22.1.2019   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 19/9


BESCHLUSS (GASP) 2019/96 DES RATES

vom 21. Januar 2019

zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2016/849 über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Volksrepublik Korea

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,

auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Der Rat hat am 27. Mai 2016 den Beschluss (GASP) 2016/849 (1) angenommen.

(2)

Zwei der in Anhang II des Beschlusses (GASP) 2016/849 benannten natürlichen Personen sind verstorben und ihre Einträge sollten aus dem Anhang gestrichen werden.

(3)

Anhang II des Beschlusses (GASP) 2016/849 sollte daher entsprechend geändert werden —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Anhang II des Beschlusses (GASP) 2016/849 wird gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 21. Januar 2019.

Im Namen des Rates

Die Präsidentin

F. MOGHERINI


(1)  Beschluss (GASP) 2016/849 des Rates vom 27. Mai 2016 über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Volksrepublik Korea und zur Aufhebung des Beschlusses 2013/183/GASP (ABl. L 141 vom 28.5.2016, S. 79).


ANHANG

Im Beschluss (GASP) 2016/849 werden in Anhang II Teil I Buchstabe A folgende Einträge gestrichen:

2.

CHU Kyu-Chang (Geburtsdatum: 25.11.1928)

4.

KIM Yong-chun (Geburtsdatum: 4.3.1935).