32002D0105

2002/105/EG,EGKS,Euratom: Beschluss des Rates vom 28. Januar 2002 zur Reihenfolge der Wahrnehmung des Vorsitzes im Rat

Amtsblatt Nr. L 039 vom 09/02/2002 S. 0017 - 0017


Beschluss des Rates

vom 28. Januar 2002

zur Reihenfolge der Wahrnehmung des Vorsitzes im Rat

(2002/105/EG, EGKS, Euratom)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION -

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 203 Absatz 2,

gestützt auf den Vertrag über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl, insbesondere auf Artikel 27 Absatz 2,

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft, insbesondere auf Artikel 116,

gestützt auf den Beschluss des Rates vom 1. Januar 1995 zur Festlegung der Reihenfolge für die Wahrnehmung des Vorsitzes im Rat(1), insbesondere auf Artikel 1 Absatz 2,

auf Vorschlag Deutschlands und Finnlands vom 18. Januar 2002,

in Erwägung nachstehenden Grundes:

Dieser Beschluss ergeht vorbehaltlich weiterer Änderungen der Reihenfolge für die Wahrnehmung des Vorsitzes im Rat, die der Rat - insbesondere im Rahmen des Beitritts neuer Mitgliedstaaten zur Union - annehmen könnte -

BESCHLIESST:

Artikel 1

Die Abfolge der Vorsitzperioden Deutschlands und Finnlands im zweiten Halbjahr 2006 und im ersten Halbjahr 2007 wird umgekehrt.

Artikel 2

Dieser Beschluss wird im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften veröffentlicht.

Geschehen zu Brüssel am 28. Januar 2002.

Im Namen des Rates

Der Präsident

J. Piqué i Camps

(1) ABl. L 1 vom 1.1.1995, S. 220.