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Amtsblatt
der Europäischen Union

DE

Reihe L


2026/1719

14.7.2026

BESCHLUSS (GASP) 2026/1719 DES RATES

vom 13. Juli 2026

zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2025/2377 über eine Unterstützungsmaßnahme im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität zur Unterstützung der Streitkräfte der Demokratischen Republik Kongo

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 28 Absatz 1 und Artikel 41 Absatz 2,

auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Der Rat hat am 24. November 2025 den Beschluss (GASP) 2025/2377 (1) angenommen, mit dem eine Unterstützungsmaßnahme im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität (im Folgenden „EFF“) zur Unterstützung der Streitkräfte der Demokratischen Republik Kongo eingerichtet wurde.

(2)

Die Mittelverwaltung dieser Unterstützungsmaßnahme sollte von direkter zu indirekter Mittelverwaltung geändert werden, da der durchführende Akteur nun die erforderlichen Bedingungen erfüllt.

(3)

Der Beschluss (GASP) 2025/2377 sollte daher entsprechend geändert werden —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Änderung des Beschlusses (GASP) 2025/2377

Artikel 4 Absatz 2 des Beschlusses (GASP) 2025/2377 erhält folgende Fassung:

„(2)   Die Durchführung der in Artikel 1 Absatz 3 dieses Beschlusses genannten Tätigkeiten erfolgt durch Économat des Armées.“

Artikel 2

Inkrafttreten

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 13. Juli 2026.

Im Namen des Rates

Die Präsidentin

K. KALLAS


(1)  Beschluss (GASP) 2025/2377 des Rates vom 24. November 2025 über eine Unterstützungsmaßnahme im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität zur Unterstützung der Streitkräfte der Demokratischen Republik Kongo (ABl. L, 2025/2377, 25.11.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2025/2377/oj).


ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2026/1719/oj

ISSN 1977-0642 (electronic edition)