2013D0780 — DE — 16.11.2016 — 001.001
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DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DER KOMMISSION vom 18. Dezember 2013 über eine Ausnahmeregelung zu Artikel 13 Absatz 1 Ziffer ii der Richtlinie 2000/29/EG des Rates in Bezug auf rindenfreies Schnittholz von Quercus L., Platanus L. und Acer saccharum Marsh. mit Ursprung in den Vereinigten Staaten von Amerika (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2013) 9166) (ABl. L 346 vom 20.12.2013, S. 61) |
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L 308 |
62 |
16.11.2016 |
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DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DER KOMMISSION
vom 18. Dezember 2013
über eine Ausnahmeregelung zu Artikel 13 Absatz 1 Ziffer ii der Richtlinie 2000/29/EG des Rates in Bezug auf rindenfreies Schnittholz von Quercus L., Platanus L. und Acer saccharum Marsh. mit Ursprung in den Vereinigten Staaten von Amerika
(Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2013) 9166)
(2013/780/EU)
Artikel 1
Abweichend von Artikel 13 Absatz 1 Ziffer ii der Richtlinie 2000/29/EG dürfen die Mitgliedstaaten die Einfuhr rindenfreien Schnittholzes von Quercus L. mit Ursprung in den Vereinigten Staaten von Amerika, das den Beschreibungen in Anhang V Teil B Abschnitt I Absatz 6 dieser Richtlinie entspricht und unter einen der dort genannten KN-Codes fällt und dem kein Pflanzengesundheitszeugnis beigefügt ist, in ihr Hoheitsgebiet gestatten, vorausgesetzt, dass dieses Holz die im Anhang dieses Beschlusses festgelegten Bedingungen erfüllt.
Artikel 2
(1) Die Mitgliedstaaten setzen die Kommission und die anderen Mitgliedstaaten schriftlich darüber in Kenntnis, wenn sie von der Ausnahmeregelung gemäß Artikel 1 Gebrauch gemacht haben.
Mitgliedstaaten, die von der Ausnahmeregelung Gebrauch gemacht haben, legen der Kommission und den anderen Mitgliedstaaten bis zum 15. Juli jedes Jahres Informationen zur Anzahl der im Vorjahr gemäß Artikel 1 dieses Beschlusses eingeführten Sendungen sowie einen ausführlichen Bericht über alle Fälle von Beanstandungen gemäß Absatz 2 dieses Artikels vor.
(2) Die Mitgliedstaaten setzen die Kommission und die anderen Mitgliedstaaten spätestens zwei Arbeitstage nach dem Datum der Beanstandung von jeder gemäß Artikel 1 auf ihr Gebiet eingeführten Sendung, die nicht die im Anhang festgelegten Bedingungen erfüllt, in Kenntnis.
(3) Die Kommission fordert die Vereinigten Staaten von Amerika auf, ihr die erforderlichen technischen Informationen vorzulegen, die es ihr ermöglichen, die Funktionsfähigkeit des Programms zur Zertifizierung künstlich getrockneten Laubschnittholzes zu bewerten.
Artikel 3
Dieser Beschluss gilt bis zum ►M1 31. Dezember 2026 ◄ .
Artikel 4
Dieser Beschluss ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.
ANHANG
TEIL I
Bedingungen gemäß Artikel 1
Die Bedingungen gemäß Artikel 1, unter denen die Mitgliedstaaten die Einfuhr rindenfreien Schnittholzes von Quercus L., Platanus L. und Acer saccharum Marsh. mit Ursprung in den Vereinigten Staaten von Amerika, das den Beschreibungen in Anhang V Teil B Abschnitt I Absatz 6 der Richtlinie 2000/29/EG entspricht und unter einen der dort genannten KN-Codes fällt, in ihr Hoheitsgebiet gestatten dürfen, dem kein Pflanzengesundheitszeugnis beigefügt ist, lauten wie folgt:
1. Das Holz muss in Sägewerken hergestellt oder in geeigneten Betrieben verarbeitet worden sein, die von der National Hardwood Lumber Association (NHLA) der Vereinigten Staaten zur Teilnahme am Programm zur Zertifizierung künstlich getrockneten Laubschnittholzes („das Programm“) zugelassen und geprüft wurden.
