32002D0916

2002/916/EG: Entscheidung der Kommission vom 21. November 2002 zur Änderung der Entscheidung 94/652/EG durch Aktualisierung der Liste der Aufgaben im Rahmen der Mitwirkung der Mitgliedstaaten bei der wissenschaftlichen Prüfung von Lebensmittelfragen (Text von Bedeutung für den EWR) (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2002) 4447)

Amtsblatt Nr. L 319 vom 23/11/2002 S. 0028 - 0029


Entscheidung der Kommission

vom 21. November 2002

zur Änderung der Entscheidung 94/652/EG durch Aktualisierung der Liste der Aufgaben im Rahmen der Mitwirkung der Mitgliedstaaten bei der wissenschaftlichen Prüfung von Lebensmittelfragen

(Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2002) 4447)

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2002/916/EG)

DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN -

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

gestützt auf die Richtlinie 93/5/EWG des Rates vom 25. Februar 1993 über die Unterstützung der Kommission und die Mitwirkung der Mitgliedstaaten bei der wissenschaftlichen Prüfung von Lebensmittelfragen(1), insbesondere auf Artikel 3 Absatz 2 vierter Gedankenstrich,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Die Entscheidung 94/458/EG der Kommission(2) legt die Regeln für die verwaltungsmäßige Organisation der Zusammenarbeit bei der wissenschaftlichen Prüfung von Lebensmittelfragen fest.

(2) In der Entscheidung 94/652/EG der Kommission(3), zuletzt geändert durch die Entscheidung 2001/773/EG(4), werden die Aufgaben und die Verteilung dieser Aufgaben im Rahmen der Mitwirkung der Mitgliedstaaten bei der wissenschaftlichen Prüfung von Lebensmittelfragen festgelegt.

(3) Bei der Aktualisierung der Liste der Aufgaben sollten die Erfordernisse des Gesundheitsschutzes in der Gemeinschaft und die gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften im Lebensmittelbereich berücksichtigt werden.

(4) Die Aufgaben müssen unter Berücksichtigung der in den Mitgliedstaaten, insbesondere in den an der wissenschaftlichen Zusammenarbeit teilnehmenden Einrichtungen, vorhandenen Fachkenntnisse und Mittel verteilt werden.

(5) Die Entscheidung 94/652/EG ist dementsprechend zu ändern.

(6) Die in dieser Entscheidung vorgesehenen Maßnahmen stehen im Einklang mit der Stellungnahme des Ständigen Ausschusses für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit -

HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Der Anhang der Entscheidung 94/652/EG wird durch den Wortlaut im Anhang zu dieser Entscheidung ersetzt.

Artikel 2

Diese Entscheidung ist an alle Mitgliedstaaten gerichtet.

Brüssel, den 21. November 2002

Für die Kommission

David Byrne

Mitglied der Kommission

(1) ABl. L 52 vom 4.3.1993, S. 18.

(2) ABl. L 189 vom 23.7.1994, S. 84.

(3) ABl. L 253 vom 29.9.1994, S. 29.

(4) ABl. L 290 vom 7.11.2001, S. 9.

ANHANG

"ANHANG

Liste der Aufgaben der Mitgliedstaaten im Rahmen ihrer Mitwirkung bei der wissenschaftlichen Prüfung von Lebensmittelfragen

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