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24.6.2022 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 167/95 |
BESCHLUSS (EU) 2022/982 DES RATES
vom 16. Juni 2022
über die Vorlage — im Namen der Europäischen Union — von Vorschlägen zur Änderung der Anhänge I und II des Übereinkommens über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten frei lebender Tiere und Pflanzen (CITES) im Hinblick auf die 19. Konferenz der Vertragsparteien des CITES und zur Aufnahme einer Art in Anhang III des CITES
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 192 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 218 Absatz 9,
auf Vorschlag der Europäischen Kommission,
in Erwägung nachstehender Gründe:
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(1) |
Das Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten frei lebender Tiere und Pflanzen (im Folgenden „CITES“) ist am 1. Juli 1975 in Kraft getreten. Die Union ist dem CITES mit dem Beschluss (EU) 2015/451 des Rates (1) beigetreten. |
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(2) |
Gemäß Artikel XI Absatz 3 des CITES kann die Konferenz der Vertragsparteien des CITES (CoP) unter anderem Beschlüsse zur Änderung der Anhänge I und II des CITES annehmen. |
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(3) |
Nach Artikel XVI des CITES kann jede Vertragspartei des CITES dem Sekretariat des CITES zusätzlich eine Liste der in Anhang III des CITES aufzunehmenden Arten unterbreiten, die sie als Arten bezeichnet, die in ihrem Hoheitsbereich einer besonderen Regelung unterliegen, um die Ausbeutung zu verhindern oder zu beschränken, und bei denen die Mitarbeit anderer Vertragsparteien bei der Kontrolle des Handels erforderlich ist. |
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(4) |
Auf ihrer 19. Tagung vom 14. bis 25. November 2022 wird die CoP über Vorschläge zur Änderung der Anhänge I und II des CITES beschließen. Die Vertragsparteien müssen diese Vorschläge bis spätestens zum 17. Juni 2022 beim Sekretariat des CITES vorlegen. Die Union kann als Vertragspartei des CITES solche Vorschläge einreichen. |
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(5) |
Die eingereichten Vorschläge, die von der CoP geprüft werden, stützen sich auf eine Expertenanalyse ihrer Vorzüge unter Berücksichtigung der im CITES festgelegten Kriterien und der besten verfügbaren wissenschaftlichen Erkenntnisse. Diese Erkenntnisse stützen die im vorliegenden Beschluss enthaltenen Vorschläge, die darauf abzielen, sicherzustellen, dass der Handel mit den betreffenden Arten deren Überleben in freier Wildbahn nicht gefährdet — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Im Hinblick auf die 19. Tagung der Konferenz der Vertragsparteien des Übereinkommens über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten frei lebender Tiere und Pflanzen (CITES) verfährt die Union wie folgt:
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Sie reicht die in Anhang I dieses Beschlusses enthaltenen Vorschläge zur Änderung der Anhänge I und II des CITES ein; |
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sie reicht die in Anhang II dieses Beschlusses enthaltenen Vorschläge zur Änderung des Anhangs II des CITES mit ein. |
Artikel 2
Die Union reicht zudem den Vorschlag zur Aufnahme der in Anhang III dieses Beschlusses enthaltenen Art in Anhang III des CITES ein.
Artikel 3
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Geschehen zu Luxemburg am 16. Juni 2022.
Im Namen des Rates
Der Präsident
O. DUSSOPT
(1) Beschluss (EU) 2015/451 des Rates vom 6. März 2015 über den Beitritt der Europäischen Union zum Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten frei lebender Tiere und Pflanzen (CITES) (ABl. L 75 vom 19.3.2015, S. 1).
ANHANG I
Änderungen der Anhänge I und II des CITES
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Taxonomische Gruppe |
Taxon (gemeinsprachliche Bezeichnung) |
Vorschlag |
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Reptilien |
Physignathus cocincinus (Grüne Wasseragame) |
Aufnahme in Anhang II |
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Cuora galbinifrons (Hinterindische Scharnierschildkröte) |
Übertragung von Anhang II nach Anhang I |
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Amphibien |
Laotriton laoensis (Laos-Warzenmolch) |
Aufnahme in Anhang II Mit einer jährlichen Nullquote (Herkunftscode W) für gewerbliche Zwecke |
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Agalychnis lemur (Lemur-Laubfrosch) |
Aufnahme in Anhang II Mit einer jährlichen Nullquote (Herkunftscode W) für gewerbliche Zwecke |
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Fische |
Alle Arten der Familie Sphyrnidae spp. (Hammerhaie), die noch nicht in Anlage II aufgenommen wurden |
Aufnahme in Anhang II |
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Wirbellose |
Thelenota ananas, T. anax, T. rubralineata (Seegurken) |
Aufnahme in Anhang II |
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Bäume |
Khaya spp. (Afrikanisches Mahagoni) Afrikanische Populationen |
Aufnahme in Anhang II mit Anmerkung #17 |
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Afzelia spp. (Edelkirsche) Afrikanische Populationen |
Aufnahme in Anhang II mit Anmerkung #17 |
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Dipteryx spp. |
Aufnahme in Anhang II mit Anmerkung #17 + Samen |
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Handroanthus spp. (Trompetenbaum); Tabebuia spp. und Roseodendron spp. |
Aufnahme in Anhang II mit Anmerkung #17 |
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Pterocarpus spp. (Padouk) Afrikanische Populationen |
Aufnahme in Anhang II mit Anmerkung #17 |
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Sonstige Pflanzen |
Rhodiola spp. |
Aufnahme in Anhang II mit Anmerkung #2 |
ANHANG II
Gemeinsam vorzulegende Änderung von Anhang II des CITES
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Vorgeschlagen von |
Taxonomische Gruppe |
Taxon (gemeinsprachliche Bezeichnung) |
Vorschlag |
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Panama |
Knorpelfische |
Carcharhinidae spp. Blauhaie |
Aufnahme in Anhang II |
ANHANG III
Vorschlag zur Änderung von Anhang III des CITES
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Caribena versicolor |
Anhang III |