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Amtsblatt |
DE Reihe C |
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C/2024/4521 |
16.7.2024 |
BESCHLUSS DES PRÄSIDIUMS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
vom 15. Juli 2024
zur Änderung der Durchführungsbestimmungen zum Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments
(C/2024/4521)
DAS PRÄSIDIUM DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS,
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 223 Absatz 2,
gestützt auf das Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments (1),
gestützt auf Artikel 25 der Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments,
in Erwägung nachstehender Gründe:
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(1) |
Gemäß Artikel 73 Absatz 2 der Durchführungsbestimmungen zum Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments (2) („Durchführungsbestimmungen“) wird der monatliche Höchstbetrag der im Zusammenhang mit parlamentarischer Assistenz übernommenen Personalkosten gemäß Artikel 29 Absatz 4 der Durchführungsbestimmungen bei Bedarf jährlich vom Präsidium auf der Grundlage des gemeinsamen Index angepasst, der von Eurostat gemäß Artikel 65 und Anhang XI des Statuts der Beamten der Europäischen Union und der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Union („Statut“), festgelegt durch die Verordnung (EWG, Euratom, EGKS) Nr. 259/68 des Rates (3), zur Messung der Änderung der Lebenshaltungskosten der Beamtinnen und Beamten der Union aufgestellt wird („gemeinsamer Index“). Diese Indexierung wird vom Präsidium in der Regel im Dezember beschlossen und erfolgt rückwirkend ab dem Monat Juli des vom Index betroffenen Jahres. Aufgrund der außergewöhnlichen Inflation in den letzten Jahren war jedoch eine zwischenzeitliche Anpassung erforderlich. |
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(2) |
Gemäß den genannten Bestimmungen des Statuts liegt die Sensibilitätsschwelle für eine zwischenzeitliche Aktualisierung der Dienstbezüge von Beamtinnen und Beamten der EU bei einem Inflationsanstieg von mindestens ±3,0 % für den Sechsmonatszeitraum vom 1. Juli bis 1. Januar. Der von Eurostat für den Zeitraum vom 1. Juli 2023 bis 1. Januar 2024 aufgestellte gemeinsame Index betrug 103,0 (+3,0 %). Da diese Veränderung dem Schwellenwert von 3 % entsprach, war folglich eine allgemeine zwischenzeitliche Aktualisierung der nominalen Dienstbezüge der Beamtinnen und Beamten der EU ab dem 1. Januar 2024 erforderlich. |
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(3) |
Diese Aktualisierung betrifft auch die Gehälter der akkreditierten parlamentarischen Assistentinnen und Assistenten (APA) von Mitgliedern, die unter das Statut fallen. Da die Gehälter der APA aus den Mitteln der Mitglieder für die Ausgaben für parlamentarische Assistenz gezahlt werden, mussten diese Mittel entsprechend angepasst werden. |
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(4) |
Die Kommission hat den Anpassungssatz für den Zeitraum Januar bis Juni 2024 auf +3,0 % festgesetzt. Infolgedessen wurde der monatliche Höchstbetrag, der für Ausgaben für parlamentarische Assistenz übernommen werden kann, mit Beschluss des Präsidiums vom 24. Juni 2024 (4) mit Wirkung zum 1. Januar 2024 auf 29 557 EUR angehoben, und der Beschluss des Präsidiums des Europäischen Parlaments vom 19. Mai und 9. Juli 2008 mit Durchführungsbestimmungen zum Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments (5) (im Folgenden der „vorherige Beschluss des Präsidiums“), der zu jenem Zeitpunkt in Kraft war, wurde entsprechend geändert. |
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(5) |
Da diese Durchführungsbestimmungen am 16. Juli 2024 in Kraft treten und den vorherigen Beschluss des Präsidiums aufheben, sollten sie daher entsprechend geändert werden, und der monatliche Höchstbetrag, der für Ausgaben für parlamentarische Assistenz übernommen werden kann, sollte mit Wirkung vom 16. Juli 2024 auf 29 557 EUR angehoben werden. |
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(6) |
Darüber hinaus hat das Parlament mit seinen Beschlüssen vom 13. September 2023 (6), 10. April 2024 (7) und 24. April 2024 (8) seine Geschäftsordnung geändert, um die Integrität, Unabhängigkeit und Rechenschaftspflicht zu stärken und die Parlamentsreform „Parlament 2024“ umzusetzen. Diese Beschlüsse hatten unter anderem eine Anpassung der Nummerierung der meisten Bestimmungen seiner Geschäftsordnung zur Folge. Die Durchführungsbestimmungen sollten daher geändert werden, um dieser geänderten Nummerierung Rechnung zu tragen. |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Die Durchführungsbestimmungen werden wie folgt geändert:
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(1) |
Artikel 28 wird wie folgt geändert:
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(2) |
Artikel 29 Absatz 4 erhält folgende Fassung: „4. Der monatliche Höchstbetrag, der für sämtliche in Artikel 30 genannten persönlichen Mitarbeiter übernommen werden kann, beträgt mit Wirkung vom 1. Januar 202429 557 EUR.“ |
Artikel 2
Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Dieser Beschluss gilt ab dem 16. Juli 2024.
(1) Beschluss 2005/684/EG, Euratom des Europäischen Parlaments vom 28. September 2005 zur Annahme des Abgeordnetenstatuts des Europäischen Parlaments (ABl. L 262 vom 7.10.2005, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2005/684/oj).
(2) Beschluss des Präsidiums vom 11. September 2023 mit Durchführungsbestimmungen zum Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments und zur Aufhebung des Beschlusses des Präsidiums vom 19. Mai und 9. Juli 2008 (ABl. C, C/2024/2814, 26.4.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/2814/oj).
(3) ABl. L 56 vom 4.3.1968, S. 1.
(4) ABl. C, C/2024/4279, 1.7.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/4279/oj.
(5) Beschluss des Präsidiums des Europäischen Parlaments vom 19. Mai und 9. Juli 2008 mit Durchführungsbestimmungen zum Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments (ABl. C 159 vom 13.7.2009, S. 1).
(6) Beschluss des Europäischen Parlaments vom 13. September 2023 über Änderungen der Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments zur Stärkung von Integrität, Unabhängigkeit und Rechenschaftspflicht (2023/2095(REG), ABl. C, C/2024/1770, 22.3.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/1770/oj).
(7) Beschluss des Europäischen Parlaments vom 10. April 2024 über Änderungen der Geschäftsordnung des Parlaments zur Umsetzung der Parlamentsreform „Parlament 2024“ (2024/2000(REG)) (noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht).
(8) Beschluss des Europäischen Parlaments vom 24. April 2024 über Änderungen der Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments bezüglich der Schulungen zur Prävention von Konflikten und Belästigung am Arbeitsplatz und zur guten Büroverwaltung (2024/2006(REG)) (noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht).
ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/4521/oj
ISSN 1977-088X (electronic edition)