausarbeitung, Umsetzung, Verwaltung, Überwachung, Kontrolle und Bewertung der aus Gemeinschaftsmitteln finanzierten Programme zur Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums. - Weiterer Ausbau der Kapazitäten der Landwirtschafsbehörden und Vollendung der Vorbereitungen für die Durchsetzung und effektive Anwendung der Verwaltungsmechanismen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP), insbesondere des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems und der Zahlstelle für die Abwicklung der GAP-Ausgaben, sowie für die Anwendung und Durchsetzung der Rechtsvorschriften im Veterinär- und Pflanzenschutzbereich und im Bereich der Lebensmittelsicherheit. - Fortsetzung der Rechtsangleichung im Veterinär- und Pflanzenschutzbereich, insbesondere Vervollständigung des veterinär- und pflanzenschutzrechtlichen Kontrollsystems vor allem an den künftigen Außengrenzen; weitere Umsetzung des Qualitätskontrollsystems; Vervollständigung des Systems der Kennzeichnung von Tieren; Fortsetzung der Rechtsangleichung im Bereich des Tierschutzes und der Behandlung tierischer Abfälle; Modernisierung der Programme zur Rückstandskontrolle und Zoonosenbekämpfung in Fleisch- und Milchbetrieben. - Vollständige Umsetzung der Rechtsvorschriften über transmissible spongiforme Enzephalopathien, Pflanzenpässe, maximal zulässige Rückstände und tierische Ernährung sowie Anwendung und Durchsetzung dieser Rechtsvorschriften in Übereinstimmung mit dem Besitzstand, wozu auch Untersuchungen auf Tierseuchen, insbesondere transmissible spongiforme Enzephalopathien, gehören. - Fortsetzung der allgemeinen Modernisierung der Lebensmittelverarbeitungsbetriebe mit Blick auf die Anpassung an die Lebensmittelsicherheitsstandards der Gemeinschaft insbesondere im Milch- und Fleischsektor und Verstärkung der Marktüberwachung für Lebensmittel. Verkehrspolitik - Abschluss der Rechtsangleichung auf dem Gebiet des Eisenbahnverkehrs mit Blick auf die Umsetzung des revidierten Besitzstands in diesem Bereich und Ausbau der Verwaltungskapazität im Land- und Luftverkehr. Steuern - Abschluss der Rechtsangleichung unter besonderer Berücksichtigung der Mehrwertsteuervorschriften (einschließlich eines Übergangsmehrwertsteuersystems) und der Verbrauchsteuervorschriften. - Gewährleistung der Übereinstimmung der derzeitigen und der künftigen Rechtsvorschriften mit den im Verhaltenskodex für die Unternehmensbesteuerung verankerten Grundsätzen. - Stärkung der Verwaltungskapazität und der Kontrollverfahren sowie Verbesserung der Verwaltungszusammenarbeit und der gegenseitigen Amtshilfe, damit der Besitzstand umgesetzt werden kann. - Besonders dringender Handlungsbedarf: Weitere Entwicklung von IT-Systemen für den elektronischen Datenaustausch mit der Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten. - Umsetzung der Richtlinie über das allgemeine System, den Besitz, die Beförderung und die Kontrolle verbrauchsteuerpflichtiger Waren. Sozialpolitik und Beschäftigung - Weitere Unterstützung der Bemühungen der Sozialpartner um Ausbau ihrer Kapazitäten mit Blick auf deren künftige Rolle bei der Festlegung und Umsetzung der Beschäftigungs- und Sozialpolitik der Gemeinschaft einschließlich des Europäischen Sozialfonds, wobei insbesondere der autonome zweiseitige soziale Dialog zum Tragen kommen sollte. - Abschluss der Rechtsangleichung und Gewährleistung der ordnungsgemäßen Umsetzung der gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften insbesondere im Bereich Arbeitsrecht sowie Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz; Stärkung der zuständigen Verwaltungs- und Vollzugsbehörden einschließlich der Gewerbeaufsichtsämter; Annahme von Rechtsvorschriften zur Bekämpfung der Diskriminierung und Festlegung eines Zeitplans für ihre Umsetzung. - Abschluss der Rechtsangleichung im Bereich der öffentlichen Gesundheit und weiterhin Konzipierung und Durchführung von Maßnahmen in Bezug auf die Überwachung und die Bekämpfung übertragbarer Krankheiten sowie auf die Gesundheitsberichterstattung und -aufklärung. - Ausarbeitung einer nationalen Strategie (einschließlich Datenerhebung) mit Blick auf die spätere Beteiligung an der europäischen Strategie zur sozialen Eingliederung. Energie - Umsetzung der Empfehlungen im Bericht des Rates über die "nukleare Sicherheit im Rahmen der Erweiterung" unter gebührender Berücksichtigung der im Bericht ausgewiesenen Prioritäten. - Weiterhin Gewährleistung eines hohen Maßes an nuklearer Sicherheit im Kernkraftwerk