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Amtsblatt
der Europäischen Union

DE

Reihe L


2025/1918

23.9.2025

BESCHLUSS (EU) 2025/1918 DES RATES

vom 16. September 2025

zur Festlegung des Standpunkts des Rates zum Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 2 der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2025

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 314, in Verbindung mit dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft, insbesondere auf Artikel 106a,

gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2024 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union (Neufassung) (1), insbesondere auf Artikel 44,

in Erwägung nachstehender Gründe:

—

Der Haushaltsplan der Union für das Haushaltsjahr 2025 wurde am 27. November 2024 endgültig festgestellt (2).

—

Die Kommission hat am 4. Juli 2025 einen Vorschlag mit dem Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 2 zum Gesamthaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 vorgelegt —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Einziger Artikel

Der Standpunkt des Rates zum Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 2 der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2025 wurde am 16. September 2025 festgelegt.

Der vollständige Text (3) kann über die Website des Rates unter https://www.consilium.europa.eu/de/documents-publications/public-register/public-register-search/ eingesehen oder heruntergeladen werden.

Geschehen zu Brüssel am 16. September 2025.

Im Namen des Rates

Die Präsidentin

M. BJERRE


(1)   ABl. L, 2024/2509, 26.9.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/2509/oj.

(2)   ABl. L, 2025/31, 27.2.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/budget/2025/31/oj.

(3)  Dok. 12353/25 + ADD 1.


ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2025/1918/oj

ISSN 1977-0642 (electronic edition)