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Amtsblatt |
DE Reihe L |
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2025/155 |
28.1.2025 |
BESCHLUSS (GASP) 2025/155 DES RATES
vom 27. Januar 2025
zur Änderung des Beschlusses 2011/72/GASP über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen angesichts der Lage in Tunesien
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,
auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
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(1) |
Der Rat hat am 31. Januar 2011 den Beschluss 2011/72/GASP (1) angenommen. |
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(2) |
Auf der Grundlage einer Überprüfung des Beschlusses 2011/72/GASP sollten die darin enthaltenen restriktiven Maßnahmen bis zum 31. Januar 2026 verlängert werden. |
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(3) |
Der Beschluss 2011/72/GASP sollte daher entsprechend geändert werden — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Artikel 5 Absatz 1 des Beschlusses 2011/72/GASP erhält folgende Fassung:
„1. Dieser Beschluss gilt bis zum 31. Januar 2026.“
Artikel 2
Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Geschehen zu Brüssel am 27. Januar 2025.
Im Namen des Rates
Die Präsidentin
K. KALLAS
(1) Beschluss 2011/72/GASP des Rates vom 31. Januar 2011 über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen angesichts der Lage in Tunesien (ABl. L 28 vom 2.2.2011, S. 62, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2011/72(1)/oj).
ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2025/155/oj
ISSN 1977-0642 (electronic edition)