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31.10.2015 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 287/67 |
BESCHLUSS (GASP) 2015/1965 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES
vom 27. Oktober 2015
über die Annahme des Beitrags der Schweiz zur Beratenden Mission der Europäischen Union für eine Reform des zivilen Sicherheitssektors in der Ukraine (EUAM Ukraine) (EUAM Ukraine/4/2015)
DAS POLITISCHE UND SICHERHEITSPOLITISCHE KOMITEE —
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 38 Absatz 3,
gestützt auf den Beschluss 2014/486/GASP des Rates vom 22. Juli 2014 über die Beratende Mission der Europäischen Union für eine Reform des zivilen Sicherheitssektors in der Ukraine (EUAM Ukraine) (1),
in Erwägung nachstehender Gründe:
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(1) |
Gemäß Artikel 10 Absatz 3 des Beschlusses 2014/486/GASP hat der Rat das Politische und Sicherheitspolitische Komitee (PSK) ermächtigt, die entsprechenden Beschlüsse über die Annahme der vorgeschlagenen Beiträge von Drittstaaten zur EUAM Ukraine zu fassen. |
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(2) |
Der Zivile Operationskommandeur hat dem PSK empfohlen, den vorgeschlagenen Beitrag der Schweiz zur EUAM Ukraine anzunehmen und ihn als erheblich zu betrachten. |
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(3) |
Die Schweiz sollte von Finanzbeiträgen zum Verwaltungshaushalt der EUAM Ukraine befreit werden — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Beiträge von Drittstaaten
(1) Der Beitrag der Schweiz zur EUAM Ukraine wird angenommen und als erheblich betrachtet.
(2) Die Schweiz wird von Finanzbeiträgen zum Verwaltungshaushalt der EUAM Ukraine befreit.
Artikel 2
Inkrafttreten
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Geschehen zu Brüssel am 27. Oktober 2015.
Im Namen des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees
Der Vorsitzende
W. STEVENS