Krsko. - Fortführung der Vorbereitungen auf den Energiebinnenmarkt im Gas- und Elektrizitätsbereich einschließlich der Beseitigung der verbliebenen Preisverzerrungen und der Stärkung der Regulierungsbehörde. - Weitere Fortschritte bei der Anlage von Vorräten für 90 Tage einschließlich der erforderlichen Investitionen. - Weitere Verbesserung der Energieeffizienz und Förderung der Nutzung erneuerbarer Energiequellen einschließlich des Ausbaus der zuständigen Institutionen in diesem Bereich. Telekommunikation und Informationstechnologien/Kultur und audiovisuelle Medien - Besonders dringender Handlungsbedarf: Konsolidierung der neu gegründeten Telekommunikations- und Rundfunkbehörde. Regionalpolitik und Koordinierung der strukturpolitischen Instrumente - Besonders dringender Handlungsbedarf: Einführung einer Verwaltungsgliederung, die die wirksame Umsetzung der Strukturfondsverordnungen ermöglicht. - Klare Zuständigkeitsabgrenzung hinsichtlich der Verwaltung der Strukturfonds und des Kohäsionsfonds, Verbesserung der Verwaltungskapazität der an der Durchführung der Fonds beteiligten Einrichtungen (insbesondere der Verwaltungs- und Zahlstellen), vor allem durch Einstellung von Personal und Schulungsmaßnahmen; Gewährleistung einer effizienten interministeriellen Koordination. - Ausarbeitung eines kohärenten Entwicklungsplans im Einklang mit den Strukturfondsverordnungen und Festlegung der Umsetzungsstrukturen für den endgültigen Plan. - Aufbau der erforderlichen Begleitungs- und Bewertungssysteme für die Strukturfonds, insbesondere für die Ex-ante-Bewertung und für die Sammlung und die Aufbereitung der einschlägigen statistischen Daten und Indikatoren. - Angleichung an die spezifischen Bestimmungen über Finanzmanagement und -kontrolle bei den Strukturfonds und dem Kohäsionsfonds im Rahmen der einschlägigen Gemeinschaftsverordnungen. - Maßnahmen zur technischen Vorbereitung von Projekten, die im Rahmen der Strukturfonds und des Kohäsionsfonds förderwürdig sind ("Projektpipeline"). Umweltschutz - Abschluss der Übernahme des Besitzstands insbesondere in folgenden Bereichen: Luftqualität, Abfall und Wasserqualität (durch Verabschiedung eines neuen Wassergesetzes und entsprechender Durchführungsbestimmungen), Naturschutz, Bekämpfung der Umweltverschmutzung und Risikomanagement in der Industrie, genetisch veränderte Organismen und Strahlenschutz, und Gewährleistung der Umsetzung. - Weitere Stärkung der Verwaltungskapazität insbesondere der lokalen Strukturen und der Institutionen, die für die Um- und Durchsetzung der Rechtsvorschriften über Chemikalien zuständig sind. - Weitere Berücksichtigung der Umweltschutzvorschriften bei der Formulierung und Umsetzung aller anderen sektoralen Politiken, um die nachhaltige Entwicklung zu fördern. Verbraucher- und Gesundheitsschutz - Fortsetzung der Rechtsangleichung und Stärkung der Marktüberwachungs- und Durchsetzungsbehörden. Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz und Inneres - Gewährleistung der ordnungsgemäßen Umsetzung des Schengen-Aktionsplans. - Weitere Vorbereitung auf die künftige Beteiligung am Schengener Informationssystem durch den Aufbau nationaler Datenbanken und Register. - Weitere Bemühungen zur Verbesserung der Grenzkontrollen insbesondere an der künftigen Außengrenze der Union durch Bereitstellung von genügend Personal, Schulungsangeboten und Ausrüstung. - Besonders dringender Handlungsbedarf: Wirksame Durchsetzung der neuen Asylvorschriften einschließlich der Annahme der noch ausstehenden Durchführungsbestimmungen; Verbesserung der Kapazitäten im Bereich der Bearbeitung von Asylanträgen; räumliche Trennung des Asylbewerberheims und des Ausländerzentrums sowie Verbesserung der Unterbringungsbedingungen in beiden Einrichtungen. - Verstärkte Bekämpfung der organisierten Kriminalität, unter anderem durch die Stärkung der Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Vollzugsbehörden. - Fortführung der Maßnahmen zur Bekämpfung der illegalen Einwanderung und weitere Angleichung der Rechtsvorschriften im Bereich Migration an den Besitzstand. - Ergreifen der erforderlichen Maßnahmen, um die Anwendung der Gemeinschaftsinstrumente im Bereich der justiziellen Zusammenarbeit in Zivilsachen sicherzustellen. Zollunion - Besonders dringender Handlungsbedarf: Weiterhin Umsetzung der IT-Strategie der slowenischen Zollverwaltung und Entwicklung von IT-Systemen für den elektronischen Datenaustausch zwischen der Gemeinschaft und Slowenien. Auswärtige Angelegenheiten - Ergreifen