DOKUMENTE BETREFFEND DEN BEITRITT DES KOENIGREICHS SPANIEN UND DER PORTUGIESISCHEN REPUBLIK ZU DEN EUROPAEISCHEN GEMEINSCHAFTEN, AKTE UEBER DIE BEDINGUNGEN DES BEITRITTS DES KOENIGREICHS SPANIEN UND DER PORTUGIESISCHEN REPUBLIK UND DIE ANPASSUNGEN DER VERTRAEGE, PROTOKOLL NR. 14 BETREFFEND BAUMWOLLE
Amtsblatt Nr. L 302 vom 15/11/1985 S. 0436
++++ Protokol Nr . 14 betreffend Baumwolle DIE HOHEN VERTRAGSPARTEIEN - in der Erwägung , daß in Spanien Baumwolle erzeugt wird - SIND ÜBEREINGEKOMMEN , das Protokoll Nr . 4 über Baumwolle im Anhang zu der Akte über die Bedingungen des Beitritts der Republik Griechenland und die Anpassung der Verträge wie folgt anzupassen , um darin die in Spanien erzeugte Menge Baumwolle aufzunehmen und die Einzelheiten für die Annäherung der spanischen Preise an die gemeinsamen Preise , die Beseitigung der innergemeinschaftlichen Zölle und die Übernahme des Gemeinsamen Zolltarifs vorzusehen : 1 . In Absatz 3 wird nach Unterabsatz 5 folgender Unterabsatz eingefügt : " Diese nach Maßgabe des vorstehenden Unterabsatzes festgelegte Menge wird um 185 000 Tonnen erhöht . " 2 . Folgender Absatz wird hinzugefügt : " ( 13 ) Die Artikel 68 , 70 , 75 , 76 , 89 , 90 und 91 der Akte über den Beitritt des Königreichs Spanien und der Portugiesischen Republik gelten in entsprechender Weise für die Übernahme dieses Protokolls durch das Königreich Spanien . Die Artikel 234 , 236 , 238 , 243 , 244 , 257 und 258 der genannten Beitrittsakte finden für die Übernahme dieses Protokolls durch die Portugiesische Republik entsprechende Anwendung . "