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7.6.2016 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 149/6 |
BESCHLUSS (GASP) 2016/890 DES RATES
vom 6. Juni 2016
zur Änderung des Beschlusses 2014/219/GASP über die GSVP-Mission der Europäischen Union in Mali (EUCAP Sahel Mali)
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 28, Artikel 42 Absatz 4 und Artikel 43 Absatz 2,
auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
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(1) |
Am 15. April 2014 hat der Rat den Beschluss 2014/219/GASP (1) über die GSVP-Mission der Europäischen Union in Mali (EUCAP Sahel Mali) angenommen. |
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(2) |
Am 18. Januar 2016 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2016/50 (2) angenommen, mit dem der EUCAP Sahel Mali ein finanzieller Bezugsrahmen bis zum 14. Januar 2017 bereitgestellt wird. |
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(3) |
Die EUCAP Sahel Mali sollte verstärkte Sicherheitsmaßnahmen treffen und die Anzahl des Personals sollte angepasst werden. |
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(4) |
Der Beschluss 2014/219/GASP sollte geändert werden, um den finanziellen Bezugsrahmen für die EUCAP Sahel Mali anzupassen — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Artikel 14 Absatz 1 des Beschlusses 2014/219/GASP erhält folgende Fassung:
„Der als finanzieller Bezugsrahmen dienende Betrag zur Deckung der Kosten der EUCAP Sahel Mali für die Zeit vom 15. April 2014 bis zum 14. Januar 2015 beläuft sich auf 5 500 000 EUR. Der als finanzieller Bezugsrahmen dienende Betrag zur Deckung der Kosten der EUCAP Sahel Mali für die Zeit vom 15. Januar 2015 bis zum 14. Januar 2016 beläuft sich auf 11 400 000 EUR. Der als finanzieller Bezugsrahmen dienende Betrag zur Deckung der Kosten der EUCAP Sahel Mali für die Zeit vom 15. Januar 2016 bis zum 14. Januar 2017 beläuft sich auf 19 775 000 EUR. Der als finanzieller Bezugsrahmen dienende Betrag für die darauf folgenden Zeiträume wird vom Rat festgelegt.“
Artikel 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Geschehen zu Luxemburg am 6. Juni 2016.
Im Namen des Rates
Der Präsident
H.G.J. KAMP
(1) Beschluss 2014/219/GASP des Rates vom 15 April 2014 über die GSVP-Mission der Europäischen Union in Mali (EUCAP Sahel Mali) (ABl. L 113 vom 16.4.2014, S. 21).
(2) Beschluss (GASP) 2016/50 des Rates vom 18. Januar 2016 zur Änderung des Beschlusses 2014/219/GASP über die GSVP-Mission der Europäischen Union in Mali (EUCAP Sahel Mali) (ABl. L 12 vom 19.1.2016, S. 48).