2. Das Holz muss einer künstlichen Trocknung bei geeigneter Temperatur/Zeit-Relation bis auf einen Feuchtigkeitsgehalt von weniger als 20 % TS unterzogen worden sein.
3. Sobald die Bedingung gemäß Ziffer 2 erfüllt ist, wird durch den oder unter Aufsicht des zuständigen Mitarbeiters des Werks gemäß Nummer 1 eine Standard-Identifizierungsstahlklemme an jedem Bündel angebracht. Auf jede Identifizierungsklemme muss „NHLA — KD“ sowie eine eindeutige Nummer, die jedem Bündel zugeteilt wird, geprägt sein.
4. Um zu gewährleisten, dass die unter den Nummern 2 und 3 festgelegten Bedingungen erfüllt werden, muss das Holz ein Kontrollsystem durchlaufen, das im Rahmen des Programms festgelegt ist und eine Überprüfung vor dem Versand sowie ein Monitoring in den zugelassenen Sägewerken umfasst, die von unabhängigen, externen und für diesen Zweck qualifizierten und zugelassenen Auditoren durchgeführt werden. Die Abteilung Tier- und Pflanzenschutzkontrolle des US-Landwirtschaftsministeriums führt gelegentliche Überprüfungen vor dem Versand und halbjährliche Audits der Unterlagen und Verfahren der NHLA im Zusammenhang mit diesem Programm, der unabhängigen externen Auditoren und der Sägewerke und anderen geeigneten Betriebe, die an dem Programm teilnehmen, durch.
5. Dem Holz wird ein standardmäßiges „Certificate of Kiln Drying“ beigefügt, das dem Muster in Teil II dieses Anhangs entspricht und von einem oder mehreren zur Teilnahme am Programm befugten Personen ausgestellt sowie von einem Kontrolleur der NHLA validiert wurde. Das Certificate of Kiln Drying muss ausgefüllt sein und Angaben zur Menge an rindenfreiem Schnittholz in „board feet“ und Kubikmetern enthalten. Auf dem Zertifikat müssen außerdem die Gesamtzahl der Bündel und sämtliche Nummern der Identifizierungsklemmen, die diesen Bündeln zugeteilt wurden, angegeben sein.
TEIL II
Muster des „Certificate of Kiln Drying“
Agreement No 07-8100-1173-MU
Cert #. xxxxx-xxxxx
CERTIFICATE OF KILN DRYING
Sawn Hardwood Lumber
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Lumber Kiln Dried by |
Consignee |
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Name of Company: |
Name: |
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Address: |
Address: |
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City/State/Zip: |
City/State/Zip: |
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Phone: |
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Customer PO#: |
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Certificate Standard: This certifies that the lumber described below is of the allowed genera Quercus sp. and/or Platanus sp. and/or the species Acer saccharum and/or Acer macrophyllum; and has met the treatment requirements of the Dry Kiln Operators Manual and is bark free.
Description of Consignment:
Botanical Name of wood:
List species, thickness, grade of various items contained in shipment:
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Bundle Numbers |
Clip ID Numbers |
Board Footage |
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Totals: |
# Bundles |
BdFt |
Cubic Meters: |
(This document is issued under a program officially approved by the Animal, Plant, Health, and Inspection Service of the U.S. Department of Agriculture. The products covered by this document are subject to pre-shipment inspection by that Agency. No liability shall be attached to the U.S. Department of Agriculture or any representatives of the Department with respect to this certificate.)
AUTHORIZED PERSON RESPONSIBLE FOR CERTIFICATION
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Name (print) _ |
Title _ |
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I certify that the products described above satisfy the Kiln Drying requirements listed under Certificate Standard and is bark free. |
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Signature _ |
Date _ |
NATIONAL HARDWOOD LUMBER ASSOCIATION VALIDATION
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Name (print) |
Authorized signature |
Title |
Date |
National Hardwood Lumber Association PO Box 34518 | Memphis, TN 38184-0518 | Ph. 901-377-1818 | Fax 901-347-0034 | www.nhla.com
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