DOKUMENTE BETREFFEND DEN BEITRITT DES KOENIGREICHS SPANIEN UND DER PORTUGIESISCHEN REPUBLIK ZU DEN EUROPAEISCHEN GEMEINSCHAFTEN, AKTE UEBER DIE BEDINGUNGEN DES BEITRITTS DES KOENIGREICHS SPANIEN UND DER PORTUGIESISCHEN REPUBLIK UND DIE ANPASSUNGEN DER VERTRAEGE, ARTIKEL 362
Amtsblatt Nr. L 302 vom 15/11/1985 S. 0131
++++ Artikel 362 Während des Zeitraums der schrittweisen Beseitigung der Zölle zwischen der Gemeinschaft in ihrer derzeitigen Zusammensetzung und Portugal können die nachstehend aufgeführten Erzeugnisse mit Herkunft aus Portugal in die Gemeinschaft in ihrer derzeitigen Zusammensetzung unter vollständiger Aussetzung der Zollsätze des Gemeinsamen Zolltarifs in den nachstehenden jährlichen Grenzen eingeführt werden : Nummer des Gemeinsamen Zolltarifs * Warenbezeichnung * Menge ( Tonnen ) * 16.04 * Fische , zubereitet oder haltbar gemacht , einschließlich Kaviar und Kaviarersatz : * * * D . Sardinen * 5 000 * * E . Thunfische * 1 000 * * ex F . Boniten , Makrelen und Sardellen : * * * - Makrelen * 1 000