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10.11.2010 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 292/39 |
BESCHLUSS 2010/677/GASP DES RATES
vom 8. November 2010
zur Aufhebung des Gemeinsamen Standpunkts 98/409/GASP betreffend Sierra Leone
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,
in Erwägung nachstehender Gründe:
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(1) |
Der Rat hat am 29. Juni 1998 den Gemeinsamen Standpunkt 98/409/GASP betreffend Sierra Leone (1) angenommen, um die mit der Resolution 171 (1998) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen (im Folgenden „Sicherheitsrat“) verhängten Maßnahmen durchzuführen. |
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(2) |
Der Rat hat am 28. Januar 2008 den Gemeinsamen Standpunkt 2008/81/GASP zur Änderung des Gemeinsamen Standpunkts 98/409/GASP (2) angenommen, um die Maßnahmen durchzuführen, die mit der Resolution 793 (2007) des Sicherheitsrats verhängt worden waren und die eine Ausnahme von den Maßnahmen nach Absatz 5 der Resolution 171 (1998) des Sicherheitsrats vorsah. |
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(3) |
Der Sicherheitsrat hat am 29. September 2010 die Resolution 1940 (2010) angenommen, mit der die Resolution 171 (1998) des Sicherheitsrats aufgehoben wurde. |
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(4) |
Der Gemeinsame Standpunkt 98/409/GASP sollte daher aufgehoben werden — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Der Gemeinsame Standpunkt 98/409/GASP wird aufgehoben.
Artikel 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Geschehen zu Brüssel am 8. November 2010.
Im Namen des Rates
Der Präsident
M. WATHELET