der erforderlichen Maßnahmen um sicherzustellen, dass alle internationalen Übereinkommen und Abkommen, die mit dem Besitzstand unvereinbar sind, vor dem Beitritt neu verhandelt oder gekündigt werden. Finanzkontrolle - Benennung einer Kontaktstelle für den Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft und effektive Aufnahme der Zusammenarbeit mit OLAF über diese Kontaktstelle. - Stärkung der Koordinierungsfunktion des Finanzministeriums im Bereich des Finanzmanagements und der Finanzkontrolle sowie der dezentralen internen Auditdienste durch angemessene Personalausstattung. - Weiterentwicklung der Konzepte für die öffentliche interne Finanzkontrolle (Rechenschaftspflicht der mittelbewirtschaftenden Stellen und systemgestützte Audits) und Änderung der einschlägigen Rechtsvorschriften. - Abschluss der Einrichtung interner Auditdienste in den Fachministerien nach einem harmonisierten Konzept und Stärkung ihrer Unabhängigkeit. - Fortsetzung der Bemühungen zur Gewährleistung der ordnungsgemäßen Verwendung, Kontrolle, Überwachung und Bewertung der Heranführungshilfe der Gemeinschaft als wichtiger Indikator für die Fähigkeit Sloweniens, den Besitzstand im Bereich der Finanzkontrolle umzusetzen. 5. Programmierung Im Zeitraum 2000-2006 umfasst die Finanzhilfe für Slowenien zur Unterstützung der Beitrittsvorbereitung neben PHARE auch das Instrument SAPARD für die Bereiche Landwirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raums (Verordnung (EG) Nr. 1268/1999 des Rates, ABl. L 161 vom 26.6.1999, S. 87) sowie das strukturpolitische Instrument ISPA zur Förderung von Infrastrukturprojekten in den Bereichen Umwelt und Verkehr, mit dem in der Zeit vor dem Beitritt vorrangig ähnliche Maßnahmen finanziert werden wie im Rahmen des Kohäsionsfonds (Verordnung (EG) Nr. 1267/1999 des Rates, ABl. L 161 vom 26.6.1999, S. 73). Aus diesen nationalen Zuweisungen kann Slowenien auch zum Teil seine Mitwirkung an Gemeinschaftsprogrammen einschließlich der Rahmenprogramme für Forschung und technologische Entwicklung und der Programme in den Bereichen Bildung und Unternehmen finanzieren. Außerdem hat Slowenien Zugang zu Finanzmitteln aus Mehrländerprogrammen und horizontalen Programmen mit direktem Bezug zum Besitzstand. Investitionsprojekte sind grundsätzlich von den Bewerberländern mitzufinanzieren. Seit 1998 arbeitet die Kommission mit der Europäischen Investitionsbank und den internationalen Finanzinstitutionen - vor allem der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung und der Weltbank - zusammen, um die Kofinanzierung von Projekten im Bereich der Beitrittsprioritäten zu erleichtern. 6. Konditionalität Die Gemeinschaft macht die Finanzierung von Projekten zur Beitrittsvorbereitung aus Mitteln der Instrumente PHARE, ISPA und SAPARD davon abhängig, dass Slowenien seinen Verpflichtungen aus dem Europa-Abkommen nachkommt, weitere Anstrengungen zur Erfuellung der Kopenhagener Kriterien unternimmt und vor allem Fortschritte bei der Verwirklichung der spezifischen prioritären Ziele dieser überarbeiteten Beitrittspartnerschaft erzielt. Bei Nichterfuellung dieser allgemeinen Bedingungen könnte der Rat die Aussetzung der Finanzhilfe gemäß Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 622/98 beschließen. 7. Überwachung Die Umsetzung der Beitrittspartnerschaft wird im Rahmen des Europa-Abkommens überwacht. Wie der Europäische Rat von Luxemburg betonte, ist es wichtig, dass die Organe des Europa-Abkommens auch weiterhin den Rahmen bilden, in dem die Übernahme und Umsetzung des Besitzstands überprüft werden kann. Die einzelnen Kapitel der Beitrittspartnerschaft werden in den jeweiligen Unterausschüssen behandelt. Der Assoziationsausschuss erörtert die allgemeine Entwicklung, die Fortschritte und Schwierigkeiten bei der Verwirklichung der Prioritäten und Zwischenziele der Beitrittspartnerschaft und spezifische Fragen, die die Unterausschüsse an ihn verweisen. Der PHARE-Verwaltungsausschuss sorgt gemäß der Verordnung zur Koordinierung der Hilfe für die beitrittswilligen Länder (Verordnung (EG) Nr. 1266/1999 des Rates; ABl. L 161 vom 26.6.1999, S. 68) dafür, dass die Maßnahmen, die im Rahmen der drei Instrumente zur Beitrittsvorbereitung - PHARE, ISPA und SAPARD - finanziert werden, untereinander und mit den Beitrittspartnerschaften vereinbar sind. Gemäß Artikel 2 der Verordnung (EG) Nr. 622/98 wird die Beitrittspartnerschaft bei Bedarf erneut geändert. (1) Es gilt die seit dem Regelmäßigen Bericht 2000 übliche Gliederung.