21.2.2023   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 53/39


BESCHLUSS (GASP) 2023/389 DES RATES

vom 20. Februar 2023

über die Einleitung der militärischen Partnerschaftsmission der Europäischen Union in Niger (EUMPM Niger)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 42 Absatz 4 und Artikel 43 Absatz 2,

gestützt auf den Beschluss (GASP) 2022/2444 des Rates vom 12. Dezember 2022 über eine militärische Partnerschaftsmission der Europäischen Union in Niger (EUMPM Niger) (1),

auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Am 12. Dezember 2022 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2022/2444 über eine militärische Partnerschaftsmission der Europäischen Union in Niger (EUMPM Niger) angenommen.

(2)

Am 14. Februar 2023 ist das Politische und Sicherheitspolitische Komitee übereingekommen, dass der Missionsplan und die Einsatzregeln für die EUMPM Niger gebilligt werden sollten.

(3)

Die Mission sollte entsprechend der Empfehlung des Befehlshabers der EU-Mission am 20. Februar 2023 eingeleitet werden —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Der Missionsplan und die Einsatzregeln für die Einleitung der militärischen Partnerschaftsmission der Europäischen Union in Niger (EUMPM Niger) werden genehmigt.

Artikel 2

EUMPM Niger wird am 20. Februar 2023 eingeleitet.

Artikel 3

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 20. Februar 2023.

Im Namen des Rates

Der Präsident

J. BORRELL FONTELLES


(1)   ABl. L 319 vom 13.12.2022, S. 86.