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Amtsblatt |
DE Reihe L |
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2026/1719 |
14.7.2026 |
BESCHLUSS (GASP) 2026/1719 DES RATES
vom 13. Juli 2026
zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2025/2377 über eine Unterstützungsmaßnahme im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität zur Unterstützung der Streitkräfte der Demokratischen Republik Kongo
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 28 Absatz 1 und Artikel 41 Absatz 2,
auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
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(1) |
Der Rat hat am 24. November 2025 den Beschluss (GASP) 2025/2377 (1) angenommen, mit dem eine Unterstützungsmaßnahme im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität (im Folgenden „EFF“) zur Unterstützung der Streitkräfte der Demokratischen Republik Kongo eingerichtet wurde. |
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(2) |
Die Mittelverwaltung dieser Unterstützungsmaßnahme sollte von direkter zu indirekter Mittelverwaltung geändert werden, da der durchführende Akteur nun die erforderlichen Bedingungen erfüllt. |
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(3) |
Der Beschluss (GASP) 2025/2377 sollte daher entsprechend geändert werden — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Änderung des Beschlusses (GASP) 2025/2377
Artikel 4 Absatz 2 des Beschlusses (GASP) 2025/2377 erhält folgende Fassung:
„(2) Die Durchführung der in Artikel 1 Absatz 3 dieses Beschlusses genannten Tätigkeiten erfolgt durch Économat des Armées.“
Artikel 2
Inkrafttreten
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Geschehen zu Brüssel am 13. Juli 2026.
Im Namen des Rates
Die Präsidentin
K. KALLAS
(1) Beschluss (GASP) 2025/2377 des Rates vom 24. November 2025 über eine Unterstützungsmaßnahme im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität zur Unterstützung der Streitkräfte der Demokratischen Republik Kongo (ABl. L, 2025/2377, 25.11.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2025/2377/oj).
ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2026/1719/oj
ISSN 1977-0642 (electronic edition)