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21.2.2023 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 53/39 |
BESCHLUSS (GASP) 2023/389 DES RATES
vom 20. Februar 2023
über die Einleitung der militärischen Partnerschaftsmission der Europäischen Union in Niger (EUMPM Niger)
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 42 Absatz 4 und Artikel 43 Absatz 2,
gestützt auf den Beschluss (GASP) 2022/2444 des Rates vom 12. Dezember 2022 über eine militärische Partnerschaftsmission der Europäischen Union in Niger (EUMPM Niger) (1),
auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
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(1) |
Am 12. Dezember 2022 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2022/2444 über eine militärische Partnerschaftsmission der Europäischen Union in Niger (EUMPM Niger) angenommen. |
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(2) |
Am 14. Februar 2023 ist das Politische und Sicherheitspolitische Komitee übereingekommen, dass der Missionsplan und die Einsatzregeln für die EUMPM Niger gebilligt werden sollten. |
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(3) |
Die Mission sollte entsprechend der Empfehlung des Befehlshabers der EU-Mission am 20. Februar 2023 eingeleitet werden — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Der Missionsplan und die Einsatzregeln für die Einleitung der militärischen Partnerschaftsmission der Europäischen Union in Niger (EUMPM Niger) werden genehmigt.
Artikel 2
EUMPM Niger wird am 20. Februar 2023 eingeleitet.
Artikel 3
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Geschehen zu Brüssel am 20. Februar 2023.
Im Namen des Rates
Der Präsident
J. BORRELL FONTELLES