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Amtsblatt |
DE Reihe L |
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2025/1970 |
30.9.2025 |
BESCHLUSS (EU) 2025/1970 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK
vom 23. September 2025
zur Änderung des Beschlusses (EU) 2022/911 zu den TARGET-EZB-Bedingungen (EZB/2022/22) (EZB/2025/32)
DAS DIREKTORIUM DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 127 Absatz 2 vierter Gedankenstrich,
gestützt auf die Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank, insbesondere auf Artikel 3.1 vierter Gedankenstrich und Artikel 22 in Verbindung mit Artikel 17,
in Erwägung nachstehender Gründe:
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(1) |
Am 11. Juni 2021 hat der EZB-Rat die Einführung einer Funktionalität für währungsübergreifende Abwicklungen im Rahmen des Systems TARGET Instant Payment Settlement (TIPS) gebilligt. In der Folge hat der EZB-Rat am 31. Juli 2025 die Leitlinie (EU) 2025/1889 der Europäischen Zentralbank (EZB/2025/28) (1) erlassen, mit der eine spezielle währungsübergreifende Überweisungsfazilität im Rahmen von TIPS eingeführt wird, die sogenannte „One-Leg Out“-Überweisungsfazilität (OLO). Diese Fazilität ermöglicht die Versendung und den Empfang von Zahlungen in andere kompatible Zahlungssysteme oder aus anderen kompatiblen Zahlungssystemen in anderen Ländern oder Währungsgebieten, wobei die bestehende Funktionalität für die auf Euro lautende Teilzahlung dieser Transaktionen genutzt wird. |
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(2) |
In der Leitlinie (EU) 2025/1889 (EZB/2025/28) wird die Verfügbarkeit dieser Funktionalität für währungsübergreifende Abwicklungen im Rahmen von TIPS auch in der allgemeinen Beschreibung von TARGET-Diensten berücksichtigt und bestimmte andere Aspekte der Leitlinie (EU) 2022/912 der Europäischen Zentralbank (EZB/2022/8) (2) werden präzisiert und aktualisiert. |
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(3) |
TIPS-DCA-Kontoinhaber und Inhaber eines technischen TIPS-Nebensystemkontos werden die Option haben, die währungsübergreifende Abwicklungsfunktion zu nutzen und somit TIPS-OLO-Überweisungsaufträge anzunehmen. |
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(4) |
Änderungen der Leitlinie (EU) 2022/912 (EZB/2022/8), welche die Bedingungen von TARGET-EZB betreffen, sollten sich im Beschluss (EU) 2022/911 der Europäischen Zentralbank (EZB/2022/22) (3) widerspiegeln. |
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(5) |
Daher sollte der Beschluss (EU) 2022/911 (EZB/2022/22) entsprechend geändert werden — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Änderungen
Anhang I des Beschlusses (EU) 2022/911 (EZB/2022/22) wird nach Maßgabe des Anhangs des vorliegenden Beschlusses geändert.
Artikel 2
Inkrafttreten
1. Dieser Beschluss tritt am vierten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
2. Er gilt ab dem 6. Oktober 2025.
Geschehen zu Frankfurt am Main am 23. September 2025.
Die Präsidentin der EZB
Christine LAGARDE
(1) Leitlinie (EU) 2025/1889 der Europäischen Zentralbank vom 31. Juli 2025 zur Änderung der Leitlinie (EU) 2022/912 über ein transeuropäisches automatisiertes Echtzeit-Brutto-Express-Zahlungsverkehrssystem (TARGET) der neuen Generation (EZB/2022/8) (EZB/2025/28) (ABl. L, 2025/1889, 19.9.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/guideline/2025/1889/oj).
(2) Leitlinie (EU) 2022/912 der Europäischen Zentralbank vom 24. Februar 2022 über ein transeuropäisches automatisiertes Echtzeit-Brutto-Express-Zahlungsverkehrssystem (TARGET) der neuen Generation und zur Aufhebung der Leitlinie EZB/2012/27 (EZB/2022/8) (ABl. L 163 vom 17.6.2022, S. 84, ELI: http://data.europa.eu/eli/guideline/2022/912/oj).
(3) Beschluss (EU) 2022/911 der Europäischen Zentralbank vom 19. April 2022 zu den TARGET-EZB-Bedingungen und zur Aufhebung des Beschlusses EZB/2007/7 (EZB/2022/22) (ABl. L 163 vom 17.6.2022, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2022/911/oj).
ANHANG
Anhang I des Beschlusses (EU) 2022/911 (EZB/2022/22) wird wie folgt geändert:
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1. |
Teil I wird wie folgt geändert:
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2. |
Teil V wird wie folgt geändert:
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3. |
Teil VII wird wie folgt geändert:
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4. |
Anlage I wird wie folgt geändert:
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5. |
Anlage IV erhält folgende Fassung In Abschnitt 2.3 („Contingency processing“) wird folgender Buchstabe c iii) eingefügt:
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6. |
Anlage VI wird wie folgt geändert:
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ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2025/1970/oj
ISSN 1977-0642 (electronic edition)