5.10.2022   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 257/10


BESCHLUSS (GASP) 2022/1852 DES RATES

vom 4. Oktober 2022

zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2020/1656 über die Unterstützung der Union für die Tätigkeiten der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) im Bereich der nuklearen Sicherung im Rahmen der Umsetzung der Strategie der EU gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 28 Absatz 1 und Artikel 31 Absatz 1,

auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Der Rat hat am 6. November 2020 den Beschluss (GASP) 2020/1656 (1) angenommen.

(2)

Nach Artikel 5 Absatz 2 des Beschlusses (GASP) 2020/1656 endet die Geltungsdauer des Beschlusses 36 Monate nach dem Zeitpunkt des Abschlusses der dort in Artikel 3 Absatz 3 genannten Finanzierungsvereinbarung.

(3)

Gemäß Artikel 3 Absatz 3 des Beschlusses (GASP) 2020/1656 hat die Kommission am 14. Dezember 2020 eine Finanzierungsvereinbarung mit der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) geschlossen.

(4)

Am 27. Juni 2022 ersuchte die IAEO um eine Änderung der Beschreibung der in dem Beschluss (GASP) 2020/1656 genannten Maßnahme angesichts des anhaltenden Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine und der neuen dringenden Notwendigkeit, die Ukraine bei der Aufrechterhaltung ihres nationalen Systems der nuklearen Sicherung zu unterstützen. Die IAEO ersuchte auch um eine Verlängerung des Durchführungszeitraums bis zum 31. März 2024 aufgrund von Verzögerungen infolge der COVID-19-Pandemie und mit dem Ziel, genügend Zeit für die Durchführung der neuen Maßnahmen zur Unterstützung der Ukraine einzuräumen.

(5)

Die Fortsetzung der in Artikel 1 des Beschlusses (GASP) 2020/1656 genannten Tätigkeiten bis zum 31. März 2024 hat keinen weiteren finanziellen Mittelbedarf zur Folge.

(6)

Der Beschluss (GASP) 2020/1656 sollte daher entsprechend geändert werden —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Der Beschluss (GASP) 2020/1656 wird wie folgt geändert:

1.

In Artikel 1 Absatz 2 wird folgender Buchstabe angefügt:

„g)

Unterstützung der Ukraine bei der Aufrechterhaltung ihres Systems der nuklearen Sicherung.“

2.

Artikel 5 Absatz 2 erhält folgende Fassung:

„(2)   Die Geltungsdauer dieses Beschlusses endet am 31. März 2024.“

3.

Der Anhang wird wie folgt geändert:

a)

In Rubrik 3 erhält der Titel des Projekts 2 folgende Fassung:

„Projekt 2: Konzeptpapier zur Anwendung physischer Schutzmaßnahmen in Zeiten von COVID-19“

b)

Die folgende Rubrik wird eingefügt

„7.

Rubrik 7: Unterstützung der Ukraine im Bereich der nuklearen Sicherung

Hintergrund

Wie der Generaldirektor der IAEA in seinen beiden zusammenfassenden Berichten vom 28. April und vom 6. September 2022 über nukleare Sicherheit, Gefahrenabwehr und Sicherungsmaßnahmen in der Ukraine darlegte, ist die Lage in der Ukraine beispiellos, da es zum ersten Mal zu einem militärischen Konflikt gekommen ist, der auch die Anlagen eines umfangreichen, etablierten Nuklearprogramms erfasst hat, zu denen in diesem Fall auch der Ort des Unfalls im Kernkraftwerk (KKW) von Tschernobyl im Jahr 1986 gehört. Unmittelbar seit Beginn des Konflikts überwacht die IAEO die Sicherung der kerntechnischen Anlagen der Ukraine und ihrer radioaktiven Strahlenquellen. Militärische Handlungen haben die Sicherung von Strahlenquellen beeinträchtigt, Infrastrukturen bei der Neutronenquelle der Ukraine und anderen kerntechnischen Anlagen zerstört, Abfalldeponien beschädigt, die Gefahr von Kollateralschäden in Kernkraftwerken mit sich gebracht und sich in mehrfacher Hinsicht negativ auf das KKW Tschernobyl und seine Sperrzone und das KKW Saporischschja sowie auf deren Personal ausgewirkt.

