76/545/EWG: Entscheidung der Kommission vom 1. Juni 1976 über die Verneinung des wissenschaftlichen Charakters der ,,Spritzgußmaschine Bucher TS-150" mit zugehöriger Spritzgußform
Amtsblatt Nr. L 160 vom 22/06/1976 S. 0010 - 0010
Griechische Sonderausgabe: Kapitel 02 Band 2 S. 0149
ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION vom 1. Juni 1976 über die Verneinung des wissenschaftlichen Charakters der "Spritzgußmaschine Bucher TS-150" mit zugehöriger Spritzgußform (76/545/EWG) DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, gestützt auf die Verordnung (EWG) Nr. 1798/75 des Rates vom 10. Juli 1975 über die von den Zöllen des Gemeinsamen Zolltarifs befreite Einfuhr von Gegenständen erzieherischen, wissenschaftlichen oder kulturellen Charakters (1), gestützt auf die Verordnung (EWG) Nr. 3195/75 der Kommission vom 2. Dezember 1975 zur Festsetzung der Durchführungsvorschriften zu der Verordnung (EWG) Nr. 1798/75 (2), insbesondere auf Artikel 5, in Erwägung nachstehender Gründe: Die belgische Regierung hat mit Schreiben an die Kommission vom 16. Januar 1976 beantragt festzustellen, ob der nachstehend bezeichnete Apparat wissenschaftlichen Charakter besitzt : "Spritzgußmaschine Bucher TS-150" mit zugehöriger Spritzgußform. Am 5. Mai 1976 ist gemäß Artikel 4 Absatz 5 der Verordnung (EWG) Nr. 3195/75 eine aus Vertretern aller Mitgliedstaaten bestehende Sachverständigengruppe im Rahmen des Ausschusses für Zollbefreiungen zur Prüfung dieses Falles zusammengetreten. Diese Prüfung hat ergeben, daß der Apparat eine Spritzgußmaschine des üblichen Gebrauchs darstellt, die offensichtlich in allen Bereichen der gewerblichen Warenherstellung, in denen das Spritzgußverfahren angewandt wird, verwendbar ist, daß die Maschine selbst keine besondere Vorrichtung zur spezifisch wissenschaftlichen Verwendung besitzt und daß die für diese Maschine hergerichtete Spritzgußform der Maschine keinen wissenschaftlichen Charakter verleiht - HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN: Artikel 1 Der nachstehend bezeichnete Apparat besitzt keinen wissenschaftlichen Charakter : "Spritzgußmaschine Bucher TS-150" mit zugehöriger Spritzgußform. Artikel 2 Diese Entscheidung ist an alle Mitgliedstaaten gerichtet. Brüssel, den 1. Juni 1976 Für die Kommission Finn GUNDELACH Mitglied der Kommission (1) ABl. Nr. L 184 vom 15.7.1975, S. 1. (2) ABl. Nr. L 316 vom 6.12.1975, S. 17.