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5.10.2022 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 257/10 |
BESCHLUSS (GASP) 2022/1852 DES RATES
vom 4. Oktober 2022
zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2020/1656 über die Unterstützung der Union für die Tätigkeiten der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) im Bereich der nuklearen Sicherung im Rahmen der Umsetzung der Strategie der EU gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 28 Absatz 1 und Artikel 31 Absatz 1,
auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
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(1) |
Der Rat hat am 6. November 2020 den Beschluss (GASP) 2020/1656 (1) angenommen. |
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(2) |
Nach Artikel 5 Absatz 2 des Beschlusses (GASP) 2020/1656 endet die Geltungsdauer des Beschlusses 36 Monate nach dem Zeitpunkt des Abschlusses der dort in Artikel 3 Absatz 3 genannten Finanzierungsvereinbarung. |
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(3) |
Gemäß Artikel 3 Absatz 3 des Beschlusses (GASP) 2020/1656 hat die Kommission am 14. Dezember 2020 eine Finanzierungsvereinbarung mit der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) geschlossen. |
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(4) |
Am 27. Juni 2022 ersuchte die IAEO um eine Änderung der Beschreibung der in dem Beschluss (GASP) 2020/1656 genannten Maßnahme angesichts des anhaltenden Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine und der neuen dringenden Notwendigkeit, die Ukraine bei der Aufrechterhaltung ihres nationalen Systems der nuklearen Sicherung zu unterstützen. Die IAEO ersuchte auch um eine Verlängerung des Durchführungszeitraums bis zum 31. März 2024 aufgrund von Verzögerungen infolge der COVID-19-Pandemie und mit dem Ziel, genügend Zeit für die Durchführung der neuen Maßnahmen zur Unterstützung der Ukraine einzuräumen. |
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(5) |
Die Fortsetzung der in Artikel 1 des Beschlusses (GASP) 2020/1656 genannten Tätigkeiten bis zum 31. März 2024 hat keinen weiteren finanziellen Mittelbedarf zur Folge. |
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(6) |
Der Beschluss (GASP) 2020/1656 sollte daher entsprechend geändert werden — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Der Beschluss (GASP) 2020/1656 wird wie folgt geändert:
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1. |
In Artikel 1 Absatz 2 wird folgender Buchstabe angefügt:
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2. |
Artikel 5 Absatz 2 erhält folgende Fassung: „(2) Die Geltungsdauer dieses Beschlusses endet am 31. März 2024.“ |
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3. |
Der Anhang wird wie folgt geändert:
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Artikel 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Geschehen zu Luxemburg am 4. Oktober 2022.
Im Namen des Rates
Der Präsident
Z. STANJURA
(1) Beschluss (GASP) 2020/1656 des Rates vom 6. November 2020 über die Unterstützung der Union für die Tätigkeiten der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) im Bereich der nuklearen Sicherung im Rahmen der Umsetzung der Strategie der EU gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen (ABl. L 372I vom 9.11.2020, S. 4).