Die IAEO hat schrittweise in enger Zusammenarbeit mit der Ukraine Fortschritte bei der Ermittlung des Handlungsbedarfs erzielt, und die ersten notwendigen Schritte im Hinblick auf das Ziel unternommen, ein höchstmögliches Maß an Sicherung in den kerntechnischen Anlagen der Ukraine zu gewährleisten. Im März 2022 wurde vonseiten der IAEO und ihren ukrainischen Partnern eine Einigung über den Umfang der technischen Unterstützung und Hilfe für die Ukraine im Hinblick auf die Sicherung sowie darüber erzielt, dass die IAEO in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten die zentrale Anlaufstelle für diese technische Hilfe sein wird. Das umfassende Hilfsprogramm wird technische Fernunterstützung, technische Hilfe vor Ort, Lieferung von Ausrüstung und die Bereitschaft, erforderlichenfalls rasch Hilfe zu leisten, umfassen. Die eingehende Bewertung des Sicherungsbedarfs der Ukraine, einschließlich der Lieferung von Ausrüstung, ist im Gange. Es sind Mittel für die weitere Bereitstellung der Hilfe erforderlich.

In Bezug auf die nukleare Sicherheit führte die Situation zu beispiellosen Herausforderungen in Bezug auf die physische Integrität kerntechnischer Anlagen und die Strukturen, Systeme und Komponenten, die dem System der nuklearen Sicherung in bestehenden kerntechnischen Anlagen in der Ukraine zugrunde liegen. Ebenfalls Rechnung zu tragen ist der physischen Integrität der Anlagen und der Funktionsfähigkeit der für die Sicherung in anderen Anlagen und bei anderen Tätigkeiten wichtigen Systeme, bei denen Kernmaterial oder radioaktives Material für Forschung, Medizin, Industrie und ähnliche Zwecke verwendet wird. Weitere Missionen werden erforderlich sein, um den Bedarf an nuklearer Sicherung umfassend zu bewerten.

Ziele

Mit diesem Projekt soll die Ukraine bei der Aufrechterhaltung ihres Systems der nuklearen Sicherung unterstützt werden.

Zu erreichende Ziele

1.

Ermittlung und Bewertung der Bedürfnisse der Ukraine im Bereich der nuklearen Sicherung, gegebenenfalls auch durch Expertenmissionen.

2.

Beschaffung von Ausrüstung, die für die Sicherung von Kernmaterial und kerntechnischen Anlagen und von in Gebrauch oder Lagerung befindlichem radioaktivem Material sowie von zugehörigen Anlagen erforderlich ist, gegebenenfalls ergänzt durch entsprechende Schulungen. Dazu gehört auch die Instandsetzung, Stärkung und Modernisierung bestehender Systeme zum physischen Schutz.

3.

Bereitstellung von Unterstützung der zuständigen Behörde der Ukraine seitens der IAEO bei der Wiedererlangung der Verwaltungskontrolle über radioaktive Quellen, für die keine Verwaltungskontrolle gegeben ist.

Ergebnis

Verbesserte Umsetzung des Systems der nuklearen Sicherung in den kerntechnischen Anlagen der Ukraine sowie in Bezug auf Kernmaterial und radioaktives Material, zugehörige Anlagen und damit verbundene Tätigkeiten.

In Zusammenarbeit mit der Ukraine Aufrechterhaltung einer stets aktuellen und genauen Bewertung des von der IAEO zu deckenden nationalen Bedarfs im Bereich der nuklearen Sicherung.“

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

Geschehen zu Luxemburg am 4. Oktober 2022.

Im Namen des Rates

Der Präsident

Z. STANJURA


(1)  Beschluss (GASP) 2020/1656 des Rates vom 6. November 2020 über die Unterstützung der Union für die Tätigkeiten der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) im Bereich der nuklearen Sicherung im Rahmen der Umsetzung der Strategie der EU gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen (ABl. L 372I vom 9.11.2020, S. 4).